Guten Tag,
eine Frau ist bei ihrem Mann familienversichert. Die Frau erhält 2x im Jahr ein Honorar für eine stundenweise Beratungstätigkeit. Es besteht kein Arbeitsvertrag und die Frau ist nicht gewerbesteuerpflichtig, da das Unternehmen in USA ist. Allerdings zahlt sie korrekterweise Steuer. Die Frau versteht sich hauptberuflich als Mutter. Das Honorar ist gut und die Krankenkasse hat nunmehr den Steuerbescheid des letzten Jahres in der Hand und verfügt, daß die Frau aufgrund der Höhe des Honorars nicht mehr familienversichert werden dürfe. Das Honorar wird von der Krankenkasse durch 12 Monate geteilt und die Frau soll rückwirkend für 2009 sowie künftig jeden Monat Krankenkassenbeitrag leisten. Darf die Krankenkasse das wirklich tun?
Müßte die Frau - wenn überhaupt - nicht nur auf die 2 Honorare im Juni und September Krankenkassenbeitrag leisten? Kann die Kasse die Familineversicherung wirklich nachträglich ausschließen und Nachzahlungen fordern? Darf sie wirklich die 2 Honorare auf 12 Monate umlegen und wie ein regelmäßiges Einkommen behandeln? Kann man es der Frau zumuten im nächsten Jahr Beiträge monatlich zu bezahlen, obgleich sie erst Mitte nächsten Jahres überhaupt eine Zahlung für Beratungstätigkeit erhält? Was kann sie tun?
Danke für Tips!
Viele Grüße Chris
Hallo Chris,
als erstes…ja die Krankenkasse darf das…
Aber…wenn Sie nachweisen das das Einkommen nur in den 2 Monaten erwirtschaftet wurde (ggf. Nachweis Rechnungen oder Nachweis bestätigt vom Steuerberater etc.) und das Einkommen unregelmäßig ist da eine „freiberufliche“ Tätigkeit ausgeübt wird, kann es sein das die Familienversicherung bestehen bleiben kann (wichtig freiberuflich wird mtl. beurteilt bei Selbstständigkeit + Gewerbeanmeldung erfolgt die Beurteilung durch EKSTB /12 Monate)…grds. darf man innerhalb eines Jahres für maximal 2 Monate über der Einkommensgrenze von 365€ (2010) 360 €(2009) verdienen. Auf jeden Fall würde ich gegen den Bescheid über die Beendigung in Widerspruch gehen und die genannten Unterlagen als „Beweis“ mit einreichen.
Für die Zukunft soll die Frau mit der KK vereinbaren das Sie sobald sie weiß das Sie über der Einkommensgrenze von mtl. 365€ verdient (bei Abschluss eines Vertrages) sich bei der KK meldet und auch für diese Monate die Beiträge bezahlt.
Jetzt hoffe ich für Sie auf eine kulante Krankenkasse ) und das ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte…