Aus Einzelunternehmen eine GbR

Hallo,

wenn ein Einzelunternehmner zum 01.01.10 einen Gesellschafter in sein Unternehmen aufnehmen wollen würde, wäre es besser wenn er das Einzelunterehmen zum 31.12.09 schließt und beide eröffnen die neue GbR zum 01.01.10 - oder sollten die beiden das Unternehmen so fortführen, indem der Zweite sich in das bestehende „anmeldet“. An Inventar gibts nur einen PKW und ansonsten kein Tafelsilber mehr.

Danke im Voraus für Antworten

gruß

Hallo

da fällt mir doch gleich mal § 24 UmwStG ein
Tja, was ist nun besser…

Der Einbringende hat so oder so eine Betriebsaufgabe nach §16 EStG,
ABER bei der Umwandlung nach §24 UmwStG hat die GbR Ausübungsrechte hinsichtlich der Einbringsgwerte (Buchwerte oder höhere Werte)