Hallo Wissende,
ein Mieter hatte sich einen Querriegel auf eigene Kosten an seiner Wohnungstür anbringen lassen.
Hier ein Bild eines solchen Querriegels:
http://www.koch-einbruchschutz.de/wordpress/wp-conte…
Mittig ist wie ersichtlich das Schloß des Querriegels was durch die Tür zur Hausflurseite der Tür geht damit man von außen den Querriegel verriegeln kann.
Nun will dieser Mieter vor Auszug diesen Querriegel abbauen und dann mitnehmen.
Ergo ist dann ein rundes Loch in der Tür.
Das wird der Vermieter wohl nicht so mögen *schätz*
Was muß/kann der Mieter tun.
Ein „Blendschloß“ einbauen daß von außen so aussieht als ob da ein Querriegel wäre?
Das Loch verfüllen und dann die Tür beidseits lackieren?
Neue Tür? *igitt *
Falls wichtig dazu, der Einbau des Querriegels geschah angenommenerweise in dem erdachten Fall nachdem im Haus eingebrochen wurde. Andere Mieter haben sich auch das einbauen lassen.
Das noch zu DM-Zeiten, also hat der Vermieter davon Kenntnis und es geduldet.
In dem erdachten Fall ist nicht mit einer Einigung auf eine Abstandszahlung vom Vermieter zum Mieter wenn der Riegel drin bleibt zu rechnen *schwer glaub*
Danke ^ Gruß
Reinhard, der hier keine Stichworte mag aus guten Gründen.