hallo,
es tut mir sehr leid, aber der einzige weg der jetzt noch möglich ist, irgendetwas zu bewegen, ist ist an allererster stelle eine eigene mahnung an den verkäufer zu richten u. wenn dies nicht zum erfolg führt, der weg über den anwalt.
in ihren zahlungshinweisen u. der verkaufen-bestätigungsmail von ebay sind vollständiger name u. anschrift des verkäufers vermerkt.
mit diesen daten sollten sie eine vorgefertigte mahnung kaufen (gibt es im schreibwarenhandel) und an den verkäufer senden. legt er drei wochen lang keinen widerspruch ein, können sie sich an die nächst höhere instanz wenden…
sehen sie hierzu diesen link, der erklärt alle schritte:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/richtig-mahnen-so-k…
da der verkäufer bei ebay nicht mehr registriert ist, spricht dies für eine abzocke…
sollten sie den weg über die eigene mahnung nicht gehen wollen, bleibt ihnen der anwalt.
handelt es sich allerdings um einen kleinbetrag (unter der höhe des anwalthonorares, falls sie gedenken einen aufzusuchen, das bei einem brief in deutschland um die 175 euro beträgt, wie hoch der betrag bei briefverkehr innerhalb der EU ist, weiß ich nicht) und sind sie nicht rechtschutzversichert, würde ich mir gut überlegen, ob ich diesen schritt gehe, da eventuell hohe kosten auf sie zukommen, auf denen sie - falls der verkäufer nicht auffindbar ist - im schlechtesten fall sitzen bleiben.
ich wünsche ihnen viel erfolg und alles gute
viele grüße
s. wenzlaw