Aus Nebenkostennachzahlung Mietschulden machen?

Habe von meinem vermieter einen Brief bekommen laut dem ich mietschulden haben soll.Dieses erklärte er mir aus einem fehler seines bruders der bei den vorherigen nbk einen fehler gemacht hat.nun haben die sich das aus meinen geleisteten mieten abgezwackt ist das legitim?

danke für eure hilfe

sorry ich kann nicht helfen, ich bin schon lang nicht mehr dabei - weiss auch nicht wieso ich noch anfragen bekomme - das netz, das (leider)nix vergisst. lg anna

Nö,wenn du immer Pünktlich Gezahlt hast, kannst du ja keine Schulden haben. Wenn der Bruder einen Fehler gemacht hast ist das sein Problem. Nicht deins.
Lg Steffen

Hallo es kommt auf den Abrechnungszeitraum an, ist der Fehler in der aktuellen Abrechnung nachträglich festgestellt worden, kann Ihnen eine Korrektur auch mit höherer Nachforderung zugesandt werden. Sollte es sich jedoch um die vergangene Abrechnung handeln, ist eine Nachforderung auf Grund einer Fehler(vom Bruder des Verwalter)nicht mehr einforderbar.

Wie hoch sie sein dürfen, wie sie abgerechnet werden dürfen und welche Kosten nicht zu den Nebenkosten gehören, wir prüfen dies auf Grundlage der Zweiten Berechungsverordnung.
wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt.
WWW.info-nebenkosten.de

Hallo tinchen2187,

ganz sprontan nein.Als erstes musst Du eine korrigierte NBK-Abrechnung bekommen. Dein Vermieter kann Dir nicht einfach sagen, da war ein Fehler drin und Du musst bezahlen. Er darf auch eine NBK-Nachzahlung nicht von den Mietzahlungen abziehen.
Auch muss diese Korrektur innerhalb der Jahresfrist liegen. Eine Korrektur des Fehlers zulasten des Mieters ist dann nach Ablauf der Abrechnungsfrist gem. § 556 Abs.3 S.3 BGB ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat den Fehler nicht zu vertreten.

Viele Grüße

Hallo,
ich bin kein Rechtsanwalt dennoch möchte ich sagen das Vorgehen ist nicht korrekt.Ich würde Ihnen empfehen schriftlich zu antworten und sömtlichen Schriftverkehr sorgfältig aufbewahren. Schreiben Sie in ungefährem Wortlaut:
Sehr geehrter Herr…
Mietschulden Ihnen gegenüber gibt es keine , weil ich meine Miete immer pünktlich bezahlt habe. Sollte die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft sein bitte ich um eine korrigierte Abrechnung mit genauen Belegen .
Wenn ich den Fehler nicht verschuldet habe bin ich auch nicht bereit pauschal Hausumlagen zu bezahlen.
MIt freundlichen Grüßen.

Hallo Tienchen,

das ist leider zu wenig Information, um eine Auskunft zu geben.

  1. Auf welche Nebenkosten (Jahr) bezieht er sich? Du sprichst von den vorherigen – das geht nicht.
    Und - was heißt: die sich das aus meinen geleisteten mieten abgezwackt? Das verstehe ich nicht.

Gruß
Mary

hallo tinchen,
leider kann ich dir hier nicht helfen, kenn mich damit nicht aus.
viel glück noch
gruß mahema

Ich bin zwar kein Spezialist für Mietkostenabrechnungen sondern komme aus dem Handwerk, aber dass es sich hierbei um eine ungerechtfertigte Massnahme des Vermieters handelt liegt meines Erachtens klar auf der Hand. Der Vermieter hat seinen Mietzins klar zu definieren, und zwar hinsichtlich eigentlichem Mietzins und den dazu gehörigen Nebenkosten. Eine Vermischung der beiden Beträge ist nicht zulässig. Sollte nun der Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfe ( in diesem Fall sein Bruder) einen Berechnungsfehler der Nebenkosten gemacht haben, kann dies nicht auf dem Rücken des Mieters einfach von der Grundmiete in Abzug gebracht werden um dann anschliessend Mietschulden geltend zu machen, weil angeblich zu wenig Mietzins gezahlt wurde. Zu überprüfen wäre, inwieweit der Berechnungsfehler der Nebenkosten schon zurück liegt, denn wenn dies schon mehrere Jahre der Fall war, wären gewisss diese alten Forderungen inzwischen verjährt. Sollten sie nicht verjährt sein, oder zumindest nur ein Teil davon, hat der Vermieter selbstverständlich Anspruch auf die Nachberechnung, aber auch nur sofern sie plausibel, nachvollziehbar und damit gerechtfertigt und nachprüfbar ist! Diese Nebenkostenabrechn ung ist aber in gesonderter Form zur Abrechnung vorzulegen. Wie gesagt, dies ist meine Meinung und ich bin kein Experte für das Mietrecht. Deshalb empfehle ich zwingend eine Beratung über den Mieterschutzbund Deutschland oder die Beiziehung einer Rechtsberatung bei einem Anwalt, meines Wissens sind diese Rewchtsberatungen in Deutschland kostenfrei.

Viel Erfog wünscht

Thomas Lorenz
Allmendstrasse 36
3014 Bern
Schweiz

Hallo Tinchen2187,

das ist leider völlig falsch. Richtig wäre eine NK-Berichtigung, die nachweislich darleigt, wieso es zu einer Erhöhung gekommen ist. Wenn dies akzeptabel ist, dann ist diese Erhöhung von dir innerhalb von 4 Wochen zu zahlen.

So ist Widerpruch schriftlich einzulegen und eine Korrektur der NK-Abrechnung einzufordern. Die Mietzahlungen sind von den NK zu trennen, laufen separat in der Regel als Vorauszahlung des Mieters, die nach Ende des Abrechnungsjahres/Kalenderjahres mit den tatsächlichen NK verrechnet wird.

Beste Grüße
Kocki

Hallo tinchen2187,
ich bin mir da ziemlich sicher, dass das nicht legal ist.
Die Nebenkostenforderung ist immer eine eigenständige Forderung, die erstmal nichts mit der Miete zu tun hat.
Was die Beiden offensichtlich versuchen, ist die Verjährungsfrist zu umgehen.
Wenn der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung einen Fehler macht, dann ist die fehlerhafte Abrechnung erst einmal gültig. Wenn du die bezahlt hast, dann ist für dich erst einmal alles erledigt.
Wenn der Vermieter dann nicht innerhalb einer bestimmten Frist (die ich leider nicht kenne) der Zahlung nicht wiederspricht oder Fehler bei der Abrechnung geltend macht, dann bleibt er auf den Kosten sitzen.

Meine Empfehlung:
Wende dich sofort an den Mieterbund. Die Mitgliedschaft ist nicht sehr teuer und die haben einige sehr gute Rechtsanwälte, die dem Vermieter dann schon auf die Sprünge helfen werden.

Es gibt halt auch bei den Vermietern immer wieder schwarze Schafe.

Gruß
Alfred

Hallo tinchen2187,

leider kann ich dir hierbei nicht helfen, da ich keine Rechtsausbildung habe.

Viel Glück weiterhin wünscht Dir

Tom