Hallo "Arbeitsrechtler " unter uns…
es stellt sich folgende Konstellation da: AN in Teilzeit ( 30 Std./W )schließt mit AG einen erweiterten/ zusätzlichen AV ( über zusätzl. 10 Std./W ) ab um damit die Fehlzeiten einer krankheitsbedingt fehlenden Kollegin abzudecken. Vertragsgrundlage und Befristung des Zusatzvetrages ist die Dauer der AU bzw. das zu erwartenden Ausscheiden der Kollegin. D.h. sobald die Mitarbeiterin ausgesteuert ist und die Voll-Rente bekommt ( und somit keine Mitarbeiterin der Fa. mehr ist ) endet derZusatzvertrag.
Jetzt wird der Teilzeit- AN ( mündlich ) mitgeteilt, daß der Zusatzvertrag per 31.12. enden wird. Obwohl die ( ehem. kranke ) Mitarbeiterin bereits vor geraumer Zeit aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, hat die Teilzeit - MAin unter gleichen Bedingungen ( 40 Std. / W. mit Duldung des AG ) weitergearbeitet.
Frage nunmehr: ist aus der Befristung des Zusatzvertrages nicht ein unbefristeter AV geworden ?
Besten Dank im Voraus für eure Einschätzung !
makhl
Hallo,
war denn der Haupt-AV über 30 Std. befristet oder unbefristet ?
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
der Haupt- AV war und ist unbefristet.
Gruß
makhl
Hallo Wolfgang,
Hallo,
der Haupt- AV war und ist unbefristet.
Dann hat das m. E. nichts mit TzBfG zu tun, sondern war eine individuelle Zusatzvereinbarung zum Haupt-AV. Eine solche Zusatzvereinbarung rechtssicher im Einvernehmen zu befristen, ist grundsätzlich möglich.
Ob aus der Tatsache, daß der AG evtl. vertragswidrig die zusätzliche Arbeitsleistung zu lange eingefordert hat, Rechte abzuleiten sind, halte ich für sehr fraglich. Hier wären die konkreten Einzelfallumstände zu prüfen, insbesondere die zeitlichen Abläufe und die exakte Formulierung der Zusatzvereinbarung.
Wenn aber kein Fall für das TzBfG war, ist es der AN unbenommen, alternativ oder zusätzlich ein Erhöhungsverlangen gem. § 9 TzBfG dem AG anzuzeigen.
Gruß
makhl
&Tschüß
Wolfgang
Danke Wolfgang !
ich denke, sobald der AG die Beendigung des Zusatz- AV schriftlich ankündigt, werden wir den Rechtsbeistand um finale Lösung der Frage bemühen .
Bis dahin waren deine Gedanken aber sehr interessant zu lesen.
Darum nochmals besten Dank !
GlückAuf
makhl
Danke Wolfgang !
auch Danke und Tag auch 
ich denke, sobald der AG die Beendigung des Zusatz- AV
schriftlich ankündigt, werden wir den Rechtsbeistand um finale
Lösung der Frage bemühen .
die würde mich und andere sicher brennend interessieren…
Ich sehe es, wie Wolfgang, dass das TzBfG hier nicht greift…
Aus dem Bauch heraus würde ich aber sagen, dass es sich bei der Std.-Erhöhung inzwischen um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handeln dürfte.
Der sachliche und vereinbarte Befristungsgrund ist inzwischen eingetrten (MA ausgeschieden)… trotzdem hat der AG weiter die Stundenerhöhung abgefordert (und ich vermute einfach mal: auch entsprechend vergütet) und somit durch -wie es so schön heisst- sein schlüssiges Verhalten (Annahme der Arbeitskraft und Entlohnung) zum Ausdruck gebracht, dass er es auch weiterhin wünscht…ohne weitere Einschränkungen…
Spannend dürfte dann sein, mit welcher Argumentation gekündigt wird und „was“ gekündigt wird. Den benannten Zusatzvertrag gibt es ja eigentlich gar nicht mehr, weil Sachverhalt bereits eingetreten ist…
Wenn überhaupt, sehe ich da höchstens eine Möglichkeit der Änderungskündigung auf das „alte“ Stundenvolumen…
Wie gesagt, Fortgang wäre interessant zu wissen…
Viel Erfolg und Gruß
MG
Moin Em-Geh,
alle Beteiligten warten auf das offizielle Kündigungsschreiben( bis dato gibts nur eine inoffizielle Ankündigung ) und dessen Begründung.Wie bereits angekündigt wird dann der Fach-Anwalt konsultiert um weitere Vorgangsweisen zu besprechen. Ich halte das Forum auf dem laufenden , o.k. ?
mfG
makhl