Guten Abend
Ich hoffe, ich mache alles richtig…
Mal angenommen, es gäbe einen Mieter, dessen Vertrag erst ab 2015 gekündigt werden kann. Was wäre, wenn der Mieter aus wichtigen privaten Gründen schon früher ausziehen möchte? Und was wäre, wenn er sich aufgrund einiger offensichtlicher Mängel an der Wohnung, für die er nichts kann, die aber trotz mehrmaliger Aufforderung nicht ausgebessert wurden, nicht in der Lage sieht, einen Nachmieter zu stellen?
Wenn dann der Vermieter vielleicht noch behauptet, der Mieter wäre für die angeforderten Handwerker einfach nie erreichbar gewesen - was dann?
Grüße
tam
Guten Abend
Ich hoffe, ich mache alles richtig…
Mal angenommen, es gäbe einen Mieter, dessen Vertrag erst ab
2015 gekündigt werden kann. Was wäre, wenn der Mieter aus
wichtigen privaten Gründen schon früher ausziehen möchte?
Wenn die Klausel wirklich gültig sein sollte max befristung 4 jahre, dann ist der Mieter wohl schadensersatz Pflichtig
Und
was wäre, wenn er sich aufgrund einiger offensichtlicher
Mängel an der Wohnung, für die er nichts kann, die aber trotz
mehrmaliger Aufforderung nicht ausgebessert wurden, nicht in
Miede Mindern und dabei daran denken noch das zurückbehaltungsrecht benutzen. Aber achtung die Mietminderung muss den Mangel entsprechend angepasst sein.
der Lage sieht, einen Nachmieter zu stellen?
Der Vermieter muss keinen Nachmieter Akzeptieren.
Wenn dann der Vermieter vielleicht noch behauptet, der Mieter
wäre für die angeforderten Handwerker einfach nie erreichbar
gewesen - was dann?
Dann sollte sich der Mieter überlegen ob dies Stimmt. GGf. den Vermieter die Mobilnummer mitteilen wo ihn die Handwerker zur Terminabsprache erreichen können.
cu naseweis