ich habe Anfang diesen Jahres eine Immobilie erworben im Dachgeschoss, aufgrund der Tatsache dass ich Nachwuchs bekomme und mehr Platz brauche, kam ich auf die Idee meinen Abstellraum, der anliegenden an meiner Wohnung liegt, auszubauen.
Jetzt zu meiner Frage, kann ich dieses Vorhaben umsetzen und wenn ja wie?
Ein paar Fakten dazu:
Die Eigentümergemeinschaft besteht aus 34 Personen und somit wäre eine notarielle Änderung praktisch ausgeschlossen. (Abgeschlossenheitsbescheinigung)
Es handelt sich um Sondereigentum bei dem Abstellraum.
hallo Florian,
leider kann ich dir bei diesem Anliegen nicht weiterhelfen, denke das man einen Notar
anrufen kann und um eine (kostenlose)
Auskunft fragen soll.
Wünsche noch einen schönen Tag,
mit freundlichem Gruß
Armin
Hallo Florian
Leider bin ich nicht der richtige Mann für
diese Frage.Aber bei einen bei einer Wohnung
im Dach gibt es Brandschutztechniche Vorgaben.
Aussenwände in F90,frage im Bauamt nach.
LG vom Spachtelgott
erst einmal herzlichen Glückwunsch zu der neuerworbenen Eigentumswohnung(?). Sofern der Abstellraum Sondereigentum und nicht DEIN Eigentum ist, kannst Du nur mit schriftlichem Einverständnis ALLER Miteigentümer, bzw. des Inhabers dieses Sondereigentums, diesen Raum ausbauen.
Am besten wäre es, den Notar -der den Verkauf gemacht hat- zu konsultieren und nach den Möglichkeiten zu fragen.
Es ist definitv nicht mein Fachgebiet und ich kann leider keine weiteren Aussagen dazu treffen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Liebe Grüße
Moin,
es ist schwer auf diese frage zu antworten. rechtlich kann ich keine auskünfte geben,
bautechnisch fehlen mir diverse angaben zu boden, tragfähigkeit, dach, schräge, isolierung, heizung, etc. . .