worden ist ein Freund von mir, weil er seine Beiträge nicht gezahlt hat. Das Ganze ist auch schon über ein Jahr her, er hat es mir erst jetzt erzählt. Nun zu meiner Frage: Kann er sich einfach neu versichern, oder wird er jetzt nicht mehr genommen? Sowas in der Art hat er nämlich behauptet und ich finde es unverantwortlich ohne Versicherung durch die Gegend zu spazieren. Was also tun? Kann mir bitte jemand von Euch weiterhelfen?
Gruß
quem
hallo Quem,
ich gehe davon aus, dass er selbständig ist!?
Denn ein Pflichtversicherter kann nicht aus der Kasse geworfen werden. Außerdem ist der AG für die Beiträge zuständig.
Nun, Deinem Freund bleibt nicht viel übrig: er kann, wenn er unter 55 ist, eine versicherungspflichte Arbeit annehmen. Das wird er nicht machen. Oder er versichert sich privat. Dann muss er einigermaßen gesund sein.
Mehr gibt es nicht.
Grüße
Raimund
Hi Raimund,
Denn ein Pflichtversicherter kann nicht aus der Kasse geworfen
werden.
Doch. Und das ist kein konstruiertes Beispiel. AN ist gekündigt worden. 1 Jahr ALG, dann raus aus Arbeitsamt. Ehepartner ist selbstständig. Selbstständiger ist privat versichert. Ehemaliger AN soll sich nun freiwillig versichern oder gar nicht. Keine Leistungen vom Arbeitsamt - keine Versicherung.
Gruß
André
PS: Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe geht nicht, da Ehepartner geradeso über Mindest"einkommen" verfügt. Reicht aber nicht für eine Mitversicherung des anderen Ehepartners in privater KK …
Dann ist er kein Plichtversicherter mehr!
Hi!
Denn ein Pflichtversicherter kann nicht aus der Kasse geworfen
werden.
Doch. Und das ist kein konstruiertes Beispiel. AN ist
gekündigt worden. 1 Jahr ALG, dann raus aus Arbeitsamt.
Ehepartner ist selbstständig. Selbstständiger ist privat
versichert. Ehemaliger AN soll sich nun freiwillig versichern
oder gar nicht. Keine Leistungen vom Arbeitsamt - keine
Versicherung.
Mal abgesehen davon, dass es jetzt etwas off topic wird - in Deinem Fall handelt es sich nicht mehr um einen Pflicht versicherten nach § 5, Abs. 1 Satz 2 SGB V (von dem Raimund sprach).
Grüße
Guido
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hallo André,
Denn ein Pflichtversicherter kann nicht aus der Kasse geworfen
werden.
Doch. Und das ist kein konstruiertes Beispiel. AN ist
gekündigt worden. 1 Jahr ALG, dann raus aus Arbeitsamt.
Ehepartner ist selbstständig. Selbstständiger ist privat
versichert. Ehemaliger AN soll sich nun freiwillig versichern
oder gar nicht. Keine Leistungen vom Arbeitsamt - keine
Versicherung.
Gruß
André
PS: Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe geht nicht, da Ehepartner
geradeso über Mindest"einkommen" verfügt. Reicht aber nicht
für eine Mitversicherung des anderen Ehepartners in privater
KK …
Wie Guido schon schrieb: es geht um den Pflichtversicherten. Der kann nicht rausgeworfen werden. Schon desswegen, weil für die Beitragszahlung der AG zuständig ist. Wenn also die Beiträge nicht bei der Kasse eingehen, dann kann der AN den AG dafür haftbar machen.
Grüße
Raimund