Aus Kirche austreten

Hallo, ich überlege, aus der Kirche auszutreten. Wie macht man das eigentlich? :smile: Hat man da irgendwelche Nachteile und bin ich danach dann nichtmehr katholisch sondern einfach konfessionslos?

Hallo Verena,

wenn Du dir das reiflich überlegt hast, gehst Du auf dein zuständiges Standesamt, legst deinen Perso vor, erklärst dem Standesbeamten mündlich den Kirchenaustritt, bezahlst die dafür anfallende Gebühr (bei uns z. Zt. 31,-- € für Einzelpersonen, 41,-- € für Ehepaare). Das war’s. Zweckdienlicherweise nimm auch gleich deine Lohnsteuerkarte mit und lass die ändern, dann fällt ab nächsten Ersten auch keine Kirchensteuer mehr an. Ist 'ne Angelegenheit von nicht mal 5 Minuten (und Fragen stellt auch Keiner).

Die Konsequenz ist, dass du halt keiner Kirche mehr angehörst, kein Taufpate mehr sein kannst, nicht katholisch kirchlich heiraten kannst, nicht im „geweihten“ Teil eines Friedhofs beerdigt wirst, keine Sakramente empfangen wirst, halt all der kirchliche Kram. Solltest du auf irgendwas davon Wert legen, bleib in der Kirche der Grund für einen Kirchenaustritt sein sollte).

Gruß
Feanor (konfessionslos)

in hessen
in hessen macht man das auf dem amtsgericht, es kostet 20 €, die änderung der konfession auf der lohnsteuerkarte ist kostenlos, wird aber erst nach 2 monaten wirksam.

War nur mal aus Interesse,ich weiß halt nicht, ob ichs mache…

Wenn es hier FAQs gäbe…
Hallo Verena,

… gehörte dieser Link hierher:

http://www.kirchenaustritt.de/

Und unser Archiv sagt:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Grüße
Wolfgang

Hallo Verena,

wenn Du dir das reiflich überlegt hast, gehst Du auf dein
zuständiges Standesamt, legst deinen Perso vor, erklärst dem
Standesbeamten mündlich den Kirchenaustritt, bezahlst die
dafür anfallende Gebühr (bei uns z. Zt. 31,-- € für
Einzelpersonen, 41,-- € für Ehepaare). Das war’s.
Zweckdienlicherweise nimm auch gleich deine Lohnsteuerkarte
mit und lass die ändern, dann fällt ab nächsten Ersten auch
keine Kirchensteuer mehr an. Ist 'ne Angelegenheit von nicht
mal 5 Minuten (und Fragen stellt auch Keiner).

Das dürfte aber nicht sein, daß man für die Wahrnehmung seiner Glaubensfreiheit, einem Grundrecht, Geld bezahlen muß.

Das dürfte aber nicht sein, daß man für die Wahrnehmung seiner
Glaubensfreiheit, einem Grundrecht, Geld bezahlen muß.

besonders, nachdem man in so jungen jahren zwangseingegliedert wird!

bei meiner kommunion und firmung hätte ich gegenüber meinen eltern nicht mal laut darüber nachdenken dürfen, ob ich mich eventuell nicht kommunieren bzw. firmen lasse.

auch von seiten der kirche (kommunions- und religionsunterricht) wurden kommunion und firmung nie so dargestellt, als hätte man dabei die wahl. kein ton davon, daß man eine entscheidung trifft. kein ton davon, daß man mit dieser „entscheidung“ finanzielle verpflichtungen eingeht.

andererseits fand ich die 20 €, die ich für meinen kirchenaustritt ans amtsgericht bezahlen mußte, nicht sehr viel. jeder amtsvorgang muß nun mal bezahlt werden.

Ich bin vor Jahren aus der Kirche ausgetreten … und dann wieder eingetreten - weil man als Konfessionslose kaum eine Stelle als Erzieherin bekommt. Grund war der Eintritt in eine Freikirche - da wollte ich die „Seiten ordnen“ …

Es stimmt übrigens nicht ganz, das man nicht mehr in „geweihter“ Erde beerdigt wird. Das hängt auch vom Pastor ab, der die Beerdigung macht. Als ehemalige Ministrantin weiss ich, dass das nach einem Gespräch mit den Angehörigen doch noch möglich ist …

CU Aggie

Das dürfte aber nicht sein, daß man für die Wahrnehmung seiner
Glaubensfreiheit, einem Grundrecht, Geld bezahlen muß.

besonders, nachdem man in so jungen jahren zwangseingegliedert
wird!

bei meiner kommunion und firmung hätte ich gegenüber meinen
eltern nicht mal laut darüber nachdenken dürfen, ob ich mich
eventuell nicht kommunieren bzw. firmen lasse.

auch von seiten der kirche (kommunions- und
religionsunterricht) wurden kommunion und firmung nie so
dargestellt, als hätte man dabei die wahl. kein ton davon, daß
man eine entscheidung trifft. kein ton davon, daß man mit
dieser „entscheidung“ finanzielle verpflichtungen eingeht.

Daß die Kirche das nicht so genau erklärt, kann ich mir denken. Aber die Kirche hat nicht das Grundgesetz gemacht, sondern der Staat. Im Religionsunterricht dagegen müßte es gesagt werden.

andererseits fand ich die 20 €, die ich für meinen
kirchenaustritt ans amtsgericht bezahlen mußte, nicht sehr
viel. jeder amtsvorgang muß nun mal bezahlt werden.

Bei Grundrechten wie dem der Religionsfreiheit dürfte das aber nicht sein. Deshalb z. b. durfte man auch in der Schule früher bei uns jederzeit, auch mitten im Jahr, von Religon zu Ethik wechseln, auch wenn das mehr Verwaltungsaufwand bedeutete.

Zweckdienlicherweise nimm auch gleich deine Lohnsteuerkarte
mit und lass die ändern, dann fällt ab nächsten Ersten auch
keine Kirchensteuer mehr an.

Für Berlin zumindest trifft diese Deine Aussage nicht zu: Die Lohnsteuerkarte musst du beim Finanzamt ändern lassen und der Austritt macht sich auch nicht zum nächsten 1. bemerkbar. Ich bin im Dezember ausgetreten und wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich bis 02/03 aber noch STeuern zahlen muss!!!

Gruß
Gerry

Steuerbelastung (die allerdings nicht der Grund für
einen Kirchenaustritt sein sollte).

Warum NICHT?

fragt sich
Gerry

Hallo,

besonders, nachdem man in so jungen jahren zwangseingegliedert
wird!

es wird niemand zwangseingegliedert! Deine Eltern haben das so bestimmt. Nicht die Kirche (welche auch immer). Und das ist in vielen anderen Bereichen ja wohl auch so. Oder hast Du Dir schon als Baby die Farbe Deiner Windel ausgesucht?

bei meiner kommunion und firmung hätte ich gegenüber meinen
eltern nicht mal laut darüber nachdenken dürfen, ob ich mich
eventuell nicht kommunieren bzw. firmen lasse.

Das liegt ebenfalls nicht an der Kirche und auch nicht am Staat. Ausschließlich an Dir und Deinen Eltern. Mach nicht immer andere dafür verantwortlich!

auch von seiten der kirche (kommunions- und
religionsunterricht) wurden kommunion und firmung nie so
dargestellt, als hätte man dabei die wahl. kein ton davon, daß
man eine entscheidung trifft.

Dann hast Du wohl nicht richtig zugehört.

kein ton davon, daß man mit
dieser „entscheidung“ finanzielle verpflichtungen eingeht.

Der Vereinsbeitrag ist so selbstverständlich, daß man ziemlich oft (außer über die Höhe, wenn’s dann ans bezahlen geht) nicht redet. Bei Deiner Entscheidung (es war Deine, Du hättest Deinen Eltern auch widersprechen können - und die Folgen tragen) war Dein Einkommen nicht bekannt, was hätte man Dir denn sagen sollen?
Btw., beim Antritt einer Stelle sagt Dir auch niemand, wieviel Steuern Du zu zahlen hast. Auch nicht bei einer Einwanderung in Australien. Mußt Du Dich schon selber mal schlau machen.

andererseits fand ich die 20 €, die ich für meinen
kirchenaustritt ans amtsgericht bezahlen mußte, nicht sehr
viel. jeder amtsvorgang muß nun mal bezahlt werden.

Naja- die meisten.

Axel

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Amtsvorgang bezahlen
Hallo,

jeder amtsvorgang muß nun mal bezahlt werden.

Bei Grundrechten wie dem der Religionsfreiheit dürfte das aber
nicht sein.

Warum nicht? Müllabfuhr, Wassserversorgung, Schulbedarf, Krankenversorgung und vieles andere ist auch Grundrecht und muß bezahlt werden. Außerdem mußt Du schließlich nur den Austritt bezahlen, wenn Du vorher eingetreten bist. Und das war Deine Entscheidung.

Axel

es wird niemand zwangseingegliedert! Deine Eltern haben das so
bestimmt. Nicht die Kirche (welche auch immer). Und das ist in
vielen anderen Bereichen ja wohl auch so. Oder hast Du Dir
schon als Baby die Farbe Deiner Windel ausgesucht?

es ist schon klar, daß eltern über das bestimmen, was kinder nicht entscheiden können.

aber: mit 14 jahren hat man das recht, über seine religionszugehörigkeit selbst zu entscheiden. und ich finde, daß jede religionsgemeinschaft, die zu diesem zweck rituale/zeremonien abhält, diejenigen, die aufgenommen werden sollen/möchten, darüber aufzuklären - auch wenn sie noch kinder sind. vielleicht war das bei dir anders - mich hat die katholische kirche nicht darüber aufgeklärt, daß ich mich mit der firmung für sie entscheide. ich dachte, ich muß das machen.

was die eltern wollen, sollte in diesem punkt keine rolle spielen. deshalb finde ich es auch mehr als dreist, die entscheidung für die religionsgemeinschaft schon von 14jährigen zu fordern - ich meine, hier wird ausgenutzt, daß kinder in diesem alter wenig hinterfragen und sich wenig erfolgreich gegen ihre eltern stellen können.

bei meiner kommunion und firmung hätte ich gegenüber meinen
eltern nicht mal laut darüber nachdenken dürfen, ob ich mich
eventuell nicht kommunieren bzw. firmen lasse.

Das liegt ebenfalls nicht an der Kirche und auch nicht am
Staat. Ausschließlich an Dir und Deinen Eltern. Mach nicht
immer andere dafür verantwortlich!

hat auch keiner behauptet: das verhältnis zwischen mir und meinen eltern wurde immer von uns 3en bestimmt. und von sonst keinem. ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wie deine empörung an dieser stelle zustande kommt.

hoffentlich hilfreicher tipp: 1) lesen, 2) nachdenken, 3) das wort „immer“ bei auseinandersetzungen meiden: oder kannst du ein beispiel, am besten mehrere, nennen, wo ich andere verantwortlich gemacht habe?

auch von seiten der kirche (kommunions- und
religionsunterricht) wurden kommunion und firmung nie so
dargestellt, als hätte man dabei die wahl. kein ton davon, daß
man eine entscheidung trifft.

Dann hast Du wohl nicht richtig zugehört.

kann nicht sein: ich hatte immer gute noten im religionsunterricht.

kein ton davon, daß man mit
dieser „entscheidung“ finanzielle verpflichtungen eingeht.

Der Vereinsbeitrag ist so selbstverständlich, daß man ziemlich
oft (außer über die Höhe, wenn’s dann ans bezahlen geht) nicht
redet. Bei Deiner Entscheidung (es war Deine, Du hättest
Deinen Eltern auch widersprechen können - und die Folgen
tragen) war Dein Einkommen nicht bekannt, was hätte man Dir
denn sagen sollen?
Btw., beim Antritt einer Stelle sagt Dir auch niemand, wieviel
Steuern Du zu zahlen hast. Auch nicht bei einer Einwanderung
in Australien. Mußt Du Dich schon selber mal schlau machen.

mit 14 jahren? herzlichen glückwunsch, wenn du in diesem altern schon soweit warst!

und tut mir leid, wenn ich es besser weiß, da ich dabei war und du nicht: ich habe mich weder bei meiner kommunion noch bei meiner firmung für etwas entschieden. es war etwas, daß gemacht werden muß - wie zum zahnarztgehen oder der schulbesuch.

klar war das zum einen teil die schuld meiner eltern. ich bin der meinung, sie hätten mich informieren und mir die wahl lassen müssen.

autoritäre eltern und daß man es nicht schafft, sich gegen sie aufzulehnen, sind eine sache. was mich aber wirklich ärgerlich macht, ist eine institution, die mit bauernfängermethoden arbeitet: so empfinde ich es, wenn man leute in eine gemeinschaft aufnimmt, ohne ihnen die tragweite ihrer entscheidung klar zu machen, bzw. es so aussehen läßt, als hätte man keine wahl.

daß jeder verein seinen beitrag hat, ist auch klar, nur im unterschied zur kirche steht der vereinsbeitrag bei jedem verein auf dem aufnahmeformular. auch bei den kindern.

andererseits fand ich die 20 €, die ich für meinen
kirchenaustritt ans amtsgericht bezahlen mußte, nicht sehr
viel. jeder amtsvorgang muß nun mal bezahlt werden.

Naja- die meisten.

welcher nicht?

Das stimmt so nicht. Mitglied der Kirche ist man meist schon als Säugling, man entscheidet nicht selbst darüber. Ferner steht im Grundgesetz kein Artikel der etwa besagt: „Jeder Mensch hat das Recht auf Müllabfuhr.“ So ganz dasselbe ist es also nicht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das stimmt so nicht. Mitglied der Kirche ist man meist schon
als Säugling, man entscheidet nicht selbst darüber. Ferner
steht im Grundgesetz kein Artikel der etwa besagt: „Jeder
Mensch hat das Recht auf Müllabfuhr.“ So ganz dasselbe ist es
also nicht.

eine faire Lösung wäre es also, die Eltern und/oder Paten, die für die Eingliederung in die jeweilige Glaubensgemeinschaft verantwortlich waren, auf die entsprechende Summe zu verklagen.

Täubchen

1 „Gefällt mir“

mit 14 jahren

deshalb finde ich es auch mehr als dreist, die
entscheidung für die religionsgemeinschaft schon von
14jährigen zu fordern - ich meine, hier wird ausgenutzt, daß
kinder in diesem alter wenig hinterfragen und sich wenig
erfolgreich gegen ihre eltern stellen können.

das verstehe ich nicht. wieso dreist? es bedeutet doch, daß ein mensch theoretisch mit 14 jahren, also 4 jahre bevor er autofahren und wählen gehen darf, gegen den willen seiner eltern seine religionszugehörigkeit bestimmen DARF.

in der praxis ist es natürlich reine utopie. welches kind wird schon gegen den willen seiner eltern seine religion wechseln oder aus ihr austreten können. es sei denn, der 14jährige ist bereits finanziell von seinen eltern unabhängig. sonst heißt es eben: „solange du an meinem tisch sitzt, gehst du in den gottesdienst“ oder auch „wirst du nicht in einen gottesdienst gehen“ (auch das gibts). usw. normalerweise wachsen kinder im ideologischen umfeld der eltern auf. sie bestimmen darüber, welche werte das kind gelehrt bekommt (dazu gehört auch eine 100% säkuläre erziehung. das sind auch werte.) das ist doch völlig normal. erst wenn es dann erwachsen und unabhängig ist, kann es eigene wege gehen, wenn es das möchte.

gruß datafox

eine faire Lösung wäre es also, die Eltern und/oder Paten, die
für die Eingliederung in die jeweilige Glaubensgemeinschaft
verantwortlich waren, auf die entsprechende Summe zu
verklagen.

*ROFL*

der war gut :smile:

gruß datafox

Wenn man so fragt, sollte man auf jeden Fall austreten.

Gruß, Infotalk

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe Verena,
im Verständnis der Konfessionen bist Du dann konfessionslos, das ist richtig. Aber stellt sich diese Frage nicht ganz anders.

Um was geht es Dir, um den Austritt aus dem Bekenntnis oder aus dem Glauben. Letzteres ist etwas sehr persönliches, da es nur Dich und Deinen Gott betrifft und das Bekenntnis selbst nicht mehr sein sollte als die Möglichkeit diesen Glauben auszudrücken bzw. zu leben.

Konsequenzen hat es dahingehend, dass Du für die „Kirche“, sozusagen zur „ungeliebten“ Person degradierst und alle Rechte die Du mit der Zugehörigkeit zu einem konfessionellen Bekenntnis erworben hast verlierst.

Ob Du wirklich dabei etwas verloren hast, das überlasse ich Dir selbst festzustellen. Wobei ich Dir gerne sagen will, vielleicht hast Du dabei mehr gewonnen, denn verloren, wenn es nur um das konfessionelle Bekenntnis und nicht um Dein Gottesverständnis und -verhältnis geht.

In diesem Sinn wünsche ich Dir Gottes Beistand
bei der zu treffenden Entscheidung