Hallo,
da hat jemand letztes Jahr im August einen Hypothekenvertrag abgeschlossen, der erst im Juni dieses Jahres in Kraft tritt. Er hat den vom Hypothekengeber bereits unterzeichneten Vertrag mit seiner Unterschrift eingeschickt und um Eingangsbestätigung gebeten. Einen Monat später bittet er nochmals schriftlich um Eingangsbetätigung - nichts passiert. Am Telefon erklärt man ihm, das sei nicht nötig, der Vertrag sei gültig zustande gekommen.
Inzwischen ist der jemand gar nicht mehr an dem Vertrag interessiert, weil er das Geld anderweitig günstiger bekommen kann. Kann er jetzt argumentieren, der Vertrag sei gar nicht zustande gekommen, weil er keine Bestätigung erhielt?
Grüße
Carsten
Hallo Carsten
Er hat den vom Hypothekengeber bereits unterzeichneten Vertrag
mit seiner Unterschrift eingeschickt und um
Wenn beide Vertragsparteien unterzeichnet haben, ist keine zusätzliche
Bestätigung mehr notwendig. Das gäbe sonst ein endloses Hin und Her,
wenn jeder noch auf die Bestätigung der Bestätigung warten würde.
Das Einhalten der vereinbarten Kündigungsfrist wird unumgänglich sein,
es sei denn, die Vertragspartner einigen sich darauf, den Vertrag
sausen zu lassen.
Gruss
Heinz
PS. Mein Kopfschütteln behalte ich.
Hallo
soll das Objekt nun verkauft werden (Immobrett) oder sind auf einmal die Zinsen des Forwarddarlehens nicht mehr genehm? Oder warum will man nun unbedingt aus dem Vertrag rauskommen?
Aus dem Forwarddarlehen rauszukommen geht nur mit Vorfälligkeit und das dürfte recht teuer werden. Wenn Vertrag mit Unterschrift eingegangen, dann ist er auch gültig, obwohl es die Regel ist, dass Kunde ein Exemplar bekommt. Das der Vertrag deswegen aber nicht gültig sein soll, wird daran wohl nichts ändern. Bis zum Beginn ist ja noch Zeit.
LG
Mikesch
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Hallo Mikesch,
soll das Objekt nun verkauft werden (Immobrett) oder sind auf
einmal die Zinsen des Forwarddarlehens nicht mehr genehm?
Gut aufgepasst! 
Es ist kein Forwardarlehen, sondern eine reguläre Vertragsverlängerung, die der günstigen Zinsen wegen auf 20 Jahre abgeschlossen wurde. Mit Vorfälligkeitsentschädigung ist eigentlich nicht zu rechnen, weil die Zinsen seit Vertragsabschluss gestiegen sind und voraussichtlich weiter steigen werden.
Aus unerwartet eingetretenen Gründen soll das Objekt jetzt aber verkauft werden, das wird aber nicht ganz schnell gehen. Und da wäre ein Vertrag mit nur einem Jahr Laufzeit oder veränderlichen Zinsen natürlich angenehmer als der relativ hohe Zinssatz für 20 Jahre.
Grüße
Carsten
Hallo
Hallo Mikesch,
soll das Objekt nun verkauft werden (Immobrett) oder sind auf
einmal die Zinsen des Forwarddarlehens nicht mehr genehm?
Gut aufgepasst! 
Es ist kein Forwardarlehen, sondern eine reguläre
Vertragsverlängerung, die der günstigen Zinsen wegen auf 20
Jahre abgeschlossen wurde.
Sowas nennt sich aber Forwarddarlehen, wenn der Vertrag ein Jahr zuvor schon verlängert wurde
Mit Vorfälligkeitsentschädigung ist
eigentlich nicht zu rechnen, weil die Zinsen seit
Vertragsabschluss gestiegen sind und voraussichtlich weiter
steigen werden.
Aber mit Sicherheit wirst dafür richtig Kohle hingeblättert werden müssen, erst Recht bei 20jähriger Laufzeit, das wird richtig teuer. Das die Zinsen jetzt gestiegen sind, kann höchstens dazu führen das, es vielleicht paar Euronen billger wird
Grüße
Carsten
LG
Mikesch