Aus/Einzug allgemeine Fragen (Gewerbe)

Hallo wissende,

ich habe keinen konkreten Fall sondern Frage nur weils mich interessiert.

Gibt es eigentlich eine Regel nach der man die Kautionshöhe festlegt?
speziell im Gewerbebereich? Ich dachte immer dass wäre das 3 fache.
Ist das 6 Fache auch normal?

Angenommen ein Mieter zieht aus und übergibt die Gebäude an den Mieter.
Wie sollte er das tun? Was gibt es zu beachten?

Ich habe gehört der VM darf die Kaution 6 Monate einbehalten, ist das so oder kann man diese schon vorher zurück fordern?
Oder irgendwie anders „flüssig“ machen.

Könnte der VM Ansprüche nach 5 Monaten geltend machen? Und welche Ansprüche wären das? Ich meine sind dass dann verdeckte schäden oder können das auch sitbare sein?

Danke

Daniel

Die Kaution kann im gewerblichen Mietrecht frei vereinbart werden. Es greift also nicht die Beschränkung des Wohnraummietrechts mit nur 3 Monatsmieten. Die Grenze ist dem Vermieter allerdings dort gesetzt, wo das Kautionsverlangen „unangemessen“ wäre und sein Sicherungsbedürfnis „übersteigen“ würde. Die Gerichte haben hierzu entschieden, dass 6 Monatsmieten im Rahmen liegen, teilweise soll die Grenze sogar bei 7 Monatsmieten liegen.

Sind keine Forderungen (insbesondere auch keine Betriebskosten) mehr offen und hat der Vermieter abgerechnet, dann kann der Mieter die Rückzahlung der Kaution verlangen. Die Rückzahlung der Kaution sollte in der Regel nach 3 bis 6 Monaten erfolgen. Wenn keine Forderungen mehr zu erwarten sind, kann der Mieter dem Vermieter unter Fristsetzung auffordern, die Kaution + Zinsen auszuzahlen.

Der komplette Einbehalt der Kaution - zumal dann, wenn 6 Monatsmieten einbezahlt wurden - wäre unangemessen, wenn der Vermieter nur noch die Betriebskosten abrechnen muss und die Höhe in etwa abschätzbar ist.

Der Vermieter könnte auch nach 5 Monaten noch Ansprüche geltend machen, wenn er z. B. dann erst die Nebenkosten abrechnet oder er versteckte Mängel entdeckt. Nach einem solchen Zeitablauf sind allerdings versteckte Mängel eher unwahrscheinlich, zumal sich dann die Frage stellt, ob diese Mängel nicht schon der neue Mieter verursacht hat.

Danke für die Info
Daniel