gestern habe ich am Nachbartisch gehört, das jemand aus dem Ertrag einer Lebensversicherung Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen muss.
Habe aber nur die Hälfte mitbekommen.
es gibt zwei Varianten, dass aus einer Lebensversicherung Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen sind:
wenn die Lebensversicherung als Direktversicherung teilweise mit Arbeitgeberbeteiligung (Beiträge oder Zahlung) entrichtet wurde.
Diese Regelung nach § 226 SGB V gilt seit 01.01.2004: