Aus Miete wird Eigentum

Hallo,

Ein kleines Mehrfamilienhaus im Grünen wird Jahrzehnte lang vermietet. Plötzlich möchte der Eigentümer das gesamte Objekt als Eigentumswohnungen verkaufen. Der Eigentümer gibt das Vorverkaufsrecht an die Mieter weiter, was niemand in Anspruch nehmen kann, aufgrund der hohen Preise. Der Eigentümer weist aber darauf hin, daß bei anderen Kaufinteressenten innerhalb der ersten 7 Jahre die Wohnungen vom eigentlichen Mieter zurückgekauft werden können aber auch das bei Eigennutzung des neuen Käufers innerhalb von 3 Jahren eine Eigennutzung geltend gemacht werden kann. Ein Mieter ist bereits 60 Jahre alt und wohnt seit fast 30 Jahren in ein und derselben Wohnung, andere um die 15-20 Jahre. Ein weiterer Mieter zog vor ca. 6 Monaten ein, mußte alles selbst finanzieren wie der Einbau eines neues Bad etc. Der Verkauf des Objektes wurde trotz Wissens des Eigentümer verschwiegen. Die Mieter des gesamten Hauses sind nicht bereit auszuziehen. Neue Kaufinteressenten sind bereits vorhanden. Meine Fragen hierzu:

Können die Objekte so ohne weiteres verkauft werden?

Kann der neue Käufer die alten Mieter so ohne weiteres kündigen?

Kann man darauf beharren Ersatzwohnungen in ähnlichartiger Lage und Größe gestellt zu bekommen?

Div. Mängel in den Wohnungen sind noch zu beheben, z.B. undichte, marode Fenster, fehlende Türen, schlechte und veraltete Heizkörper etc. Hausflur müßte neu renoviert werden, Gehwege sind uneben (Unfallquelle). Wer übernimmt das?

Falls es zum Auszug der alten Mieter kommen sollte, wieviel Zeit steht zur Verfügung?

In wie weit kann sich die Miete erhöhen?

Gibt es eine Möglichkeit einen Auszug zu umgehen?

Hallo

Hallo,

Ein kleines Mehrfamilienhaus im Grünen wird Jahrzehnte lang
vermietet. Plötzlich möchte der Eigentümer das gesamte Objekt
als Eigentumswohnungen verkaufen. Der Eigentümer gibt das
Vorverkaufsrecht an die Mieter weiter, was niemand in Anspruch
nehmen kann, aufgrund der hohen Preise. Der Eigentümer weist
aber darauf hin, daß bei anderen Kaufinteressenten innerhalb
der ersten 7 Jahre die Wohnungen vom eigentlichen Mieter
zurückgekauft werden können aber auch das bei Eigennutzung des
neuen Käufers innerhalb von 3 Jahren eine Eigennutzung geltend
gemacht werden kann. Ein Mieter ist bereits 60 Jahre alt und
wohnt seit fast 30 Jahren in ein und derselben Wohnung, andere
um die 15-20 Jahre.

Das kann schon mal vorkommen

Ein weiterer Mieter zog vor ca. 6 Monaten

ein, mußte alles selbst finanzieren wie der Einbau eines neues
Bad etc. Der Verkauf des Objektes wurde trotz Wissens des
Eigentümer verschwiegen. Die Mieter des gesamten Hauses sind
nicht bereit auszuziehen.

Das soll auch vorkommen, aber Miete ist nunmal Miete und nicht Eigentum. Da kann sich die Situation schon mal ändern

Neue Kaufinteressenten sind bereits

vorhanden. Meine Fragen hierzu:

Können die Objekte so ohne weiteres verkauft werden?

warum nicht?

Kann der neue Käufer die alten Mieter so ohne weiteres
kündigen?

ohne weiteres nicht, nur bei begründeten Eigenbedarf

Kann man darauf beharren Ersatzwohnungen in ähnlichartiger
Lage und Größe gestellt zu bekommen?

wohl eher nicht

Div. Mängel in den Wohnungen sind noch zu beheben, z.B.
undichte, marode Fenster, fehlende Türen, schlechte und
veraltete Heizkörper etc. Hausflur müßte neu renoviert werden,
Gehwege sind uneben (Unfallquelle). Wer übernimmt das?

Die neuen Eigentümer sind dann dafür zuständig

Falls es zum Auszug der alten Mieter kommen sollte, wieviel
Zeit steht zur Verfügung?

keine Ahnung, es musss aber bestimmt zumutbar für die Mieter sein, einige Monate bestimmt, ich glaube V hat 6 Monate Kündigungsfrist

In wie weit kann sich die Miete erhöhen?

bei Modernisierung, oder evtl. Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Gibt es eine Möglichkeit einen Auszug zu umgehen?

Bei begründeten Eigenbedarf muss man schon ausziehen, da beisst die Maus keinen Faden ab

LG
Mikesch

Hallo,

korrigier mich, wenn ich was falsches sage, aber

keine Ahnung, es musss aber bestimmt zumutbar für die Mieter
sein, einige Monate bestimmt, ich glaube V hat 6 Monate
Kündigungsfrist

Bei begründeten Eigenbedarf muss man schon ausziehen, da
beisst die Maus keinen Faden ab

so wie ich die Situation verstanden habe, sind in der beschriebenen Situation die Wohnungen gerade erst in Eigentumswohnungen umgewandelt worden; in diesem Fall gilt doch eine Sperrfrist von 3 Jahren
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Grüssle
Suse

Hallo,

korrigier mich, wenn ich was falsches sage, aber

keine Ahnung, es musss aber bestimmt zumutbar für die Mieter
sein, einige Monate bestimmt, ich glaube V hat 6 Monate
Kündigungsfrist

Bei begründeten Eigenbedarf muss man schon ausziehen, da
beisst die Maus keinen Faden ab

so wie ich die Situation verstanden habe, sind in der
beschriebenen Situation die Wohnungen gerade erst in
Eigentumswohnungen umgewandelt worden; in diesem Fall gilt
doch eine Sperrfrist von 3 Jahren
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

das kann schon gut sein, dann haben die Mieter ja genug Zeit sich zu arrangieren oder sich was neues zu suchen. Wobei es natürlich für einen ET natürlich echt blöd ist, 3 Jahre warten zu müssen, bis er in seine eigene Wohnung einziehen darf, wenn Gesetz nunmal so ist, dann ist es nun mal so

LG
Mikesch

Grüssle
Suse

Hallo,

soweit ich mich richtig erinnere kann der Vermieter in etwa 20 % (genaue Zahl ist mir aber nicht bekannt) der Miete in drei Jahren anheben !

Wobei es
natürlich für einen ET natürlich echt blöd ist, 3 Jahre warten
zu müssen, bis er in seine eigene Wohnung einziehen darf, wenn
Gesetz nunmal so ist, dann ist es nun mal so

Offtopic: Dann brauchen die sich kein Haus/Wohnung zu kaufen wo Mieter drin sind die nicht schnell ausziehen wollen :wink:.

Gruss.

Hallo,

Ein kleines Mehrfamilienhaus im Grünen wird Jahrzehnte lang
vermietet. Plötzlich möchte der Eigentümer das gesamte Objekt
als Eigentumswohnungen verkaufen. Der Eigentümer gibt das
Vorverkaufsrecht an die Mieter weiter,

Das Vorkaufsrecht sieht folgendermaßen aus: Der Verkäufer schließt mit einem beliebigen Käufer einen Notarvertrag! Dieser Notarvertrag muss dem Mieter vorgelegt werden, der dann zu gleichen Bedingungen eintreten kann. Erst wenn er ablehnt, gehört dem neuen Käufer die Wohnung.
Vorkaufsrecht hat nichts damit zu tun, dass der Verkäufer dem Mieter einfach mal anbietet: Du kannst meine Wohnung für 150000 Euro kaufen.

was niemand in Anspruch
nehmen kann, aufgrund der hohen Preise. Der Eigentümer weist
aber darauf hin, daß bei anderen Kaufinteressenten innerhalb
der ersten 7 Jahre die Wohnungen vom eigentlichen Mieter
zurückgekauft werden können aber auch das bei Eigennutzung des
neuen Käufers innerhalb von 3 Jahren eine Eigennutzung geltend
gemacht werden kann. Ein Mieter ist bereits 60 Jahre alt und
wohnt seit fast 30 Jahren in ein und derselben Wohnung, andere
um die 15-20 Jahre. Ein weiterer Mieter zog vor ca. 6 Monaten
ein, mußte alles selbst finanzieren wie der Einbau eines neues
Bad etc. Der Verkauf des Objektes wurde trotz Wissens des
Eigentümer verschwiegen. Die Mieter des gesamten Hauses sind
nicht bereit auszuziehen. Neue Kaufinteressenten sind bereits
vorhanden. Meine Fragen hierzu:

Können die Objekte so ohne weiteres verkauft werden?

Ja

Kann der neue Käufer die alten Mieter so ohne weiteres
kündigen?

nein

Kann man darauf beharren Ersatzwohnungen in ähnlichartiger
Lage und Größe gestellt zu bekommen?

nein

Div. Mängel in den Wohnungen sind noch zu beheben, z.B.
undichte, marode Fenster,

Vermieter

fehlende Türen,

Hat der Vermieter die Türen weggenommen? dann er
oder waren nie welche da? Dann niemand

schlechte und
veraltete Heizkörper

wenn sie funktionieren, niemand

etc. Hausflur müßte neu renoviert werden,

das siehst du so, …also niemand

Gehwege sind uneben (Unfallquelle).

eine gewisse Unebenheit ist hinzunehmen, gehe mal in Berlin über die Straße :wink:

Wer übernimmt das?

Falls es zum Auszug der alten Mieter kommen sollte, wieviel
Zeit steht zur Verfügung?

Nach Eintragung 3 Jahre + Kündigungsfrist lt. Mietvertrag vermutlich 1 Jahr,

In wie weit kann sich die Miete erhöhen?

im Rahmen der Gesetze;
Zwischen zwei Mieterhöhungen mindestens 12 Monate…
…bis zur Mietspiegelhöhe
…nicht mehr als 20% innerhalb von 3 Jahren

allerdings sind „Betriebskosten“ und Modernisierungskosten umlegbar.

Gibt es eine Möglichkeit einen Auszug zu umgehen?

ja, man kann unter extremen Bedingungen einer Kündigung widersprechen. z.B. wenn es dir unter Berücksichtigung der Interessen des Eigentümers unzumubar ist. Der Umzug würde dein Leben gefährden, weil du den dritten Herzinfarkt hattest und dein behandelnder Arzt bei dem Umzugsstress einen finalen Infarkt für möglich hält…

gruß n.