Hallo!
Ich habe eine verzwickte Frage, welche jedoch sehr wichtig für uns ist.
Folgendes Vorgehen ist geplant:
Meine Freundin und ich nehmen ZUSAMMEN mit deren Eltern ein Darlehen auf, welches jedoch NUR wir beide bezahlen (ist bereits beantragt und genehmigt, also kurz vor der Auszahlung). Die Grundschulden sind auf das Elternhaus eingetragen. Mit dem Geld wird das Haus der Eltern ausgebaut (die obere Etage und der Dachboden, welcher aktuell völlig unbewohnbar und auch noch gar nicht als Wohnraum erschlossen ist).
Nun gib es allerdings auch noch einen Bruder. Dieser möchte das Haus der GROßELTERN, welche beide nicht mehr leben, ausbauen, wobei das Objekt im Besitz seiner Eltern bleibt. Dieses Haus ist stark renovierungsbedürftig, das übernimmt alles er. Die Eltern haben also zwei Objekte und bleiben da auch Eigentümer.
Im Falle des Todes der Eltern muss dann das Erbe aufgeteilt werden. Das würden wir bereits heute gerne festsetzen.
Was uns betrifft, also das Elternhaus, welches wir umbauen, würden wir gerne den reinen, tatsächlich und zügig erzielbaren Objektverkehrswert des Hauses festsetzen lassen, wie er HEUTE, also ohne Umbauten, ist. Denn den Umbau finanzieren wir ja. Ebenso würden wir dann gerne das Haus der Großeltern vor Sanierung festsetzen lassen. Diese Erbmasse soll dann per Erbvertrag verteilt werden, so dass niemand auch noch die Hälfte dessen bekommt, was der andere an Wertsteigerung investiert hat.
Zudem soll das Objekt vor Zugriff durch den Staat geschützt werden im Pflegefalle o.ä.
Wir dachten uns das so:
-
Nach einer Begutachtung und Wertermittlung durch ein Maklerbüro (wir sind eine Bankerfamilie und bekommen das kostenlos) Schließung eines notariellen Erbvertrages mit klaren Zahlen, was nachher wohin zu fließen hat und wie die beiden Häuser miteinander zu verrechnen sind. Oder aber eine Teilungsanweisung???
-
Eintragung verschiedener Niesbrauchrechte – Niesbrauchrecht für die beiden Eltern im Scheidungsfalle sowie ein Niesbrauchrecht für meine Freundin, damit das Haus praktisch völlig wertlos ist, solange diese nicht zustimmt. Ebenfalls das gleiche für das zweite Haus der Großeltern.
Ginge das so – oder wenn nicht – wie kann man das regeln?
Zwei Dinge sind uns klar und auch gewollt:
Ich zahle nur und bin auf die anderen angewiesen.
Im Streitfall müssen sich alle zusammensetzen.
Wie gesagt, das SOLL so sein.
Vielen Dank bereits im Voraus ![]()