Aus- und Weiterbildung zurückbezahlen

Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
„Zur beruflichen Aus- und Weiterbildung nehmen sie regelmäßigan Schulungs- und Informationsveranstaltungen teil.“
„Die Kosten der Aus und Weiterbildung werden vom Betrieb übernommen. Verlässt der Mitarbeiter innerhalb von drei Jahren nach der Ausbildung den Betrieb, so hat er die Aus-und Weiterbildungskosten zu 50% an den Betrieb zurück zu erstatten.“
Ich mache gerade die Weiterbildung zum kfz-servicetechniker, besuche aber auch viele schulungen die damit nicht zu tun haben, welche schnell mal einige hundert euro pro tag kosten. Muss ich diese dann auch zurückzahlen?
Gilt das auf alle schulungen oder eben nur auf die weiterbildung zum Servicetechniker?
Kann ich zu meinem chef gehen und verlangen / verhandeln, dass das geändert wird?
Ich sehe ein, dass diese regelung sinn macht, aber meiner meinung nach nur, wenn die schulungen vor allem mich weiterbringen und nicht pille-palle lehrgänge, die mir nur irgenwelche neuerungen in endlosen theoriestunden reinpauken.
Danke für eure Hilfe!
Gruß

Hallo Johannes,

deine Sichtweise finde ich sehr richtig. Leider bin ich aber Weiterbildner, und die Frage hat arbeitsrechtlichen Charakter.
Daher empfehle ich dir: poste sie doch mal bei Leuten, die Arbeitsrechtsspezialisten sind. Und/oder: erkundige dich bei der Gewerkschaft (falls du Mitglied bist, oder werde es dann …) oder (falls es einen gibt) bei eurem Betriebsrat!
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Gruß Harald

Hallo, das ist letztlich eine rein rechtliche Frage. Ein gespräch mit dem Chef zur Änderung oder auch Präzisierung dieses Arbeitsvertrages ist sicher vorweg sinnvoll. Wenn´s keine Einigung gibt bleibt nur der Rechtsweg (es gibt da Misterprozesse zu den Rückzahlungsauflagen bei Weiterbildung), aber erst dann wenn der betrieb auch verlassen wird. Solange Du dort bist gibts keinen grund udn Sinn für enen Rechtsstereit. Rechtberatung ist zudem von Laien - also auch von mir - nicht erlaubt.

Viel Glück und gRuss
Ulrich Reinhardt

Hallo Markus,

in der Regel sind in den Hamburger Großfirmen die ich kenne, damit die deutlich höheren Kosten für eine echte Fortbildung mit Abschluss gemeint - also z.B. Deine Kfz-Servicetechniker-Ausbildung. Oder z.B. eine Meisterausbildung.
Nicht aber die von der Firma gewünschten Weiterbil-dungsveranstaltungen in Materialkunde, technischen Veränderungen usw., die ja i.d.R. auch nur 1-tägig oder ähnlich sind. Von diesen kurzen Weiterbildungs-kursen hat Deine Firma ja unmittelbar etwas, in dem Du z.B. gleich flexibler auf neue Automodelle oder Probleme reagieren kannst und damit zu einer höheren Kundenzufriedenheit beiträgst. Zu einigen dieser Kurse sind sie sogar verpflichtet.

Änderung im Arbeitsvertrag verlangen/verhandeln??
Würde ich nicht machen - hat so ein wenig etwas von:
„Alle Vorteile zu mir …“ Das Motto kann eigentlich immer nur sein: Leben und leben lassen.
Wenn sich die Regelung nur auf die echten Ausbildungen mit Abschluss beziehen - und das dürften sie eigent-lich nur, dann ist so eine Rückbehaltklausel für mich absolut nachvollziebar.
Wäre ich Arbeitgeber, würde ich meinen Mitarbeitern auch nur eine teure Ausbildung finanzieren, wenn ich danach noch etwas davon habe. Und da sind 3 Jahre und dann auch nur 50% Rückzahlung doch recht fair.

Man müsste das aber eigentlich nicht in die Arbeitsverträge schreiben. Es ist in Großfirmen durchaus üblich, so einen Rückzahlungsvertrag erst dann unterschreiben zu lassen, wenn so eine teure Ausbildung begonnen wird. Dann gäbe es auch Klarheit über die Maßnahmen und keine Verwirrung. (Wäre auch ein Vorschlag für Deinen Arbeitgeber!)

Ich hab’ Dir jetzt ein paar Argumente für ein Gespräch gegeben. Mein Rat an Dich wäre: Suche das Gespräch mit einem Betriebsrat, falls Ihr keinen habt, einfach ganz nett mit Deinem Chef. Frage ihn und lass ihn differenzieren, wie er diese Klausel auslegt. Das ist Dein gutes Recht, wenn Du Deine Zukunft planst.
Ich bin mir sicher, dass er nur den teuren Ausbildungs-abschluß meint. Sollte es anders sein und Du die Firma frühzeitig verlassen möchtest, wäre es Zeit für ein Gespräch mit einem Arbeitsrechtler, für den ist das keine große Sache.
Zu moderaten Kosten findest Du diese bei der Öffentlichen Rechtsauskunft.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Gruß Monika

Hallo

es tut mir leid, aber auf diesem Gebiet kenne ich mich leider nicht so aus.
Mit freundlichen grüßen

Hallo Johannes,

die Klausel in deinem Arbeitsvertrag ist in dieser Form unwirksam. Zulässig ist eine solche Regelung allenfalls dann, wenn sie eine nach Dauer gestaffelte Rückzahlungspflicht vorsieht, so dass die Summe Monat für Monat geringer wird. Auch dabei kommt es aber sehr auf die Einzelheiten an, wenn wie bei dir vermutlich die Klausel in einem vorformulierten Arbeitsvertrag steht.

Du brauchst aber jetzt erst mal nichts zu unternehmen; wenn dein Chef Geld zurück fordert, wenn du ausscheidest, wirst du nichts zahlen müssen und kannst dich auf die Unwirksamkeit der Klausel berufen. Du solltest spätestens dann aber dich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft beraten lassen.

Falls die Aus- und Weiterbildung firmenbezogen ( während der Arbeitszeit und verpflichtend ist,sowie dem Arbeitsschutz dient darf der Unternehmer keine Kosten berechnen.
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
„Zur beruflichen Aus- und Weiterbildung nehmen sie
regelmäßigan Schulungs- und Informationsveranstaltungen teil.“
„Die Kosten der Aus und Weiterbildung werden vom Betrieb
übernommen. Verlässt der Mitarbeiter innerhalb von drei Jahren
nach der Ausbildung den Betrieb, so hat er die Aus-und
Weiterbildungskosten zu 50% an den Betrieb zurück zu
erstatten.“
Ich mache gerade die Weiterbildung zum kfz-servicetechniker,
besuche aber auch viele schulungen die damit nicht zu tun
haben, welche schnell mal einige hundert euro pro tag kosten.
Muss ich diese dann auch zurückzahlen?
Gilt das auf alle schulungen oder eben nur auf die
weiterbildung zum Servicetechniker?
Kann ich zu meinem chef gehen und verlangen / verhandeln, dass
das geändert wird?
Ich sehe ein, dass diese regelung sinn macht, aber meiner
meinung nach nur, wenn die schulungen vor allem mich
weiterbringen und nicht pille-palle lehrgänge, die mir nur
irgenwelche neuerungen in endlosen theoriestunden reinpauken.
Danke für eure Hilfe!
Gruß