Ausbau des Elternhauses - Zwei Geschwister - Erbvertrag

Hallo!

Ich habe eine verzwickte Frage, welche jedoch sehr wichtig für uns ist.

Folgendes Vorgehen ist geplant:

Meine Freundin und ich nehmen ZUSAMMEN mit deren Eltern ein Darlehen auf, welches jedoch NUR wir beide bezahlen (ist bereits beantragt und genehmigt, also kurz vor der Auszahlung). Die Grundschulden sind auf das Elternhaus eingetragen. Mit dem Geld wird das Haus der Eltern ausgebaut (die obere Etage und der Dachboden, welcher aktuell völlig unbewohnbar und auch noch gar nicht als Wohnraum erschlossen ist).

Nun gib es allerdings auch noch einen Bruder. Dieser möchte das Haus der GROßELTERN, welche beide nicht mehr leben, ausbauen, wobei das Objekt im Besitz seiner Eltern bleibt. Dieses Haus ist stark renovierungsbedürftig, das übernimmt alles er. Die Eltern haben also zwei Objekte und bleiben da auch Eigentümer.

Im Falle des Todes der Eltern muss dann das Erbe aufgeteilt werden. Das würden wir bereits heute gerne festsetzen.

Was uns betrifft, also das Elternhaus, welches wir umbauen, würden wir gerne den reinen, tatsächlich und zügig erzielbaren Objektverkehrswert des Hauses festsetzen lassen, wie er HEUTE, also ohne Umbauten, ist. Denn den Umbau finanzieren wir ja. Ebenso würden wir dann gerne das Haus der Großeltern vor Sanierung festsetzen lassen. Diese Erbmasse soll dann per Erbvertrag verteilt werden, so dass niemand auch noch die Hälfte dessen bekommt, was der andere an Wertsteigerung investiert hat.

Zudem soll das Objekt vor Zugriff durch den Staat geschützt werden im Pflegefalle o.ä.

Wir dachten uns das so:

  • Nach einer Begutachtung und Wertermittlung durch ein Maklerbüro (wir sind eine Bankerfamilie und bekommen das kostenlos) Schließung eines notariellen Erbvertrages mit klaren Zahlen, was nachher wohin zu fließen hat und wie die beiden Häuser miteinander zu verrechnen sind. Oder aber eine Teilungsanweisung???

  • Eintragung verschiedener Niesbrauchrechte – Niesbrauchrecht für die beiden Eltern im Scheidungsfalle sowie ein Niesbrauchrecht für meine Freundin, damit das Haus praktisch völlig wertlos ist, solange diese nicht zustimmt. Ebenfalls das gleiche für das zweite Haus der Großeltern.

Ginge das so – oder wenn nicht – wie kann man das regeln?

Zwei Dinge sind uns klar und auch gewollt:

Ich zahle nur und bin auf die anderen angewiesen.

Im Streitfall müssen sich alle zusammensetzen.

Wie gesagt, das SOLL so sein.

Vielen Dank bereits im Voraus :slight_smile:

P.S.: Kategorisch ausschließen wollen die Eltern die sofortige Umschreibung der Objekte. Das ist schade, steht aber leider als gesetzt im Raum.

Übertragung auf euch und Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts der Eltern. Alles notariell beurkundet und eingetragen. Damit wäre alles gelöst.

Ja weiß ich. Will der Vater aber unbedingt NICHT. Er macht es nicht - ich bin da auch etwas traurig drum.

Wie ginge es denn noch?

Na, dann machst halt du das mit dem Kredit nicht. So what?

Ganz einfach… Wir wollen das für UNS ausbauen. Wir sind also davon abhängig. Es ist ja kostenloser Wohnraum für uns. Der Vater lässt auch gerne alles wie es ist :wink:

Na, das ist ja eine ganz neue Info. Ich würde mich anstelle des Vaters auch nicht auf so einen Schmu einlassen. Kind will mit Freund ins Haus einziehen, der Freund des Kindes verlangt aber für Renovierungskosten einen Eintrag ins Grundbuch. Das ist ja wohl völlig lächerlich.

Die brandneue Info steht oben bereits drin. Da steht auch, dass bereits alles genehmigt, eingetragen und in Auszahlung ist. Um es kurz zu machen: Die Familienverhältnisse erlauben das gegenseitige Vertrauen, da es am Geld zuletzt hängen wird. Am einfachsten wäre ein eigenes Haus, die Eltern freuen sich aber auf unser Kommen fast mehr als wir selbst. Zudem ist das Haus für zwei Leute alleine auch viel zu groß, ein Verkauf kommt jedoch nicht in Frage. Vermieten geht aufgrund der Bauart nicht. Das Nicht-Umschreiben hat zudem rein psychologische Gründe, keine rationalen.

Auf Wertungen kann ich verzichten - wir werden Gründe für das Vorgehen haben. Zunächst steht nun ein Notartermin an. Da würde ich aber gerne eine Richtung vorgeben können

In sofern hätte ich gerne Rat von einem Notar oder Fachanwalt und keine wenig hilfreichen Kommentare.

dann geh doch zu einem. was erwartest du eigentlich von einem anonymen, kostenlosen forum? gegen jegliches gesetz verstossende rechtsberatung für lau?

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Ah, ich dachte schon, es sei ein qualifizierter Kommentar. Ok, danke für den Tipp! Ich wusste nicht, dass das ungesetzlich ist, das Erbe vorher zu regeln^^

es ist für laien verboten, rechtsberatung zu geben.

und du glaubst doch nicht im ernst, dass jemand jahrelang studiert und seine leistung dann anonym an jeden unbekannten verschenkt? wenn er doch dafür haftbar wäre, wenn was schief läuft? und dafür eine pflichtversicherung bezahlen muss?

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Also wenn ich einen Rat von einem Notar oder einem Fachanwalt haben möchte, dann gehe ich zu einem Notar oder einem Fachanwalt. Da verstehe ich nicht, was man in einem Internet-Forum zu finden gedenkt…

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