Aus dem Ausland zurück in die GKV?

Hallo,

ich arbeite zur Zeit im europäischen Ausland, mein Vertrag läuft allerdings in ein paar Monaten aus.

Ich bin natürlich auf Arbeitssuche und würde gerne zurück nach Deutschland.

Ich denke, sollte ich Arbeit finden, dann kann ich mich direkt bei irgendeiner GKV anmelden, richtig? Nur, was ist, wenn nicht?

Bevor ich weggegangen bin, war ich freiwillig in einer GKV (leider kein Arbeitslosengeld, nur arbeitssuchend). Jetzt bin ich zwangsweise privatversichert (ab 33000 brutto fällt man hier aus der Pflichtversicherung raus). Zählen deutsche Krankenversicherungen das als wäre man in Deutschland privat versichert? (Die Leistungen sind alles andere als vergleichbar!)

Gruß,
foo

hallo,
so wie du schreibst, gehe ich davon aus, dass du nicht von deinem deutschen arbeitgeber ins ausland zum arbeiten entsendet worden bist.

wenn du wieder nach deutschland kommst kannst du dich bei einer GKV melden. warum nicht?
die zeiten im ausland werden hier nur nicht auf deine vorversicherungszeiten angerechnet.
trotzdem fehlen noch ein paar infos um genauer beurteilen zu können.
wirst du hier denn arbeit haben wenn du wieder kommst, oder wirst du dich hier arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden??

gruß

makea

Hallo Makea

hallo,
so wie du schreibst, gehe ich davon aus, dass du nicht von
deinem deutschen arbeitgeber ins ausland zum arbeiten
entsendet worden bist.

wenn du wieder nach deutschland kommst kannst du dich bei
einer GKV melden. warum nicht?
die zeiten im ausland werden hier nur nicht auf deine
vorversicherungszeiten angerechnet.

eben weil du keine Vorversicherungszeiten ( ich glaub ein Jahr zuvor)nachweisen kannst, kommst du nicht mehr in die GKV rein, auch wenn du normaler AN werden solltest
Da gibts nämlich etlichen Lücken, auf die man erst kommt, wenn es einem selber betrifft

trotzdem fehlen noch ein paar infos um genauer beurteilen zu
können.
wirst du hier denn arbeit haben wenn du wieder kommst, oder
wirst du dich hier arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden??

gruß

makea

LG
Mikesch

Hallo Makea
eben weil du keine Vorversicherungszeiten ( ich glaub ein Jahr
zuvor)nachweisen kannst, kommst du nicht mehr in die GKV rein,
auch wenn du normaler AN werden solltest
Da gibts nämlich etlichen Lücken, auf die man erst kommt, wenn
es einem selber betrifft.
LG
Mikesch

ich sagte ja, es fehlen noch infos um genau zu beurteilen. pauschal kann man das nicht sagen, da liegst du falsch.

wenn er versicherungspflichtig wird auf grund der aufnahme einer versicherungspflichtigen beschäfigung, dann wird er auch aufgenommen. er kann sich auch freiwillig versichern, wenn er die kleine oder große vorversicherungszeit nach § 9 SGB V erfüllt. betonung liegt auf wenn. dann kommt es noch auf sein alter an und darauf, ob er überhaupt vorversicherungszeiten in einer GKV hat.

was dich da betroffen hat würde mich aber auch mal interessieren. was lag denn da vor, dass du nicht mehr in die GKV reingekommen bist oder was hast du gemeint???

lg
makea

Hallo,
du schreibst, du warst bevor du ins Auslang gegangen bist in der
GKV freiwillig versichert. Wenn ich voraussetze, dass diese freiwillige Mitgliedschaft damals endete, kannst du nach Rückkehr
aus dem Ausland u.U. dich wieder freiwillig versichern.
Voraussetzung, du warst in einem Land tätig, dass mit Deutschland
ein Sozialversicherungsabkommen hat und dieses Abkommen u.a.
beinhaltet, dass Versicherungszeiten im jeweiligen Land so gewertet
werden als ob sie im Inland zugelegt wären.
Beispiel:
Versicherung (freiwillig) bis 31.12.2001 in der GKV-Deutschland
Versicherung in der französischen Krankenkasse bis 31.12.2004
Rückkehr ab 01.01.2005 nach Deutschland.
Es besteht eine Beitrittsmöglichkeit zur letzten GKV-Kasse in
Deutschland ab dem 01.01.2005.
Ansonsten ist eine Versicherung in der GKV nur dann möglich, wenn
eine Pflichtversicherung eintritt (Arbeitslosengeld oder Tätigkeit
sei hier als Beispiel genannt.)

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Makea
eben weil du keine Vorversicherungszeiten ( ich glaub ein Jahr
zuvor)nachweisen kannst, kommst du nicht mehr in die GKV rein,
auch wenn du normaler AN werden solltest
Da gibts nämlich etlichen Lücken, auf die man erst kommt, wenn
es einem selber betrifft.
LG
Mikesch

ich sagte ja, es fehlen noch infos um genau zu beurteilen.
pauschal kann man das nicht sagen, da liegst du falsch.

wenn er versicherungspflichtig wird auf grund der aufnahme
einer versicherungspflichtigen beschäfigung, dann wird er auch
aufgenommen. er kann sich auch freiwillig versichern, wenn er
die kleine oder große vorversicherungszeit nach § 9 SGB V
erfüllt. betonung liegt auf wenn. dann kommt es noch auf sein
alter an und darauf, ob er überhaupt vorversicherungszeiten in
einer GKV hat.

was dich da betroffen hat würde mich aber auch mal
interessieren. was lag denn da vor, dass du nicht mehr in die
GKV reingekommen bist oder was hast du gemeint???

mich persönlich nicht, beim MDR kam mal so ein Fall, da kam jemand nach 7 Jahren Mallorca wieder zurück und trotzdem als AN angestellt keine GKV Aufnahme.
Am ehesten gehts wohl noch über HartzIV oder Sozialhilfe

lg
makea

LG
Mikesch

Wir haben doch hier den Günter Czauderna , der müsste doch die genauen gesetzlichkeiten kennen

Hallo Günter

wenn
eine Pflichtversicherung eintritt (Arbeitslosengeld oder
Tätigkeit
sei hier als Beispiel genannt.)

eben dass wurde ja bei der Rückkehrerin aus Mallorca (war glaub ich so) eben gerade verneint, dass AN=automatisch GKV ist. Kam irgendwann voriges Jahr mal beim MDR, Escher oder in so einer Sendung. Dort wurde sogar ein Vertreter des Ministeriums damit konfrontiert, dass hier mittlerweile auch einige 100.000 keine KV mehr haben, er konterte ganz cool, das es doch nur paar 0.0003% wären und das doch nicht weiter schlimm sei. In Amerika sei dies eher die Regel (ohne KV)

Gruss

Günter Czauderna

LG
Mikesch

Werd mich morgen mal selber schlau machen…bei AOK

Hallo,
also, so aus dem Bauch heraus ist mir ein solcher Fall eigentlich
nicht bekannt, es sei denn die Betreffenden waren im Ausland
nicht im dortigen Sozialversicherungssystem versichert und/oder waren
über 50, denn nur dann ist eine Pflichtversicherung ggf. in Deutschland
ausgeschlossen. In dem vorliegenden Fall müsste man wirklich die genauen
Verhältnisse kennen und eine abschliessende Auskunft geben zu können.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo

ich werd mal sehen ob ich das beim MDR noch finde. Aber über 50 und privatversichert in Spanien könnte gewesen sein

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Makea,
hallo Mikesch

so wie du schreibst, gehe ich davon aus, dass du nicht von
deinem deutschen arbeitgeber ins ausland zum arbeiten
entsendet worden bist.

Genau. Ich hab in Deutschland nach dem Studium keine Arbeit gefunden; deswegen bin ich ins Ausland gegangen (man soll ja flexibel sein).

eben weil du keine Vorversicherungszeiten ( ich glaub ein Jahr
zuvor)nachweisen kannst, kommst du nicht mehr in die GKV rein,
auch wenn du normaler AN werden solltest
Da gibts nämlich etlichen Lücken, auf die man erst kommt, wenn
es einem selber betrifft

Zählen Vorversicherungszeiten auch, wenn man freiwillig versichert war? Bevor ich weggegangen bin, war ich immer in einer GKV, teilweise pflichtversichert, die meiste Zeit aber wegen zu geringen Einkommens freiwillig. Meine studentische Versicherung wurde durch meinen ersten Abschluss beendet, danach hatte ich teilweise eine Stelle an der Uni, die meiste Zeit ein Stipendium und kleinere Jobs.

wirst du hier denn arbeit haben wenn du wieder kommst, oder
wirst du dich hier arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden??

Das weiß ich noch nicht.

Viele Grüße,
foo

Hallo Günter,

du schreibst, du warst bevor du ins Auslang gegangen bist in
der
GKV freiwillig versichert. Wenn ich voraussetze, dass diese
freiwillige Mitgliedschaft damals endete, kannst du nach
Rückkehr
aus dem Ausland u.U. dich wieder freiwillig versichern.
Voraussetzung, du warst in einem Land tätig, dass mit
Deutschland
ein Sozialversicherungsabkommen hat und dieses Abkommen u.a.
beinhaltet, dass Versicherungszeiten im jeweiligen Land so
gewertet
werden als ob sie im Inland zugelegt wären.

Ein Sozialversicherungsabkommen mit den Niederlanden besteht. Allerdings musste ich mich hier privat versichern. Und da weiß ich nicht, wie das in D gewertet wird.

Es besteht eine Beitrittsmöglichkeit zur letzten GKV-Kasse in
Deutschland ab dem 01.01.2005.

Nur für diese Kasse? Hab mich verschiedentlich über die geärgert und wollte gerne woanders hin.

Ansonsten ist eine Versicherung in der GKV nur dann möglich,
wenn
eine Pflichtversicherung eintritt (Arbeitslosengeld oder
Tätigkeit
sei hier als Beispiel genannt.)

Wenn ich hier bleibe, habe ich Anspruch auch Arbeitslosengeld. Zum Zurückgehen hab ich Folgendes gefunden:

Wenn Sie als Arbeitslose mit einer
niederländischen Arbeitslosengeldleistung nach Deutschland
umziehen um dort Arbeit zu suchen, kann die Leistung noch
höchstens 3 Monate in Deutschland weitergezahlt werden.
Auf Antrag stellt das UWV eine E 303-Bescheinigung aus, die an
die Agentur für Arbeit - für die Weiterzahlung
des Arbeitslosengeldes – überreicht werden soll.

http://www.bdznijmegen.nl/Arbeitslosigkeit.htm

In den Niederlanden müsste ich meine private Versicherung zumindest im ersten Jahr weiterführen, das entsprechende Arbeitsamt ist dafür nicht zuständig. Ich könnte die Versicherung in den ersten Monaten wohl auch in Deutschland weiterführen. Was ich oben lese, interpretiere ich so, dass mein Anspruch auf Arbeitslosengeld dann auf Deutschland übertragen werden könnte. Dann würde mich die Arbeitsagentur bei der AOK versichern oder?

Und wenn ich nun ein Stelle finden würde? Gibt es dann auch noch Haken? Oder könnte ich mir dann einfach eine GKV aussuchen? Oder die alte blöde nehmen?

Vielen Dank auch für die bisherigen Antworten.

Gruß,
foo

es sei denn die Betreffenden waren im Ausland
nicht im dortigen Sozialversicherungssystem versichert
und/oder waren
über 50, denn nur dann ist eine Pflichtversicherung ggf. in
Deutschland
ausgeschlossen.

ps: bin Anfang 30.

Hallo,
die „alte,blöde“ Kasse musst du dann nehmen, wenn das Ende
der Mitgliedschaft noch keine 18 Monate her ist.
Das Sozialversicherungsabkommen mit den Niederlanden muesste
ich mal durchforsten wegen der Beitrittsbrechtigung.
Gruss
Günter

ich werd mal sehen ob ich das beim MDR noch finde. Aber über
50 und privatversichert in Spanien könnte gewesen sein

LG
Mikesch

dann is klar, wieso der nicht in die GKV zurück konnte.

gruß

makea