Ich bin in einem Angestellten Verhältniss tätig. Ich bekomme das Kindergeld für mein Kind dirket über den Arbeitgeber bezahlt, da ich in einer öffendlichen Einrichtung arbeite. Derzeit beziehe ich aber Aufgrund einer längeren Krankheit, Krankengeld von der Krankenkasse. Nun habe ich auf meiner Lohabrechung festgestellt, dass ich Sozialabzüge auf das Kindergeld 184€ berechnet bekommen haben. Jetzt bleiben von Kindergeld nicht mal mehr 90€ über. Nun zu meiner Frage: Ist das rechtens?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Hallo !
Offentlicher Dienst ,ist ein Kapitel für sich ,da hab ich keine Peilung ,sorry !
MfG
Hallo,
da bin ich überfragt. Kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Grüsse
Hans-Jürgen Andres
Auf Arbeitnehmer mit Lohnersatzleistungen kommt ohne erhöhte Absetzmöglichkeiten immer
eine Steuernachforderung zu.
So wurde das schon vom Ag vorher abgerechnet.
ch bin in einem Angestellten Verhältniss tätig. Ich bekomme
das Kindergeld für mein Kind dirket über den Arbeitgeber
bezahlt, da ich in einer öffendlichen Einrichtung arbeite.
Derzeit beziehe ich aber Aufgrund einer längeren Krankheit,
Krankengeld von der Krankenkasse. Nun habe ich auf meiner
Lohabrechung festgestellt, dass ich Sozialabzüge auf das
Kindergeld 184€ berechnet bekommen haben. Jetzt bleiben von
Kindergeld nicht mal mehr 90€ über. Nun zu meiner Frage: Ist
das rechtens?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
Ela
Auf Arbeitnehmer mit Lohnersatzleistungen kommt ohne erhöhte
Absetzmöglichkeiten immer
eine Steuernachforderung zu.
So wurde das schon vom Ag vorher abgerechnet.ch bin in einem Angestellten Verhältniss tätig. Ich bekomme
das Kindergeld für mein Kind dirket über den Arbeitgeber
bezahlt, da ich in einer öffendlichen Einrichtung arbeite.
Derzeit beziehe ich aber Aufgrund einer längeren Krankheit,
Krankengeld von der Krankenkasse. Nun habe ich auf meiner
Lohabrechung festgestellt, dass ich Sozialabzüge auf das
Kindergeld 184€ berechnet bekommen haben. Jetzt bleiben von
Kindergeld nicht mal mehr 90€ über. Nun zu meiner Frage: Ist
das rechtens?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Hallo Hans Jürgen,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüße
Ela
Hallo Monika,
da haben Sie Recht, im öffendlichen Dienst ist vieles anders als in der freien Marktwirtschaft.
Trozdem Danke.
Liebe Grüße
Ela
Hallo !
Offentlicher Dienst ,ist ein Kapitel für sich ,da hab ich
keine Peilung ,sorry !
MfG
Hallo,
also das Kindergeld selbst ist definitiv steuerfrei.
Vielleicht musste aus anderen Beträgen noch ein Sozialabzüge verrechnet werden das sie das vom Kindergeld einbehalten wurde?
MfG
Hallo,
ich antworte erst jetzt, da ich im Urlaub war. Sorry…
Zu deiner Frage kan ich natürlich nicht wirklich was sagen, da ich von Gehaltsabrechnungen keine Ahnung habe. Du solltest dir das von deinem Arbeitgeber erklären lassen.
Da das KG aber eine geetzliche Leistung ist, vermute ich mal, das die Abzüge einen anderen Grund haben.
Mehr kann ich dir leider nicht sagen.
Gruß
juliatimlea
Sorry,
aber in diesem Fall kenne ich mich nicht so gut aus.
Hoffe dennoch daß Ihnen weitergeholfen wurde.
LG
Pitcher