Aus Wohnungstür Schloß eines Querriegels ausbauen?

Hallo Wissende,

ein Mieter hatte sich einen Querriegel auf eigene Kosten an seiner Wohnungstür anbringen lassen.
Hier ein Bild eines solchen Querriegels:
 http://www.koch-einbruchschutz.de/wordpress/wp-conte…

Mittig ist wie ersichtlich das Schloß des Querriegels was durch die Tür zur Hausflurseite der Tür geht damit man von außen den Querriegel verriegeln kann.

Nun will dieser Mieter vor Auszug diesen Querriegel abbauen und dann mitnehmen.
Ergo ist dann ein rundes Loch in der Tür.

Das wird der Vermieter wohl nicht so mögen *schätz*

Was muß/kann der Mieter tun.

Ein „Blendschloß“ einbauen daß von außen so aussieht als ob da ein Querriegel wäre?
Das Loch verfüllen und dann die Tür beidseits lackieren?
Neue Tür? *igitt :frowning:*

Falls wichtig dazu, der Einbau des Querriegels geschah angenommenerweise in dem erdachten Fall nachdem im Haus eingebrochen wurde. Andere Mieter haben sich auch das einbauen lassen.
Das noch zu DM-Zeiten, also hat der Vermieter davon Kenntnis und es geduldet.

In dem erdachten Fall ist nicht mit einer Einigung auf eine Abstandszahlung vom Vermieter zum Mieter wenn der Riegel drin bleibt zu rechnen *schwer glaub*

Danke ^ Gruß
Reinhard, der hier keine Stichworte mag aus guten Gründen.

Hallo Reinhard,

der für alle Beteiligten beste Fall dürfte sein, das der Mieter den Riegel nicht ausbaut. Wenn er es doch tut, ist der Zustand der Tür vor dem Einbau wieder herzustellen. Das dürfte aufwändiger sein und teurer sein.

Einen solchen Riegel wollte ich an unserem Büro nach einem Einbruch anbringen lassen. Der Vermieter hätte dies geduldet, aber die Maßnahme nicht bezahlt und auch das Zurücklassen der Tür in beschädigtem Zustand nach Ausbau des Riegels nicht gestattet.

Gruß
Axel

Hallo

Das noch zu DM-Zeiten, also hat der Vermieter davon Kenntnis und es geduldet.

Selbst wenn der Mieter korrekt beim Vermieter angefragt und dieser seine Zustimmung erteilt hätte, gilt immer noch BGB § 539 und 552 - damit verbunden auch § 258 Wegnahmerecht: Wer berechtigt ist, von einer Sache, die er einem anderen herauszugeben hat, eine Einrichtung wegzunehmen, hat im Falle der Wegnahme die Sache auf seine Kosten in den vorigen Stand zu setzen. Erlangt der andere den Besitz der Sache, so ist er verpflichtet, die Wegnahme der Einrichtung zu gestatten; er kann die Gestattung verweigern, bis ihm für den mit der Wegnahme verbundenen Schaden Sicherheit geleistet wird.

Ich vermute das ist, was dem Mieter da so gar nicht schmeckt.

Der Mieter wird aber nicht um die Wiederherstellung des vorigen Zustandes auf seine Kosten herumkommen, falls sein Vermieter die vom Mieter angebrachte Einrichtung selbst geschenkt nicht übernehmen möchte - schlimmstenfalls könnte das tatsächlich ein neues Türblatt bedeuten.

Gruß Rudi

Hallo Reinhard.

ACHTUNG: hier gilt billiges Dulden durch den Vermieter ohne Gegenleistung!

Ich würde dem Mieter das Gerät einfach abkaufen oder ein ähnlich passendes Gerät selber einbauen lassen, alles allemal günstiger und nervenschonender als sich mit dem Mieter in Streit zu begeben.

Fehler war, es zu billigen, dass der Mieter den Riegel einbaut, denn es ist damit Sonder- und oder Gemeinschaftseigentum betroffen (kreisrundes Loch in der Türe).

Besser wäre gewesen, es als Vermieter einbauen zu lassen, dann würde sich die Eigentumsfrage erst gar nicht stellen.

Gruß

BHS-Huber

In dem erdachten Fall ist nicht mit einer Einigung auf eine Abstandszahlung vom Vermieter zum Mieter wenn der Riegel drin bleibt zu rechnen *schwer glaub*

War schon hilfreich, deine Antwort.

vnA … mehr auf http://w-w-w.ms/a4eknf

Rückmeldung
Hallo Wissende,

letzte Nacht habe ich von dem angenommenen unpersönlichen hypothetischen Mieter geträumt. Traumfiguren sind ja wohl genauso irreal wie dieser Mieter also kann ich ja wohl vom Ihm in der „er“-Form erzählen.

Er hat schon lange Jahre bei jedem Anlass Krach mit seinem Vermieter. Ich sah in meinem Traum entsprechende Albtraum-Bildsequenzen vorbeilaufen. Ergo, das Loch in der Wohnungstür wird zwangsläufig zu einem Problem werden.

Im Traum sprach der erträumte Mieter die Fragen die er hat laut aus:

1) Reicht es aus die Türlöcher beidseitig zu verfüllen und beide Türseiten zu streichen?
 Alle 16 Wohnungstüren im Haus sind doch "außen" im gleichen Grau gestrichen, ist 
 also nicht so daß da (teure) Vollholztüren mit Maserung usw. wären. 
 Türalter ist eh so ca. 2013-1956 (Schild im Aufzug) = 57 Jahre. 

2) Dann hatte er noch was auf dem Herzen wegen dem Türloch, hab ich grad vergessen, 
 vlllt. träume ich das gleiche nochma, dann frage ich hier dazu an

Gruß
Reinhard