ich bin mir sehr sicher mal irgendwo gelesen zu haben, dass bei der Lärmvorsorge (hier Ausbau einer BAB) die Bestandsbebauung vorrangig zu schützen ist.
Leider finde ich den Gesetzestext im Internet nicht wieder.
nein, das ist es leider auch nicht.
Aber vielleicht war Dein Hinweis auf das Planfeststellungsverfahren ja gut.
Habe ich das vielleicht wirklich darin gelesen?
Ich muss irgendwie schaffen die richtige Tür in meiner Birne aufzubekommen.