Ausbau des Dachbodens - Welche Vorschriften gibt es?

Wir sind vor kurzem in unser neues Haus gezogen. Nun wollen wir demnächst damit beginnen, den Dachboden auszubauen, da wir dort das Wohnzimmer geplant haben. Bisher ist das alles nur provisorisch eingerichtet.
Wir wollen in der nächsten Woche den Antrag beim Bauamt einreichen. Weiß jemand, was wir da noch beachten müssen? Welche Kosten kommen durch den Antrag auf uns zu und wie lange wird es dauern, bis wir mit dem Ausbau starten können?

Hallo!

Und wer hat das geplant ?  Ein Architekt ?  Der wüsste all das was Du hier anfragst.

Für einen reinen Innenausbau ohne neue Öffnungen (Gauben,Dachflächenfenster) bräuchte man voraussichtlich gar keine Genehmigung.

MfG
duck313

Das ist so nicht richtig, duck313.
Zwar wurde Anfang der 90er Jahre die Gesetzgebung gelockert und in EINIGEN Bundesländern ist der Ausbau nicht genehmigungspflichtig, jedoch nicht generell.
Wichtig ist, bei der Stadt / Gemeinde zu erfragen, wie der Bebauungsplan für deine
Wohngegend aussieht. Das kann evtl. spannend werden hinsichtlich geplanter Gauben etc.
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der genehmungspflichtigen Maßnahmen.
Ich würde erstmal einen groben Plan vorab anfertigen und beim Bauamt fragen, ob für die Nutzungsänderung in deinem Fall eine Genehmigung nötig ist und was du alles brauchst (Statik, Zeichnungen,…).
Grüße
Graveyard

Für einen reinen Innenausbau ohne neue Öffnungen
(Gauben,Dachflächenfenster) bräuchte man voraussichtlich gar
keine Genehmigung.

hm?
brandschutz?
umwandlung von abstellfläche in wohnraum?
energetische massnahmen?

da wäre ich mir aber alles andere als sicher, dass man da keine genehmigung benötigt!

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Hallo,
Ihr schreibt „neues“ Haus. Ist es wirklich ein Neubau? Dann wendet Euch doch mal an den Entwurfsverfasser dieses Vorhabens!

Ansonsten ist das ohne einen solchen Entwurfsverfasser nur dann eine gute Idee, wenn man sich wirklich gut im örtlichen Bauordnungs- und Bauplanungsrecht auskennt. Es kommt schon sehr darauf an, wo sich das Gebäude befindet. Es gibt zwar - in NRW! - genehmigungsfreie Vorhaben und vereinfachte Genehmigungsverfahren (insbesondere für den Dachgeschossausbau), die benötigen aber je nach Lage und Dimension des Vorhabens einen Entwurfsverfasser bis hin zu einem Statiker oder einen Brandschutzgutachter (für NRW siehe zB §67 und 68 der Landesbauordnung. Ein Dachgeschossausbau ist in der Regel die Änderung bzw. der Umbau eines zuvor genehmigten Vorhabens).

Je einfacher der Genehmigungs- oder Anzeigeweg, desto kürzer braucht auch das Amt zum Prüfen. Einige Bundesländer haben diverse Ausschluss- und Bearbeitungsfristen in der Länge einiger weniger Wochen.

Die Kosten richten sich nach den örtlichen Gebührenordnungen der Bundesländer oder ggf. nach den Gebührensatzungen der Städte oder Kreise des jeweiligen Bauordnungsamtes, je in Abhängigkeit vom eingeschlagenen Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren. Dazu kommen die Kosten für den Entwurfsverfasser und ggf. weitere Gutachter nach der HOAI. Das lässt sich schlecht übers Internet schätzen, da Größe und Wert des Vorhabens hier eine Rolle spielen.

Gruß vom
Schnabel