Ausbau Reiheneckhaus

Moin moin. Noch ne Frage.

Wir waren vor 3 Jahren faul und haben ein fertiges Reiheneckhaus in der Naehe von Muenchen gekauft. Ergo kenne ich mich ueberhaupt nicht aus, was es heisst Bauherr zu sein und darauf zielt meine Frage ab.
Wir haben jetzt langsam festgestellt, welche Beduerfnisse wir eigentlich an ein Wohnhaus stellen und erwaegen den Ausbau des Hauses.
Angeflanscht an das Eckhaus ist direkt eine Duplex-Garage in der gleichen Breite wie das von uns bewohnte Haus. Die Garage jedoch ist Gemeinschaftseigentum von uns zusammen mit 3 versch. Eigentuemern des Mittelhauses (3 Eigentumswohnungen im Mittelhaus, unser Haus als Eigentumswohnung eingetragen).
In einer Zeitschrift haben wir schoene Beispiele fuer die Errichtung von Hauesern bzw. Wohnflaeche auf bestehende Garagen gesehen und moechten das gerne machen.
Dazu muesste ich ja wohl versuchen, den restlichen Eigentumsanteil der Garagen zu erwerben.
Doch wie gehts dann weiter? Muss ich anschliessend einen Architekten mit einer Planung beauftragen damit dann damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann? Benoetige ich ueberhaupt eine Baugenehmigung? Noch besser, darf ich nach Erwerb einfach die Garage abreissen und direkt anbauen ? - in Deutschland ist ja schliesslich alles geregelt.
Einfacher waere ja das Haus zu verkaufen und neu zu bauen, aber Muenchen und Preise - da kommt einem das Ko…

Falls wir uns aber eben zusaetzlich die Option ausbauen muessten, das Haus (auf Kredit) zu verkaufen und neu bauen wollen, weiss ich auch nicht, welches Prozedere eingehalten werden muss: Muss ich fuer den Verkauf einer finanzierten Immobilie die Bank um Erlaubnis fragen? (von der Steuerbelastung der Spekulationsfrist mal abgesehen) Gibt es spezielle Finanzierungsmodelle fuer Erwerb Grundstueck, Bau und zusaetzlicher Belastung einer bereits laufenden Finanzierung einer Immobilie?

Fragen ueber Fragen und hab mich wahrscheinlich viel zu kompliziert ausgedrueckt, aber fuer Hilfe oder Internetadressen waere ich dankbar.

Gruss,

Martin

Moin!

Falls Du an Verkauf denkst, sende mir doch bitte ein paar mehr Infos zur Lage und Größe des Hauses per Mail.

Grüße,

Mathias

Hallo Martin!

Nu erst ma ganz langsam,
als aller erstens wäre es am besten wenn du den Weg zum Bauamt gehst und dir den aktuellen Bebauungsplan holst (soweit nicht schon vorhanden).
In diesem Bebauungsplan findest du für dein Vorhaben wichtige zahlen, wie a)GRZ(Grundrissflächenzahl) oder b) GFZ(Geschossflächenzahl), diese beiden geben an welcher Anteil von deinem Grundstück a)als Grundfläche und b) in allen Geschossen zusammen bebaut sein dürfen.
Beispiel:
GRZ 0,4
GFZ 1,0
Grundstück 200qm
=> max. Grundriss = 80qm; max. Summe Geschossflächen = 200qm
weiterhin findest du die angabe eines Baufensters, d.h. auf dem Grundstück ist ein Bereich angegeben in dem gebaut werden darf.

Alle diese Werte dürfen oft durch eine Garage etwas überschritten werden, was aber bedeuten würde, das dort keine alternative Wohnfläche entstehen könnte.
Ausserdem sind im Bebauungsplan häufig gewisse Stellplätze ausgewiesen, weshalb die Genehmigung des Abrisses wohl sehr unwahrscheinlich wäre, wenn nicht genügend andere vorhanden sind.

Sollte all dies kein problem darstellen, müsste geprüft werden ob die Statik der Garage es überhaupt zulässt überbaut zu werden, da bräuchtest du nen Fachmann (Archi od. Statikus).
Und bevor der beauftragt wird irgendwelche Pläne zu zeichnen oder du Grundstücksrechte abkaufst würde ich erstmal beim Bauamt erfragen ob eine Bebauung generell möglich wäre.

So denn, aber ich muss dir sagen, dass bei der von dir beschriebenen Grundstücks-und Wohnungssituation, eine Ausbaugenehmigung sehr unwahrscheinlich ist.

Aber ein Versuch ist es wert.

Hi ,

viel hat der Wolf im Schafspelz ja schon gesagt :smile:.
Ein wenig hab ich noch.

Für die Garage braucht ihr eine Abrissgenehmigung sobald sie las wesentlicher Bestandteil des Grundstücks gilt. Ergo also fest verbunden ist und keine Klappboxgarage ist.

Sollte die von Bill Gates beschiebene Grundflächenzahl für einen Ausbau nicht ausreichen gibt es die Möglichkeit der Vereingungsbaulast.

Dies bedeutet das Du Dein Grundstück mehr bebauen darfst und das Nachbargrundstück dementsprechend geringer bebaut werden darf.

Mit dem Verkauf einer belasteten Immobilie würde ich auf jeden Fall mit der Bank reden.
Kann belastet und unbelastet verkauft werden.
Bei der 1. Variante übernimmt der Käufer den Kredit.
Bei der 2. Variante wird die Belastung in der Regel über den Notar bei Zahlung des Käufers auf Notaranderkonto abgelöst.

Die Spekulationssteuer (10- Jahresfrist) fällt nur an, wenn Du mit Gewinn verkaufst. Du hast die Situation aber ja schon selber beschrieben. Käufermarkt!

Wegen der Finanzierung, bestmögliche gibt es die verschiedensten Varianten von Grundschuld, Hypothek, Versicherung, Bausparvertrag usw.

Da sind immer die finanziellen Beschaffenheiten und Voraussetzungen eines jeden einzelnen verschieden, so dass hier meistens nur ein fundierter Dritter Die die besten Möglichkeiten aufzeigen kann, was aber nicht heisst das erste Angebot oder den ersten Mix zu nehmen.

Gruss Steve

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  1. Wie schon vorher beschrieben ,ist es wichtig, erst einmal prinzipiell zu klären (auf dem Bauamt) ob eure Bauidee überhaupt denkbar ist zB. bzgl. GFZ, Abriss der Garage.

Angeflanscht an das Eckhaus ist direkt eine Duplex-Garage in
der gleichen Breite wie das von uns bewohnte Haus. Die Garage
jedoch ist Gemeinschaftseigentum von uns zusammen mit 3
versch. Eigentuemern des Mittelhauses (3 Eigentumswohnungen im
Mittelhaus, unser Haus als Eigentumswohnung eingetragen).

  1. Bevor man einen Cent für Planung ausgibst, muss abgeklärt werden, ob bzw. unter welchen Bedingungen die anderen Eigentümer deinem Plan zustimmen würden. Du veränderst ja nicht nur die äußere Ansicht, sondern verschattest u.U. auch deinen Nachbarn. Die Teilungserklärung müsste geändert werden, ein neues Sondernutzungsrecht begründet.

Gruß Norbert