Aus Selbständigkeit noch Steuerschätzung

Hallo,

vielleicht kann jemand weiterhelfen. Jeder Tipp ist hilfreich. Wenn man Selbständig war und aus dieser Selbständigkeit noch Steuerschätzungen vorliegen, die auch wegen Zahlungsunfähigkeit nicht abgeleistet werden konnten, gibt es vielleicht die Möglichkeit auch noch Jahre später(aus 2006) die Steuererklärung geändert nachzureichen und somit die Steuerschuld evtl. zu senken? Oder gibt es andere Möglichkeiten sie zu senken, da eine Schätzung ja meist Höher ausfällt als eine tatsächliche Steuererklärung?

Danke für jeden Tipp
Nico

Eine Steuerschätzung entbindet nicht von der Abgabe der Steuererklärung. Wenn bisher keine Steuererklärung abgegeben wurde, muss sie sowieso komplett erstellt werden.

Existierte bereits ein rechtskräftiger Steuerbescheid für das besagte Jahr, und wurden nur zusätzliche Einkünfte hinzugeschätzt (zB aus einer Beteiligung), dann können die anderen Einkünfte nicht mehr verändert werden, sondern nur „die geschätzte“ Position.

Viele Grüße
Diana

Eine Steuerschätzung entbindet nicht von der Abgabe der
Steuererklärung. Wenn bisher keine Steuererklärung abgegeben
wurde, muss sie sowieso komplett erstellt werden.

Nach der Steuererklärung fällt die Steuer oft sogar niedriger aus als bei einer Steuerschätzung durch das Finanzamt. :smile:

Gab es in der früheren Selbstständigkeit denn sooo viele Belege, dass es schwierig ist, den Gewinn zu ermitteln und die Steuererklärung auszufüllen?

Grüße
JK

Korrekturrecht
Hi,

Eine Steuerschätzung entbindet nicht von der Abgabe der
Steuererklärung. Wenn bisher keine Steuererklärung abgegeben
wurde, muss sie sowieso komplett erstellt werden.

jo

Existierte bereits ein rechtskräftiger Steuerbescheid für das
besagte Jahr,

Urteile werden rechtskräftig, Bescheide werden bestandskräftig
soweit so gut

und wurden nur zusätzliche Einkünfte
hinzugeschätzt (zB aus einer Beteiligung), dann können die
anderen Einkünfte nicht mehr verändert werden, sondern nur
„die geschätzte“ Position.

und nach welchen §§ findest du diese Rechtsauffassung?

Neugierige Grüße
C.