Ausbau Bundes Autobahn - Schutz der Bestandsbebauu

Hallo zusammen,

ich bin mir sehr sicher mal irgendwo gelesen zu haben, dass bei der Lärmvorsorge (hier Ausbau einer BAB) die Bestandsbebauung vorrangig zu schützen ist.

Leider finde ich den Gesetzestext im Internet nicht wieder.

Kann mir jemand sehr schnell helfen?

Herzlichen Dank und lg

Hallo,

vielleicht das hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/

Viele Grüße
shooty

Hallo Shooty,

danke für Deine Antwort, aber leider steht in der 16. BImSchV dazu nichts. Dort kann man die Grenzwerte finden.

Ich bin mir aber so etwas von sicher, dass ich es schwarz auf weiss gelesen habe:
Die Bestandsbebauung ist bei der Lärmvorsorge vorrangig zu schützen.

Ach verdammt, wenn der Kopf sich nicht mehr alles merken kann. :frowning:

Hallo,
meinst Du etwas aus dem §9 Bundesfernstraßengesetz?
Darüber hinaus finden sich solche Aussagen schon mal in Planfeststellungsverfahren.

Gruß vom
Schnabel

Hallo Schnabel,

nein, das ist es leider auch nicht.
Aber vielleicht war Dein Hinweis auf das Planfeststellungsverfahren ja gut.
Habe ich das vielleicht wirklich darin gelesen?

Ich muss irgendwie schaffen die richtige Tür in meiner Birne aufzubekommen. :frowning: