Ausbau des Wärmemengenzählers ohne Eichamt

Hallo,
der Wärmemengenzähler ist vor meienr Wohnung verschlossen, darf dieser einfach ausgebaut werden, ohne mich zuvor zu informieren?

Ist die Anwesenheit des Eichamts erforderlich?

Kann ein Wärmemengenzähler leicht manipuliert werden?

Hi
solche Zähler dürfen nur „geeicht“ eingebaut werden, das heißt diese sind bereits vor dem Einbau geeicht worden. Das Eichamt hat nichts mit einem Ausbau zu tun. Wenn diese Ausgewechselt werden geschieht dies nur wenn noch einer bestimmten Zeit die Genauigkeit nicht mehr garantiert werden kann und die Zähler deshalb duch neue ersetz werden muß. Vor deiner Wohnung darf alles geschehen denn wie du es schon beschreiben hast endet dein Herrschaftsbereich an der Wohnungstüre. Er kann dadurch manipuliert werden. indem an ihn "Wärme"herangeführt wird. Darum muß die Wärmemenge vor dem Ausbau genau registriert werden, damit eine genaue Abrechnung erfolgen kann.
Gruß Peter