Aus einem Arbeitsverhältnis bekam ich eine Vergleichszahlung zugesprochen - Wie versteuern_

Von einem Arbeitsgericht bekam ich aus einem Arbeitsverhältnis eine Vergleichszahlung von 3.000€ (brutto) zugesprochen. Wie ist dies Zahlung Sseuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?

Es kommt auf den genauen Wortlaut der Vereinbarung an.

Falls es eine klassische Abfindung ist, wird sie im Moment zwar über Steuerklasse 6 abgerechnet, aber in der Einkommensteuererklärung als sg. Zusammenballung von Einkünften behandelt und ermäßigt besteuert, Stichwort Fünftelregelung. Die Abfindung wäre dann sozialversicherungsfrei. Dies betrifft aber nur die ganz klassische Abfindung.
Bei einer Ausgleichszahlung (wie wird die definiert?) liegen wahrscheinlich andere Maßstäbe an. Abfindung im Rahmen einer Freistellung z.B. ist eine ganz andere Geschichte.

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