Ausbaggern beim Neupflastern einer Garageneinfahrt

Liebe/-r Experte/-in,

vor einem Jahr bin ich in ein neues Haus gezogen. Die Garageneinfahrt und der Platz neben der Garage wurden beim Bau nicht gerüttelt und sind mind. 20 cm abgesunken --> müssen neu gemacht werden. Dies sind 60 qm; dazu möchte ich noch 20 qm Rasen (ebenfalls nicht gerüttelt damals vor 15 Jahren) neu in einen Parkplatz umwandeln lassen.

Verschiedene Angebote empfehlen mir jetzt ein Ausbaggern auf 80 cm wegen der Frosttiefe, andere (wesentlich günstiger) sagen, 50 cm würden ausreichen. Das Haus liegt zwischen Augsburg und Ulm, also schon im Winter etwas kälter wie in manch anderen Gegenden. Es liegt unmittelbar (10 m) an einem kleinen Fluss.

Da ich Wert darauf lege, günstig zu wirtschaften und nicht billig - was ist die richtige Entscheidung? Wie tief kommt der Frost normal in den Boden? Die Mehrkosten belaufen sich laut den Anbietern auf ca. 15 - 20 € pro qm.

Danke im voraus!

Hallo Thomas,

eine Ferndiagnose ist schwierig, da mir nicht alle notwendigen Details bekannt sind. Ich kenne nicht die Örtlichkeit, den vorhandenen Untergrund und weiß deshalb nicht, in welche Frostempfindlichkeitsklasse der dortige Untergrund einzuordnen ist. Du schreibst auch nichts über die geplante Oberflächenbefestigung. Ich setze darum einige Annahmen.

Ich gehe lt. Frosteinwirkungszonenkarte für den Raum Ulm/Augsburg von der Frosteinwirkungszone II aus und

a) wegen der erwähnten Nähe zu dem kleinen Fluss von sehr frostempfindlichen Boden (Frostempfindlichkeitsklasse 3), und

b) von einer kleinformatigen Pflasterung mit Betonverbundsteinpflaster aus, und außerdem

c) von der Bauklasse VI RStO aus.

Ich möchte Dich aber darauf hinweisen, dass für Deine private Fläche nicht zwingend Vorschriften angewendet werden müssen, die für Baumaßnahmen der öffentlichen Hand gelten. Letztlich wirkt sich die technisch optimale Ausführung auf Deinen Geldbeutel aus, und Du musst selbst entscheiden, wie groß Deine Toleranz gegenüber eventuellen, durch Frostwechsel ausgelösten Bewegungen sein wird. Es ist also auch eine Ermessenssache.

Wenn das Finanzielle eine untergeordnete Rolle spielt, ist unter den oben genannten Annahmen von folgender Bemessung auszugehen:

Private Verkehrsfläche für PKW-Belastung mit geringer Lastwechselhäufigkeit:
Bauklasse VI lt. RstO

Grundwert für frostsicheren Oberbau bei Bkl. VI und bemessungsrelevanter Beanspruchung B