Hallo ihr lieben Experten,
mich interessiert da dringend eine angelegenheit und finde keine antwort dazu…vielleicht könnt ihr mir helfen?
wenn man in den nächsten wochen seine schulische ausbildung beendet die man selbst bezahlen musste und keine vergütung bekam, also gleich hartz4 beziehen muss, muss man da eigentlich in sein elternhaus zurück ziehen?? wenn der hauptwohnsitz nicht bei den eltern ist und man dazu auch noch schwanger ist?
das ist jetzt ziemlich viel, ich weiss aber das würde mich wirklich interessieren! ich danke allen die sich damit befassen wollen!
liebe grüße reggaegirly !
Hallo,
wenn schon eine Weile eine eigene Wohnung existiert, dann wird natürlich niemand „gezwungen“, zurück zu den Eltern zu ziehen. Zumal: wenn das Kind da ist, bildet es mit der Mutter sowieso eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Gruß
Kristin
hallo,
danke für die zügige antwort!
und wenn es noch etwa 6 monate dauert bis das kind da ist? was ist mit der zeit bis dahin? werden dann, bei eigener wohnung usw eigentlich immernoch die eltern eingerechnet oder erst nach einer hochzeit oder einem kind nicht mehr?
grüße
Hallo,
wenn eine schwangere Frau allein lebt, dann zählt sie als Einzelbedarfsgemeinschaft (bzw. als eheähnliche Gemeinschaft, wenn sie mit dem Vater des Kindes zusammen lebt). Ist sie in der Ausbildung und unter 25, dann wird eine eventuelle Unterhaltsverpflichtung der Eltern geprüft, aber ansonsten sind die Eltern in diesem Fall „außen vor“.
Die Schwangere sollte dann auch Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung (die wird aber erst frühestens 3 Monate vor dem berechneten Geburtstermin gezahlt) beantragen!
Wenn das Kind dann da ist und die Mutter ist alleinerziehend, wird natürlich in jedem Fall die Unterhaltspflicht des Kindesvaters geprüft, ggf. muss Unterhaltsvorschuss beantragt werden, welcher auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.
Schönen Abend
Kristin