Aus Streitigkeit beleidigt! Rufmord?

Hallo,

habe zwar schon mehrere Beiträge gelesen bzgl. Rufmord, aber dies hat nicht ganz weiter geholfen.

Hier die Geschichte:

Person A und Person B streiten sich mal wieder um ein altes Thema. Dabei gerät alles aus den Fugen und die Freundschaft ist vorbei. Person A beleidigt Person B mit den Worten „du bist ein Asi“. Person B daraufhin erklärt, dass Person A ein asoziales Verhalten hatte mit folgenden Worten:

„Wer ist diejenige die ein asoziales Verhalten hatte? Wer ist zum 2. Mal ungewollt schwanger geworden und hat vorher immer laut geprahlt, sie würde ein Kind nie abtreiben weil es Mord wäre? Wer hat dann doch sein eigenes Kind getötet und es nicht akzeptiert? Also erzähl mir nichts von asozialem Verhalten, Mörderin.“

Person A droht daraufhin eine Anzeige wegen Rufmord zu starten.

Person B sagt, dass diese Beleidigung kein direkter Rufmord sein kann, da sie diese Beleidigung nie verbreitet hat, sondern nur ihr an den Kopf geworfen hat. Und man müsse es erst mal nachweisen, dass es rumerzählt worden ist bzw. auf Internetseiten oder dergleichen rumerzählt wird. Außerdem würde sie niemals einer anderen Person so schädigen, dass sie alles verliert, auch wenn die Freundschaft vorbei ist.

Die Streitigkeiten erfolgten alle per SMS.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nichts mit mir zutun hat oder jeglichen Freunden und Bekanntschaften. Aus reiner Interesse wird dies hier gestellt, da ich diesen Fall mal gehört habe, das Ende jedoch nicht kenne.

Meine Frage dabei:

Hat Person A mit einer Anzeige erfolg? Oder wird das ganze nur mit einer sogenannten Abmahnung vom Anwalt kommen und das wars dann oder wie könnte sich Person B dazu verteidigen nie was rumerzählt zu haben?

Hy Tavi,

Person A kan da gar nix machen, weil Person B es nicht rumerzählt hat und wenn Person B der/die Ex ist, dann geh ich davon aus des auch stimmt.
Sobald es stimmt ist es kein Rufmord.
Aber selbst wenn es nicht stimmen sollte, Person B hats ja net rumerzählt bzw Person A nur via Handy geschrieben.

Ich denke das Verfahren würde ohne Auflagen eingestellt werden.
Bzw wenn ich den Fall aufnehm müsste, würde ich Person A schonmal auslachen, wenn Sie deswegen ne Anzeige machen will.
So ist das halt bei Streitigkeiten.

MfG
Matthias

Ich denke das Verfahren würde ohne Auflagen eingestellt
werden.
Bzw wenn ich den Fall aufnehm müsste, würde ich Person A
schonmal auslachen, wenn Sie deswegen ne Anzeige machen will.
So ist das halt bei Streitigkeiten.

Hat es dann auch keine Auswirkung, wenn Person A eine Kneipe besitzt? Angenommen deren Einnahmen verringern sich und Person A behauptet daraufhin, dass Person B daran schuld ist, weil sie angeblich was rumerzählt hat?

Beweisen ob man was rumerzählt hat oder nicht, kann man ja schlecht! Da helfen nur Zeugenaussagen. Und die können genauso rumlügen.

Es gibt keinen ‚Rufmord‘
Hallo!

habe zwar schon mehrere Beiträge gelesen bzgl. Rufmord, aber
dies hat nicht ganz weiter geholfen.

Bevor hier noch ein Jurist Zahnschmerzen bekommt, sei allen die von „Rufmord“ reden kurz gesagt, dass es im Strafrecht diesen Begriff gar nicht gibt. Gemeint sind eigentlich „Verleumdung“ und „üble Nachrede“.

Gruß
Jonny

Hy Kleine,

Das musst Du erstmal beweisen können das daran liegt.
Wie Du schon geschrieben hast kann man es sehr schlecht beweisen.
Person B könnte auch behaupten die Kneipe liefe nicht mehr
so gut, weil er bzw seine Freunde/Bekannte nicht mehr da sind.

MfG
Matthias

Hallo,

ich habe einige Zeit überlegt, ob ich überhaupt was zu dieser Kinderka… schreiben soll. Wie Johnny schon schrieb, gibt es den Rufmord nicht. In diesem stattgefundenen Streit könnte evtl. eine Beleidigung mit Gegenbeleidigung liegen, ist m.E. nach aber zweifelhaft. Jedenfalls sind das Fälle, die die Justiz liebt, weil man meint, zwischenmenschliche Konflikte auf juristischer Ebene austragen zu müssen (als ob es sonst keine Probleme gäbe).
Ob eine Anzeige überhaupt etwas bringt, ist zweifelhaft; wäre auch Antragsdelikt.

Gruss

Iru