Wenn man Angestellt ist als Kurier + Paketdienstfahrer und vor Arbeitsbeginn bzw. während man auf den nächsten Auftrag wartet und deshalb eine zwangspause hat, in der Firma im Pausenraum Mittagessen zu sich nimmt, darf dann der Arbeitgeber einen mit der Begründung rausschicken, es finden heute so viele Vorstellungsgespräche statt und deshalb würde der Raum gebraucht. Es gäbe ja noch den Postzustellungsraum wo andere Arbeiter Briefe sortieren und dort könne man weiter Essen. In der Firma haben wir außer dem Pausenraum, bei uns wird er Fahrerraum genannt, noch 2kleine Büroraüme, 1großen Büroraum, den großen Postzustellungsraum und einen großen Lagerraum der zur zeit nur halb genutzt wird.
Meiene Frage deshalb: Darf der Arbeitgeber einen aus dem Pausenraum schicken.
Hallo
Wenn man Angestellt ist als Kurier + Paketdienstfahrer und vor
Arbeitsbeginn bzw. während man auf den nächsten Auftrag wartet
und deshalb eine zwangspause hat,
Handelt es sich dabei um unbezahlte Pausenzeit oder bezahlte Arbeitszeit, wo man gerade nix zu tun hat?
Gruß,
LeoLo
Das ist unbezahlte Arbeitszeit, da man nur die Zeit bezahlt bekommt, wo man fährt.
Hallo
Gibt es einen Betriebsrat?
Gruß,
LeoLo
Nein, wir haben keinen, bisher wollte auch keiner einen obwohl wir ca. 12 Festangestellte sind und ca. 15 Aushilfen ohne Subunternehmer gerechnet.
Hallo
Dann will ich mal ein wenig pauschal den Rundumschlag wagen…
Das Vorgehen des AG scheint nicht korrekt zu sein. Im Einzelfalle kann man natürlich auch als AN mal ein Auge zudrücken und muß nicht unbedingt auf sein „Recht, im Pausenraum zu sitzen“ bestehen. Die Gründung eines BR könnte hier durchaus hilfreich sein. Ebenso ist es nicht unwahrscheinlich, daß die Wartezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellen (dann könnte der AG aber auch den Aufenthaltsort vorschreiben und anstelle des Essens andere Arbeiten anweisen.).
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Arbeitsstättenverordnung, § 6: Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
[…]
„(3) Bei mehr als zehn Beschäftigten , oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. […]“
Das gilt natürlich auch, wenn es keinen Betriebsrat gibt! Fazit: Nein, jedenfalls nicht mit der Begründung, der Pausenraum werde für etwas anderes als zum Pause machen dringender benötigt. Für Bewerbungsgespräche gibt es ja die Büroräume. Hintergrund war vielleicht eher, dass der Bewerber beim Rundgang nicht sehen sollte, wie oft man dort tagsüber unbezahlten Leerlauf hat.
Gruß
smalbop
Wartezeit wird nur bezahlt wenn man laut Arbeitsvertrag einen Monatslohn mit vorgegebener Arbeitsstundenzeit hat. Indem Fall hat man auch Anspruch auf Pause. Da es aber auch Verträge mit variabler Arbeitszeit nach Bedarf gibt, wird Wartezeit nicht Bezahlt. Danke dir für die Mühe trotzdem.
Hallo
Wartezeit wird nur bezahlt wenn man laut Arbeitsvertrag einen
Monatslohn mit vorgegebener Arbeitsstundenzeit hat. Indem Fall
hat man auch Anspruch auf Pause. Da es aber auch Verträge mit
variabler Arbeitszeit nach Bedarf gibt, wird Wartezeit nicht
Bezahlt.
Was in der Praxis gemacht wird, steht allzuoft nicht unbedingt auf rechtlich sauberem Fundament…
Gruß,
LeoLo