Moin,
man stelle sich vor, es waren einmal zwei Freunde (A + B), die sich seit geschätzten 18 Jahren kennen. In der letzten Zeit hat sich einer dieser Freunde (A) durch Drogenkonsum so verändert, dass er mehrere Jobs, seinen Führerschein, Wohnung und Freundin verloren hat. A sieht aber nicht ein, dass es vom Drogenkonsum herrührt, sondern bezichtigt nach und nach einen nach dem andern ihm eigentlich Nahestehenden Freunde.
Jetzt ist B dran. Ihm wird jetzt vorgeworfen, den Laptop von A manipuliert zu haben, indem B angeblich mit Microsoft und Facebook kooperiert. B soll Verläufe gelöscht und kopiert haben und sie der Ex-Freundin von A geschickt haben. Die Ex-Freundin hat ja Schluss gemacht, nachdem Sie A 2 Jahre lang gedroht hat, sie mache Schluss, wenn A nicht aufhört zu konsumieren. Jedenfalls wird B jetzt vorgeworfen, er habe diese Beziehung korrumpiert, um eine Beziehung mit dieser Freundin anzufangen. Weder der Vorsatz noch die Beziehung zwischen der Ex und B hat je bestanden.
Jetzt hat vor einigen Tagen A nachts halb 1 an der Tür von B geklingelt, ist auf B losgegangen, wollte B verhauen, wurde aber aus der Wohnung geworfen. Danach hat A B 1h lang terrorisiert, sturmgeklingelt, an die Tür geschlagen und versucht, jene aufzureißen. Daraufhin hat B die Polizei geholt. Da war aber A schon nicht mehr da. Mittlerweile geht A weniger rabiat, aber ziemlich nervend vor, indem er B ausspioniert, nachts auf dem Grundstück und der Terasse von B rumherläuft und beobachtet. Dafür gibt es Zeugen.
Jetzt möchte B nicht sofort zum Anwalt, sondern A selbst schriftlich mit Einschreiben verwarnen. Ungefähr so: Hallo A, hiermit erteile ich dir Hausverbot. Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht…
Auf was muss B bei der Formulierung achten, damit wirklich jeder Verstoß geahndet werden kann?
Was B bis jetzt nicht wusste: A wurde schon mal wegen Belästigung/Nötigung einer Frau mit Telefonanrufen vom Gericht verurteilt. Ob A damit als vorbestraft gilt, ist nicht bekannt.
Sorry für die Länge!
Danke für eure Hilfe
Cheers Topper