Liebe/-r Experte/-in,
hallo,
errechnet sich der Abschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente aus der Regelaltersrente (Erreichen des gesetzlichen Rentenalters) oder aus welchem Betrag wird der Abschlag errechnet?
danke im voraus
MfG
Werner
Hallo auch!
Wesentliche Informationen zur gesetzlichen Rente finden sich z.B. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Regelaltersrente
Zudem gilt (zu finden auf http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_r012.htm):
"Der Abschlag beträgt für jeden Monat, in dem die Altersrente vor Erreichen der jeweiligen regulären Altersgrenze gezahlt wird, 0,3 %, bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und bei der Altersrente für langjährig Versicherte jedoch höchstens 10,8 % und bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit sowie bei der Altersrente für Frauen höchstens 18,0 %. Bei der Erziehungsrente, der Erwerbsminderungsrente, der Witwen®rente und der Waisenrente ergibt sich bei Beginn dieser Renten ab 01.01.2001 eine Rentenminderung um 0,3 % für jeden Monat, in dem die Rente vor Vollendung des 63. Lebensjahres des Versicherten – bei Hinterbliebenenrenten des vollendeten 63. Lebensjahres des Verstorbenen – beansprucht wird, höchstens aber um 10,8 %. "
Ich hoffe, dass hilft etwas weiter. Wenn noch Fragen sind, bitte fragen
Grüße
Chris
hallo und danke für die Antwort,
hier alledings nochmal mein konkreter Fall.
Ich bin 1953 geboren, hatte am 31.8.2005 35 Versicherungsjahre und habe am 31.8.2015 45 Versicherungsjahre voll.
Ab welchem Zeitpunkt könnte ich somit vorzeitig, bei welchem Abschlag in Rente gehen?
Wird die vorzeitige Rente dann aus der zu erwartenden Regelsaltersrente abzüglich entsprechenden Abschlag errechnet, oder wird der Abschlag aus dem zum Zeitpunkt des vorzeitigen Rentenbeginnes erreichten Rentenbetrages errechnet?
Danke im voraus.
mfG
Werner
Hallo auch!
Die Rente wird immer nur zu den zum Renteneintritt verfügbaren Entgeltpunkten berechnet. Es wird keine Hochrechnung gemacht, was man noch verdienen könnte. Von dieser errechneten Rente wird dann der jeweilige Abschlag abgezogen. Dies gilt dann lebenslang.
Besten Gruß
Chris