Aus steuerlichen Gruenden brauche ich den

Hallo Armin,

leider Gottes hast Du recht. Ich weiss nicht, wie ich diese Unterlagen beschaffen kann. Buchhaltung, Aufbewahrung von Dokumenten usw. wurde von den damaligen Eigentuemern sehr vernachlaessigt, daher liegen wenige brauchbare Unterlagen vor.
Nun ist das ganze mein Problem geworden. Vielen Dank fuer Deine Hilfe. Denkst Du, dass das Finanzamt mir weiterhelfen kann?

Gruesse, Gabriele

Ja ja darum sind wir Gutachter auch so Teuer, wir können Chinesisch. Im Ernst,wenn Fragen sin…gerne stellen.

Grüße aus dem Norden
Martin

Gerne … wir können für Sie natürlich den genauen Verkehrswert ermitteltn, falls gewünscht.

Gruß, Thomas Garthe

Hallo Gabriele,

das deutsche Finanzamt - ich muss schmunzeln. Absolut falsche Adresse. Wenn, dann vielleicht das Grundbuchamt der Stadt. Aber es ist fraglich, was die aufbewahren. Aber das wäre die letzte Adresse, wenn sonst nichts zu finden ist.

Grüße, Armin

neckardealer (at) arcor.de

Moin,
der Verkehrswert wird über die Mieteinnahme ermittelt. Nehmen Sie die reine Netto-kalt-Miete (ohne Nebenkosten) pro Jahr und multiplizieren Sie die mit dem Faktor 21,00 (für München). Das ist der ca. Verkehrswert Ihrer Immobilie.
Gruß
ppunktb

Hallo und moin,
der Einheitswert ist lediglich für steuerliche Zwecke des Finanzamtes zu verwenden und hat mit dem Verkehrswert nicht zu tun… das heißt, zur Verkehrswertermittlung von Mietshäusern/Zinshäusern wendet man das Ertragswertverfahren an und leitet daraus den Verkehrswert ab. Da kann vielleicht der örtliche Gutachterausschuss bei der Stadt oder beim Landkreis weiterhelfen.

Ansonsten braucht man:

den Grundstückswert - Bodenrichtwert DM/m² x Fläche
den Jahres-Rohertrag (Netto-Kalt-Mieten)
die Bewirtschaftungskosten ggf. pauschaler Ansatz
den Liegenschaftszinssatz
die Restnutzungsdauer der Gebäude
den Vervielfältiger aus Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz

eventuell noch geeignete Marktanpassungsfaktoren…
Also auf die „Schnelle“ ist das nicht machbar…

Gruß
Willy1301

Liebe Gabriele,
leider bin ich kein Steuerexperte und ich weiss auch nicht, ob das FA über einen 22 Jahre altten Einkommenssteuerausgleich verfügen muss.
Das FA kann Dir in der Regel keinen Ertragswert berechnen.
Das FA nutzte in 1990 einen pauschalierten Rohertragsverfielfältiger als Besteuerungsgrundlage.
Der Verkehrswert von Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäusern wird im Normalfalle am Sachwert/Vergleichswert orientiert. Bei Mietshäusern ist der Ertrag (die Mieteinnahme)für den Vekehrswertn entscheidend.
Leider wird Dir für eine verlässliche Ertagswerteremittlung (Verkehrswertermittlung) die Hilfe eines Wertermittlers nicht erspart bleiben.
Für einen ganz überschläglichen Verkehrswert kann mann/frau auch mal beim Gutachterausschuss anrufen und fragen, welcher mittlere Rohertragsvervielfältiger im Jahr 1990 veröffentlicht wurde. D.h, bei einem Vervielfältiger von z.B. dem 12,5-fachen, dass die erzielte Jahres-Nettokaltmiete von 100.000 DM einem Verkehrswert von 1.250.000 DM entspricht.
Leider kann ich Dir nicht recht weiterhelfen, da mir weder Deine steuerlichen Gründe noch die Gebäude bekannt sind.
Gruss Dieter

Lieber Dieter,

vielen Dank! Ein anderer Ratgeber hier hat das Finanzamt als Quelle vorgeschlagen, was weiss ich schon! Offensichtlich nicht viel…
Das mit dem Rohertragsvervielfaeltiger hoert sich gut an, das werde ich probieren.
Den Ertragswert/Verkehrswert brauche ich hier fuer das U.S. Finanzamt (IRS), hat mit deutschen Steuerausgleichen nichts zu tun. Der IRS gibt sich in diesem Fall mit einer Schaetzung zufrieden.
Nochmals danke!
Gruss
Gabriele

Vielen Dank fuer die Information. Bezieht sich der Faktor 21,00 denn auch auf das Jahr 1990?

Gruss,
Gabriele

Hallo,

danke schoen fuer die ausfuehrliche Information. Ich bin froh, dass ich hier so viele gute Antworten bekomme, damit kann ich echt wss anfangen!

Gruss,
Gabriele

1990 war der Faktor 22 mit der damaligen Netto-kalt-Miete in DM zu multiplizieren.
Gruß
ppnktb