Aus Rache vor Gericht gezerrt

Hallo,

angenommen, Mister X überführt eine 18-jährige Nachbarin mithilfe einer extra wegen des ständigen Geldschwundes angeschafften Überwachungskamera des Diebstahls über Bargeld in Höhe von 215,- Euro sowie Waren im Wert von 38,- Euro. Der tatsächliche Betrugsschaden liegt sicherlich bei einigen tausend Euro, doch nachgewiesen werden kann nur der oben angegebene Betrag.

Mister X erstattet Anzeige und freut sich, als die Eltern daraufhin im Geschäft (es handelt sich um ein kleines 1-Mann-Geschäft) erscheinen und die 215,- Euro zurückzahlen. Doch einen Tag später erscheinen die Eltern wieder im Geschäft und erklären, daß man es bis an sein Lebensende bereuen werde, daß man Anzeige gegen ihre Tochter erstattet habe und daß sie sich die 215,- Euro tausendfach wieder holen werden.

Daraufhin erhält Mister X ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, in dem behauptet wird, die Nachbarin habe 4 mal Putzarbeiten im Geschäft für je 50,- Euro ausgeführt und man fordere nun den ausstehenden Lohn über 200,- Euro. Da es weder die behaupteten Putzarbeiten noch irgendwelche Vereinbarungen darüber gab, lehnt Mister X die Forderung natürlich ab. Doch nun erhält er eine Ladung zum Arbeitsgericht, in der zwei Freundinnen der Nachbarin als Zeugen für die behaupteten Putzarbeiten angegeben werden. Der Polizist, der den Diebstahl bearbeitet, erklärt dazu, das sei eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, denn er könne schließlich nicht beurteilen, ob die junge Frau gearbeitet habe oder nicht.

Mister X hat schon einmal eine Klage verloren, weil 2 Knastbrüder des Beklagten einen Meineid vor Gericht geschworen haben, und hat nun die Befürchtung, daß er auch hier der Verlierer sein wird. Wie soll er denn beweisen, daß die Nachbarin nicht geputzt hat? Außerdem können die Eltern nach gewonnenem Arbeitsgerichtsverfahren mit weiteren Behauptungen ankommen und so ihre Drohung wirklich wahrmachen.

In der Ladung zum Gerichtstermin ist angegeben, daß Mister X in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht erstattet bekommt. Kann das sein?

Hat es etwas zu bedeuten, daß der Termin als Güteverhandlung bezeichnet wird?

Was könnte oder sollte Mister X in einem solchen Fall am besten tun?

Danke

Von den angeblichen Putzarbeiten gibt es natürlich keine Rechnung. Das sollte doch schon ein Hinweis sein.

Wofür? Ist das üblich, dass Putzfrauen Rechnungen ausstellen? Und wenn, wäre das dann ein Fall fürs Arbeitsgericht?

Hallo,

kann man den Lohn für Schwarzarbeit grundsätzlich einklagen?
Ich vermute ja, aber wer ist so blöd, noch dazu bei einem so kleinen Betrag?

Und ja, unsere Reinigungshilfe arbeitet nur auf Rechnung.
Das mag nicht die Regel sein aber es kommt oft vor.

Gruss,
TR

In der Ladung zum Gerichtstermin ist angegeben, daß Mister X
in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht die Kosten für einen
Rechtsanwalt nicht erstattet bekommt. Kann das sein?

Meines Wissens trägt man die Kosten der 1. Instanz beim Arbeitsgericht immer selbst (es s ei denn, man ist rechtsschutzversichert).

Was könnte oder sollte Mister X in einem solchen Fall am besten tun?

Sich schleunigst einen Anwalt nehmen, der ihn bei dem „Rachefeldzug“ unterstützt.

Hier zeigt sich, dass es kein höheres Gut als unabhängige Richter und ehrliche Zeugen in der Rechtsprechung gibt.

Wenn sich hier jemand nicht an die Spielregeln hält (Zeugen sagen bewusst falsch aus), dann kann kein Recht mehr gesprochen werden.

Natürlich fragt man sich: Mensch, ich besorg mir zwei Kumpels, die für mich falsch aussagen und schon kann ich tun und lassen, was ich will - Kann das denn in Ordnung sein, dass es so einfach geht?

Aber wie sollte man es sonst machen?

Man muss einfach davon ausgehen, dass Zeugen vor Gericht die Wahrheit sagen und sich von den Strafen für Falschaussagen abschrecken lassen.

Als Abwehr in solchen Fällen bleibt einem nur, den Zeugen ins Gewissen zu reden, ihre Glaubwürdigkeit einzuschätzen, Details abzufragen (Widersprüche finden!) und Fakten als Beweise oder Indizien ihrer Falschaussage darzulegen. Dann kann der Richter sich vielleich doch ein Bild von der Wahrheit machen.

Hallo,

ein paar Stichpunkte:

  • es gibt keinen Dienstvertrag mit der „Putzfrau“
  • hat ide „Putzfrau“ einen Job ud gar keine Zeit zum putzen?
  • warum ist die „Putzfrau“ nicht als Mini-Job gemeldet?
  • hat Mr. X eine eigene Putzfrau und braucht die Hilfe gar nicht?
  • hat sie das versteuert?
  • 50,00 € werden üblicherweise direkt bar bezahlt
  • wie kommt es , dass 2 weitere Damen beim Putzen dabei waren als Zuschauer?
  • wann soll geputzt worden sein? War da jemand im Urlaub?
  • Nachbarschaftshilfe ist regelmäßig umsonst
  • und Mr. X muss gar nichts beweisen sondern die Putzfrau

vor dem Arbeitsgericht muß jeder seine eigenen Anwaltskosten tragen…

Gruß

Zardoz

Wenn die das so machen wollen, dann die angebliche Putze wegen schwarzarbeit anzeigen. Darum kümmern sich die Behörden.