Hallo,
wenn ein Einzelunternehmner zum 01.01.10 einen Gesellschafter in sein Unternehmen aufnehmen wollen würde, wäre es besser wenn er das Einzelunterehmen zum 31.12.09 schließt und beide eröffnen die neue GbR zum 01.01.10 - oder sollten die beiden das Unternehmen so fortführen, indem der Zweite sich in das bestehende „anmeldet“. An Inventar gibts nur einen PKW und ansonsten kein Tafelsilber mehr.
Danke im Voraus für Antworten
gruß