Hallo !
Gandalfs Tipp mit dem Baufachmann ist richtig !
Es muss doch vorab jeden Menge rechtlich geklärt werden,es bedarf fast 100% sicher einer Baugenehmigung und möglichweise einer Nutzungsänderung(Werkstatt wird Wohnraum).
Und dafür gelten mit gewissen Ausnahmen die derzeitigen Baubestimmungen,insbesondere zum Wärmeschutz.
Was haben den Wohnhäuser in aller Regel für eine Konstruktion gegen das Erdreich ? Das ist eine Betonsohle und ein „schwimmender Estrich“ als Unterlage für den späteren Bodenbelag.
Bei Nichtunterkellerung braucht die Sohle noch eine Dämmung(Perimeterdämmung) gegen das kalte Erdreich.
Es gibt schon noch andere Konstruktionen,wie man im Altbestand einen Boden einbaut,der auch Wärmeschutzansprüchen genügt.
Dafür muß aber ein Fachmann(Architekt) vor Ort die Sache begutachten und einen Plan erstellen,was man im Einzelfall machen kann.
Er wird auch das baurechtliche abklären und euch beraten,was man evtl. in Eigenhilfe machen kann.
MfG
duck313