Aus berlin jemand in wien verklagen

Ich habe bei Ebay einen Artikel ersteigert,habe auch E-Mail Kontakt mit dem Verkäufer gehabt.Leider ist der Artikel bis jetzt nie angekommen(Kaufdatum 25.2.2010).Der Artikel wurde leider nicht mit Paypal bezahlt.Der Verkäufer wohnt in Wien.Nun meine FRage: Habe ich da irgendeine rechtliche Handhabe?Was kann ich sonst noch machen?(Verkäufer ist nicht mehr bei Ebay registriert.

Vielen Dank

Topsecret83

Hallo,

also um ehrlich zu sein ist das nicht wirklich mein fachgebiet. Vielleicht hätten Sie bei der Suche nach Wissensfeldern etwas anders suchen sollen.

Würde es um verklagen innerhalb Berlins / Deutschlands gehen könnte ich helfen. Österreich ist in der EU also sollte auch eine Gerichtbarkeit vorhanden sein.

Haben Sie den Namen, Adresse, Telefonnummer???
Bei ebay steht das doch eigentlich immer alles, wenn nicht googeln, Telefonbuch von Österreich nachschauen und direkt anrufen, das hilft immer Wunder.

Was war es den für ein Artikel und wie hoch der Wert / erzielter Kaufpreis?

Gruß

Marcel Rittsche

Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Also es war ein Laptop im Wert von 251€.Die Adresse und den Namen habe ich auch,aber leider keine Telefonnummer,habe da auch nichts im Internet gefunden.
Ich weiss das es bestimmt etwas komplizierter ist,jemanden zur rechenschaft zu ziehen,wenn es nicht im eigenem Land ist.Aber da ja Österreich in der EU ist müsste doch trotzdem etwas gehen.Nur kennen sich bestimmt deutsche Anwälte nicht mit dem Recht von Österreich aus,warum auch,kann ich ja auch verstehen.
Gruss Steve

Ich glaube, es ist vorerst klüger und schneller, wenn ich versuche, mit dem Wiener Verkäufer direkt und auf kurzem Weg Kontakt aufzunehmen. Mache ich gerne, ohne Provision. Ich bin Dr. jur. habe es aber nicht ausgeübt. Ein wenig kenne ich mich aber schon aus, ußerdemhabe ich einen guten Freund, der im Management von ebay hier in Wien gearbeitet hat. Der kann vielleicht auch helfen. Ich brauche also Namen und Adresse des Vekäufers. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Stefan Culen

ich bin jetzt erstmal zur Polizei gegangen.Die meinten,man könne auch was machen,aber Sie können mir das Gerät oder das Geld nicht wieder beschaffen,das gehe nur auf nem Zivilrechtlichen Weg (wie auch immer das gehen soll)
zumal bin ich mir nicht mal sicher,ob der Verkäufer wirklich so heisst,da er bei E-Mail´s immer einen anderen Vornamen benutzt hat :frowning:

Hallo topsecret,

eine rechtssichere Auskunft kann ich Dir da leider nicht geben, da ich auch nur "normale"eBay-Erfahrungen habe, ledier auch ein paar schlechte. Hier meine zwei Groschen dazu:

  1. Hast Du einen versicherten Versand (Paket per Post) bezahlt? Dann ist der Verkäufer in der Nachweispflicht.
    Du kannst bei eBay dann eine Klärung verlangen (ist irgend ein Button, wenn man den Artikel noch mal aufruft, und ein vorgeschriebens Menue).
  2. Falls nicht, dann dann trotzdem über eBay gehen, es ist korrekt und Du hast dann alles versucht, um es friedlich zu klären, auch wenn wahrscheinlich nichts kommt.
  3. Sofort versuchen, dass Geld „wegen Irrtums“ zurückzubuchen. Ich weiß ja nicht, wieviel es war.
  4. Googeln, Teleauskunft usw., um die Telefonnummer des Verkäufers zu ergattern. Einfach anrufen und nachfragen, würde freundlich bleiben und zur Eröffnung „Grüß Gott“ sagen. Falls es ein Wiener ist, wird er es zu schätzen wissen. In Wien sagt man nur zu dem „Guten Tag“, den man absolut nicht leiden kann, wäre also ein schlechter Beginn.
  5. Geht das nicht, bleibt der Schriftweg. Du mußt ihm schreiben und eine Frist setzen, bis wann er das Ding zu schicken hat. Am besten per Brief, das günstigste Einschreiben.
  6. Hilft alles nix und ist es eine Summe, ohne die Du weiterleben kannst, setz Dich mit dem Hintern drauf und vergiß es. Die meisten eBayer sind freundlich und ehrlich auf den Pfennig, den anderen sollten wir nicht die Freude machen, uns zuu lange zu ärgern.

Viel Glück!

Klarerweise ist das keine Polizeiangelegenheit.
Wenn das so ist, also man hat nicht einmal den richtigen Namen und Adresse, dann kann man auch kaum klagen. Wen denn ? Über die Bankverbindung, zu der Sie überwiesen haben, läßt sich was machen ? Wollen Sie mir den Namen, soweit er Ihnen bekannt ist, nun geben oder nicht ? Sonst kann ich gar nichts machen. Bei ebay können auch nur Sie selbst reklamieren, weil ich ja die Umstände überhaupt nicht kenne. Ich helfe gerne, soweit ich kann, aber dazu muss ich auch was wissen. Liebe Grüße aus Wien, Dr. Stefan Culen

danke auch dir für deine antwort.
leider ist es mir über ebay nicht mehr möglich den verkäufer noch zu melden oder zu kontaktieren,da er nicht mehr dort gemeldet ist.die telefonnummer bekomme ich leider auch nicht raus.ich bin heute zur polizei gegangen und hoffe dass es dann etwas vorwärts geht,denn 251€ ist ja nicht wenig geld :frowning:
hatte auch vorher keine schlechten erfahrungen gemacht und hoffe das es die einzigen negativen erfahrungen waren,die ich sammeln musste :frowning:

also laut bankverbindung ging das geld an einen Michael Ginzel mit Wohnhaft in der Schulgasse 13 in 1180 Wien
(anschrift laut Ebay)
Bei Ebay zu reklamieren geht nicht mehr,da schon über 45 Tage vergangen sind und der Verkäufer auch nicht mehr dort angemeldet ist.
die Artikelnummer lautet:110491968958
es handelt sich dabei um einen Targa Visionary 811 Notebook.
ich hoffe die angaben helfen.

MfG Steve

hallo,
es tut mir sehr leid, aber der einzige weg der jetzt noch möglich ist, irgendetwas zu bewegen, ist ist an allererster stelle eine eigene mahnung an den verkäufer zu richten u. wenn dies nicht zum erfolg führt, der weg über den anwalt.

in ihren zahlungshinweisen u. der verkaufen-bestätigungsmail von ebay sind vollständiger name u. anschrift des verkäufers vermerkt.
mit diesen daten sollten sie eine vorgefertigte mahnung kaufen (gibt es im schreibwarenhandel) und an den verkäufer senden. legt er drei wochen lang keinen widerspruch ein, können sie sich an die nächst höhere instanz wenden…
sehen sie hierzu diesen link, der erklärt alle schritte:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/richtig-mahnen-so-k…

da der verkäufer bei ebay nicht mehr registriert ist, spricht dies für eine abzocke…
sollten sie den weg über die eigene mahnung nicht gehen wollen, bleibt ihnen der anwalt.

handelt es sich allerdings um einen kleinbetrag (unter der höhe des anwalthonorares, falls sie gedenken einen aufzusuchen, das bei einem brief in deutschland um die 175 euro beträgt, wie hoch der betrag bei briefverkehr innerhalb der EU ist, weiß ich nicht) und sind sie nicht rechtschutzversichert, würde ich mir gut überlegen, ob ich diesen schritt gehe, da eventuell hohe kosten auf sie zukommen, auf denen sie - falls der verkäufer nicht auffindbar ist - im schlechtesten fall sitzen bleiben.

ich wünsche ihnen viel erfolg und alles gute
viele grüße
s. wenzlaw

Ich danke sehr für die Antwort.
Ich war heute bei der Polizei und hoffe die können was erreichen.Mit dem Anwalt wird echt schwierig,da ich keine Rechtschutzversicherung habe,also versuche ich erstmal irgendwie anders das hin zu bekommen.

viele Grüsse

S.Ruhnow

Hallo,

die Polizei wird mit Sicherheit nicht viel unternehmen und ihnen auch nicht helfen.
Bei solchem „Tatbestand“ handelt es sich um Zivilrecht, das wird bei der Polizei
aufgenommen und landet ad akta.

Wenn sie etwas von ihrem Geld wiedersehen wollen, wäre es wirklich sinnvoller,
eine Mahnung zu schreiben - siehe Link, den ich ihnen an die letzte Mail angehängt
hatte.

Viele Grüße

Ja sie meinten auch dass ich das letztendlich nur zivilrechtlich durchbekommen,mal erkundigen wie ich das machen kann,habe nämlich davon nicht wirklich ahnung

viele grüsse

Ahoi, Topsecret83,
leider kann ich Dir in Deiner Angelegenheit nicht weiterhelfen, mein Fachgebiet ist Arbeitsrecht. Allerdings gäbe es evtl. noch die Möglichkeit bei der Verbraucherzentrale um Rat zu fragen…Sorry Jack

Hallo topsecret83,

ich weiß nicht, wie du auf mich kommst, aber ich habe von so was absolut keine Ahnung.

Viele Grüße.

Keine Ahnung. Wie kommst Du auf mich als Experten??

Tut mir leid wenn ich mich da ein wenig vertan habe,bin neu hier.
trotzdem recht vielen dank für die antwort

viele grüsse

Tut mir leid wenn ich mich da ein wenig vertan habe,bin neu hier.
trotzdem recht vielen dank für die antwort

viele grüsse

.

Hallo topsecret,

leider kann ich dir da überhaupt nicht weiterhelfen. Soweit ich weiß hast du natürlich Möglichkeiten, egal ob Wien oder Deutschland oder Frankreich. Nur mit der Schweiz könntest du Probleme kriegen weils kein EU Land ist.

Wie wurde denn bezahlt? Per Überweisung wäre perfekt, mit Bargeld per Post wäre scheiße.

Am besten du wendest dich mal an eBay Österreich bzw. Deutschland, die können dir in jedem Fall weiterhelfen.

Hallo Bille,
ich danke dir trotzdem.Ich habe per überweisung bezahlt,aber hilft mir auch nicht wirklich weiter,ausser bei der Polizei,da war ich auch schon,aber die meinten,das die mir mein geld oder den laptop auch nicht wirklich besorgen können.mal schaun was bei rauskommt