Hallo liebe Experten,
Meine Frau und ich erwägen den Kauf bzw. Bau einer Immobilie.
Unser Privatvermögen reicht leider nicht aus, diese zu finanzieren .
Ich besitze aber eine GmbH & Co KG mit ausreichend finanzieller Ausstattung.
Nun zu meiner Frage:
Macht es Sinn bzw. Ist es aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten überhaupt möglich, dass die GmbH eine Immobilie erwirbt un an mich privat vermietet?
Dazu kann ich leider nicht viel sagen. Steuerrechtlich möglich ist es natürlich, wenn eine GmbH eine Immobilie erwirbt, um diese zu vermieten. Fragt sich nur, ob diese Vermietung dann Kern des GmbH-Gewerbes ist. Liegt der gewerbliche Zweig in einem ganz anderen Bereich, dürfte man sich schwer tun, diese Anschaffung zu argumentieren. Da kommen dann evtl. Dinge wie „vorweggenommene Gewinnausschüttung“ zum Zuge. Ausserdem wäre die Immobilie dann immer komplett im Haftungsvermögen, was man ja als Privatmann unbedingt vermeiden möchte!
Hallo Martin,
wenn es um das Design des Hauses ginge, oder die Baumaterialien oder auch die Baukosten, dann könnte ich als Architekt Ihnen helfen. Bezüglich Ihrer Fage wenden Sie sich doch lieber an einen Steuerfachmann oder Ihre Bank.
Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg!
Lieber Martin, da rate ich aber ganz dringend, einen Steuerberater zu befragen. Das ist keine Frage, die man ohne genaue Kenntnis der Hintergründe und Zusammenhänge beantworten kann. Das wäre sehr unseriös!!
Hallo,
ganz sicher weis ich, dass die nur selbst genutzte Immobilie in keinem Fall steuerlich eine Auswirkung hat. Also: nix!
Die GmbH & CoKG klingt interessant. Wenn die Frima genug Umsatz und auch Gewinn macht, kann es steuerlich sinnvoll sein. Allerdings könnte die Immobilie bei einem möglichen Konkurs weg sein…
Würde Dir empfehlen, mit einem Steuerberater darüber zu reden.
Viel Erfolg
Eva
Hallo,
bin leider nicht der Experte für Geldangelegenheiten. Kann Ihnen nur was zu Energie erzählen. Bauen Sie ein Null-Energie-Haus. Das zahlt sich aus in der Zukunft.
Ich denke schon, dass eine Firma ein Haus erwerben kann um diese vermieten. Aber fragen Sie da Ihren Steuerberater.
Gruß und gute Entscheidung
HHK
zunächst erstmal: eine GmbH&Co.KG ist eine Personengesellschaft, d.h. sie besteht aus einem Vollhafter=die GmbH und einem oder mehrere Teilhafter (die mit ihrer Hafteinlage haften). Die GmbH in dieser Personengesellschaft hat lediglich die Aufgabe zu haften und bekommt dafür eine Haftungsvergütung. Im Gesellschaftsvertrag wird der Zweck der GmbH festgelegt. Da im Gesellschaftsvertrag nicht der Erwerb von Immobilien steht und die Vollhafter-GmbH auch nicht am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, scheidet m. E. der Erwerb der Immobilie durch die GmbH aus.
Allerdings könnte die GmbH&Co.KG die Immobilie erweben. Die Immobilie stünde dann im Anlagevermögen der Gesellschaft. Die Mieteinahmen wären dann als Betriebseinahmenin der Buchführung der Gesellschaft zu erfassen. Die Ausgaben im Gegensatz dazuals Betriebsausgaben zu buchen.
M. E. gibt es aber einen großen Nachteil. Wenn ihr die Immobilie verkaufen wollt, muss der Gewinn versteuert werden. Wenn ihr die Gesellschaft auflöst und dann die Immobilie ins Privatvermögen übernehmt, muss die Entnahme ebenfalls versteuert werden.Geht die Personengesellschaft insolvent, ist das Haus weg! Ihr wollt die GmbH&Co.KG doch nicht bis in alle Ewigkeiten behalten. Da Immobilien normalerweise im Wert steigen, kann die Steuer für den Verkauf oder die Entnahme ziemlich teuer sein.
Im Privatvermögen gehaltene Immobilien können nach einer gewissen Zeit steuerfrei verkauft werden.
Wenn du eine GmbH&Co.KG hast, wirst du bestimmt einen Steuerberater haben. Dieser kann dir die Sache bestimmt noch besser erläutern.
Ich würde dir von der Konstellation in jedem Fall abraten.
Viele Grüße
Tina
Hallo
Das ist eine Frage, die Sie am besten mit Ihrem Steuerberater klären. Prinzipiell ist das sicherlich möglich, es sind nur Steuerliche Punkte zu beachetn.