Aus steuerlichen Gruenden brauche ich den

… ungefaehren Ertragswert einer Immobilie (2 Mietshaeuser) in Muenchen.
Der Einheitswert im Jahre 1990 (fuer dieses Jahr brauche ich den Ertragswert) betrug DM 731,400 fuer die beiden Gebaeude, der Einheitswert fuer den Grund, auf dem die Gebaeude stehen, betrug
DM 266.000. Wie kann ich den Verkehrswert ermitteln? Wie gesagt, ich brauche keine genaue Zahl, nur eine gute Schaetzung.
Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann. Schon mal vielen Dank im voraus!
Gabriele

Hallo, aufgrund vom Einheitswert kann man keinen Ertragswert oder Verkehrswert ableiten . Sorry. Gruß Garthe

Guten Morgen,

die Ermittlung der Ertragswertes ist in der WertR und der ImmoWertV2010 geregelt.
Eineige Infos finden Sie auf meiner Homepage unter www.hhg-gutachter.de
Ich empfehle aber dringend hier einer Gutachter zu beauftragen.auch um schon dem Finanzamt zu signalisieren, dass man sich kümmert.
Gerne stehe ich für weitere fragen oder Infos zu Verfügung.
Grüße aus dem Norden
Martin Bobrowski

Hallo Gabriele,
am Besten wenden Sie sich an einen Gutachter vor Ort bzw. den Gutachterausschuss der Stadt. Sie brauchen die Mieterträge aus dem Jahr 1990, den damaligen Zustand der Gebäude und eine Beurteilung der damaligen Marktsituation. Einen auch nur annähernden Wert aus der Ferne zu benennen halte ich für fahrlässig.
Mit freudlichen Grüßen
Klaus Franke

Hallo gabriele58blue.
Jedwede Angabe eines Wertes ist aus meiner Sicht unseriös.

Wofür benötigst Du den Wert?
Sofern es sich um den Nachweis eines geringeren Werts als den vom Finanzamt festgestellten handelt, rate ich dringend einen Steuerberater hinzuzuziehen, um etwaige Einspruchsfristen einzuhalten. Sonst wird der Antrag allein aus formalen Gründen abgelehnt.
Die Finanzämter fordern zum Nachweis i.d.R. ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Für die Suche empfehle ich das Sachverständigenverzeichnis aller bestellenden Kammern: svv.ihk.de
Unter der erweiterten Suche kannst Du mit dem Suchbegriff Verkehrswert, der Adresse und dem Umkreis einen geeigneten Sachverständigen vor Ort finden.
Viel Erfolg

Hallo Gabriele,
der Ertragswert wird, wie der Name sagt, aus dem Ertrag berechnet, nicht aus dem Einheitswert. Mit diesem kann ich nichts anfangen. Hierbei ist die Restnutzungsdauer des Gebäudes ebenfalls wichtig,die besonderen Merkmale des Grundstücks/Gebäudes, erforderliche Modernisierungen… sowie ein Liegenschaftszins, der je nach Region sehr unterschiedlich ausfällt. Schätzen kann man einen Etragswert NICHT.

Als Makler kann man auch etwas anders rechnen. Es ist dann aber nicht der Ertragswert!. Je nach Region und Zustand des Gebäudes kann man die NettoKaltmiete mal Faktor X nehmen und so den ungefähren Wert ermitteln. Auch hier muß man wissen, um was für ein MFH es sich handelt und die „Maklerfaktoren“ im Ort kennen zB. 50.000,- Nettokaltmiete x 9-fache = € 450.000,-

Leider kann ich dir so nicht weiter helfen.

Gruß Kasia Frost

Hallo Gabriele,
am besten, Du fragst einen Sachverständigen-Kollegen aus München - ich kann Dir z.B. Daniela Schaper (www.daniela-schaper.de) oder Max Polasek (www.polasek.biz) empfehlen, es gibt in München aber auch genug andere öffentlich bestellte Sachverständige (www.svv.ihk.de). Ein Verkehrswert ist immer eine Schätzung, und für eine „gute“ Schätzung muss man sich mit dem Objekt beschäftigen, d.h. es besichtigen, die Unterlagen studieren, etc. - sonst ist der Wert für den Papierkorb - insbesondere wenn es um einen geht, der über 20 Jahre zurückliegt. Der Einheitswert nützt da nicht viel. Das Finanzamt akzeptiert i.d.R. Verkehrswertgutachten, insbesondere von öffentlich bestellten Sachverständigen. Lass Dich aber vorher von den Kollegen beraten - erstmal anrufen, kostet ja nichts.
Viel Erfolg!
Herzliche Grüße, Marry

Sorry Gabriele,

jede Antwort hierauf wäre unprofessionell. Am besten wendest Du Dich an einen Sachverständigen vor Ort.

Gruß
Barbara

Sorry, mit den Werten kann man noch nichts anfangen. Interessant ist das Alter, der Zustand (unter dem Strich die Frage, wie lange das Gebäude noch Ertrag abwerfen kann), dann die Flächen in Kombination mit zu erwartenden Mieteinnahmen. Das wird hichgerechnet und dann nach einem Schlüssel Nebenkosten / Verwaltung etc. abgezogen. Das ergibt den Ertragswert.

Danke!

Hallo, aufgrund vom Einheitswert kann man keinen Ertragswert
oder Verkehrswert ableiten . Sorry. Gruß Garthe

Vielen Dank, damit ist mir schon weitergeholfen. Ich habe online einige Informationen ueber WertR und ImmoWertV2010 gelesen, das ist schon fast wie Chinesisch, fuer mich jedenfalls.

Gabriele

Danke! Ich sehe schon, dass ich mir die Antwort direkt vor Ort holen muss. Es ist ein bisschen schwierig, weil ich ja in den USA lebe, aber das kriege ich schon hin.

Hallo Andreas,
den Wert brauche ich fuer Einkommensteuererklaerungen hier in den USA. Vielen Dank fuer die Information, das ist schon mal ein guter Anfang.

Gabriele

Hallo Kasia,

vielen Dank fuer die Infos. Ich bin fuer alle Hinweise dankbar, da ich diesen Ertragswert dringend brauche.

Gabriele

Hallo Marry,

Deine Information ist sehr hilfreich! Vielen Dank fuer die Empfehlungen der Sachverstaendigen in Muenchen.

Viele Gruesse,
Gabriele

Barbara, vielen Dank! Alle Antworten deuten darauf hin, dass ich mich direkt mit Muenchen in Verbindung setzen muss, das macht ja auch den meisten Sinn. Zwar habe ich einen Steuerberater dort, aber ich habe bisher nicht viel Hilfe von ihr bekommen.

Gabriele

Danke, Neckardealer! Es ist ausgesprochen schwierig, alle diese Fragen zu beantworten, aber ich muss mich an einen Sachverstaendigen direkt in Muenchen wenden. Ein deutscher Einkommensteuerausgleich (ist das das richtige Wort, ich lebe schon so lange in den USA) aus dem Jahre 1990 waere hilfreich, aber das ist ja schon ueber 20 Jahre her, weder meine Schwiegermutter, die Besitzerin des Anwesens war, noch ich haben diesen Steuerausgleich zur Verfuegung.

Gruss,
Gabriele

Hallo Gabriele,

im Prinzip hast du recht mit einem Sachverständigen vor Ort. Nur - auch der wird Pläne, Wohnflächenberechnungen, ehemalige Ertragsaufstellungen usw. benötigen. Es macht Sinn, vorher nach entsprechenden Unterlagen zu schauen. Der Münchner Immobilienmarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert, je nach Stadtteil wieder unterschiedlich.

Grüße, Armin

Liebe Gabriele,

Für die Ermittlung des Ertragswertes (hier wahrscheinlich auch der Verkehrswert) braucht mann u.a. Angaben zum Ertrag, sprich: wieviel Miete wird gezahlt. Mit Angaben zum Bodenwert oder zum Einheitswert in 1990 kann kann kein aktueller Verkehrswert - auch kein ungefährer Wert - ermittelt werden.
Im Normalfall wird das FA einen Bescheid (welcher auch immer gerade gemeint ist) auf Grund einer eigenen Schätzung formulieren. Erst, wenn dieser Bescheid augenscheinlich am tatsächlich erzielten Ertrag völlig vorbeigeht, sollte mann/frau Widerspruch einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Hirschmann

Lieber Dieter,

also das Finanzamt waere in der Lage, mir einen Ertragswert fuer 1990 zu errechnen? Das waere vielleicht einfacher als einen privaten Gutachter zu bestellen.

Auf der anderen Seite brauche ich diese Zahl so bald als moeglich und das Finanzamt braucht da wahrscheinlich ein bisschen laenger…
Was meinst Du? Soll ich das Finanzamt kontaktieren? Waere das Finanzamt auch im Besitz des Einkommensteuerausgleichs fuer 1990 (den wir nicht mehr haben)?
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Ertragswert?

Danke!
Mit freundlichen Gruessen
Gabriele Obkirchner

Gabriele