Hallo,
angenommen, Mister X überführt eine 18-jährige Nachbarin mithilfe einer extra wegen des ständigen Geldschwundes angeschafften Überwachungskamera des Diebstahls über Bargeld in Höhe von 215,- Euro sowie Waren im Wert von 38,- Euro. Der tatsächliche Betrugsschaden liegt sicherlich bei einigen tausend Euro, doch nachgewiesen werden kann nur der oben angegebene Betrag.
Mister X erstattet Anzeige und freut sich, als die Eltern daraufhin im Geschäft (es handelt sich um ein kleines 1-Mann-Geschäft) erscheinen und die 215,- Euro zurückzahlen. Doch einen Tag später erscheinen die Eltern wieder im Geschäft und erklären, daß man es bis an sein Lebensende bereuen werde, daß man Anzeige gegen ihre Tochter erstattet habe und daß sie sich die 215,- Euro tausendfach wieder holen werden.
Daraufhin erhält Mister X ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, in dem behauptet wird, die Nachbarin habe 4 mal Putzarbeiten im Geschäft für je 50,- Euro ausgeführt und man fordere nun den ausstehenden Lohn über 200,- Euro. Da es weder die behaupteten Putzarbeiten noch irgendwelche Vereinbarungen darüber gab, lehnt Mister X die Forderung natürlich ab. Doch nun erhält er eine Ladung zum Arbeitsgericht, in der zwei Freundinnen der Nachbarin als Zeugen für die behaupteten Putzarbeiten angegeben werden. Der Polizist, der den Diebstahl bearbeitet, erklärt dazu, das sei eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, denn er könne schließlich nicht beurteilen, ob die junge Frau gearbeitet habe oder nicht.
Mister X hat schon einmal eine Klage verloren, weil 2 Knastbrüder des Beklagten einen Meineid vor Gericht geschworen haben, und hat nun die Befürchtung, daß er auch hier der Verlierer sein wird. Wie soll er denn beweisen, daß die Nachbarin nicht geputzt hat? Außerdem können die Eltern nach gewonnenem Arbeitsgerichtsverfahren mit weiteren Behauptungen ankommen und so ihre Drohung wirklich wahrmachen.
In der Ladung zum Gerichtstermin ist angegeben, daß Mister X in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht erstattet bekommt. Kann das sein?
Hat es etwas zu bedeuten, daß der Termin als Güteverhandlung bezeichnet wird?
Was könnte oder sollte Mister X in einem solchen Fall am besten tun?
Danke