Aus der PKV zurück in die GKV – was tun?

Hallo!

Nein, das ist nicht die 1000. Frage, ob oder wohin man wechseln soll
– mir geht es um das WIE.

Ich bin durch eine Gehaltskürzung unter die
Versicherungspflichtgrenze gerutscht und damit seit 1.1.05 gesetzlich
pflichtversichert. Ich habe auch nichts dagegen einzuwenden, ein
Wechsel in die gesetzliche KV ist für mich okay. ABER: Noch wird
weiterhin der Beitrag für die PKV abgebucht und mein Arbeitgeber
zahlt weiter seine 50%. Ist das korrekt? Muss ich selbst tätig
werden? Wird rückwirkend der (deutlich höhere) Beitrag zur GKV
fällig/verrechnet? Muss ich die PKV kündigen? Wenn ja, bis wann?
Zumindest muss ich ja eine GKV suchen und abschließen, aber ich würde
mir gern damit so lange Zeit lassen, wie es geht (wegen des
niedrigeren Beitrags, s.o.). Ab wann muss ich tatsächlich Beiträge an
eine GKV entrichten, um nicht irgendwann ohne Versicherungsschutz
dazustehen?

Danke für jede Antwort!
Raimund

Hallo,
wenn du ab dem 01.01.2005 wieder krankenversicherungspflichtig bist m u s s, ich betone, m u s s dein
Arbeitgeber dich bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Nennst du ihm keine, kann er sich
im Notfall selbst eine aussuchen.
Die Mitgliedsbescheinigung deiner neuen Kasse (GKV) legst du bei der alten Kasse (PKV) vor, die müssen
dich dann ohne Kündigungsfrist (??) rauslassen.
Warten kannst du leider nicht - such dir eine Kasse.
Wenn hier ein Fehler passiert, dann nur durch deinen Arbeitgeber.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter,

muss er das nicht unbedingt zwingend machen? Der Arbeitgeber kann ja auch davon ausgehen, dass sein Angestellter sich hat befreien lassen?

Gruß
Marco

Hallo Marco,
wieso sollte der Arbeitgeber davon ausgehen ???
Das kann er doch nur wenn ihm sein Arbeitnehmer den Befreiungsbescheid
vorlegt und solange das nicht geschieht ist er zur Meldung bei der
GKV verpflichtet.
Und noch etwas, eine Befreiung kann doch nur dann beantragt werden
wenn der Arbeitnehmer davon etwas weiss.
Gruss

Günter