Aus privater e-Mailkonversation öffentlich zitieren?

Hallo,

X und Y haben e-Mailkorrespontenz. Darf Y öffentlich aus dieser e-Mail zitieren?

Gruß und Dank
Desperado

P.S.: Es geht nicht darum, dass X explizit dagegen wäre, dass Y aus der e-Mail zitiert - X antwortet einfach nicht mehr auf die e-Mails von Y. Es geht auch nicht um persönliche Dinge.

Was ist denn „öffentlich“ ? Facebook, Funk/Fernsehen oder nur im Gespräch mit einem Dritten ?
Generell finde ich problematisch, wenn man E-Mail-Nachrichten an Dritte weiterleitet, in dem man sie an die eigene Nachricht anhängt.

Gruß
rakete

Persönlich adressierte E-Mails unterliegen dem Briefgeheimnis.

Das ist ganz Eindeutig bei Namensnennung oder persönlicher Adressierung gegeben.

Das Zitieren von Auszügen ohne Bezugnahme auf den Schreiber kann u.U. zulässig sein.
So z.B. dann, wenn kein (eindeutiger) Rückschluss auf den Schreiber möglich ist.

… das allerdings für den vorliegenden Fall irrelevant ist:


https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Das Briefgeheimnis schützt Briefe (im weitesten Sinne) vor allem auf dem Weg von Sender zum Empfänger.

M.

Hallo!

Es ist einfach ganz grob unhöflich, aus privaten Mails ohne Einverständnis aller Beteiligten Informationen und Textauszüge an Dritte weiter zu geben!

Herzliche Grüße

Helmut

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Nur zum Verständnis:

Wenn ich hier im Forum jetzt also schreibe:

„Ein guter Freund hat mir mal per E-Mail aus dem Urlaub geschrieben: ‚Ich bin gerade in Ort XYZ. Wenn du wie geplant deinen nächsten Sommerurlaub auch in XYZ verbringst, empfehle ich dir dringend, einen Ausflug zum Leuchtturm zu machen!‘. Und er hatte Recht, der Leuchtturm war toll!“

Dann ist das deiner Meinung nach wem gegenüber

?

Meinem Freund gegenüber? Dem Leuchtturm? Oder dem Leuchtturmbetreiber?

1 Like

Nein. Nicht ohne deutliche Zustimmung des Verfassers.

Es gibt immer wieder Menschen, die als Richtlinie das Fernmelde- oder gar das Briefgeheimnis anführen. Was aber nach meinem Verständnis in solch einem Fall nicht relevant ist. Beide Regeln schützen den Versand zwischen Absender und Empfänger gegen Zugriffe von staatlichen und privaten Organisationen. Es dehnt sich nach meiner Kenntnis aber nicht auf die Weiterverbreitung nach dem Empfang durch den rechtmäßigen Empfänger aus. (An der Stelle lasse ich mich gern durch Links zu entsprechenden Gesetzen oder Urteilen eines besseren belehren).

Aber eine Veröffentlichung einer E-Mail durch den Empfänger kann gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen, das sich unter anderem aus den Art. 1 Abs. 1 und Art.2 Abs. 1 GG ergeben. Unter Umständen könnte (sofern die Mail „eine gewisse Schöpfungstiefe“ besitzt) eine Veröffentlichung sogar gegen das Urheberrecht verstoßen.

Link zur TUHH
direkter Link zum dort zitierten Urteil

Grüße
Pierre

Das sieht Sebastian Kurz ähnlich, Und sein Spezl, der Ibiza-Strache, sicher auch.

Ich meine dagegen, es hängt doch schon sehr davon ab, wer da aus welchem Grund was für Informationen an wen weitergibt. Das eine Ende des Spektrums hat ja schon @anon54059619 ausgeleuchtet, deswegen wollte ich noch das andere hinzufügen.

So pauschal dahingebladert ist deine Aussage nämlich einfach nur Unsinn.

M.

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