Hallo!
Ich würde gerne meine Garage, die in einem Mehrfamilienhaus direkt unter meiner Wohnung liegt, als Wohnraum umbauen. Sie liegt an keiner Grundstücksgrenze. Soviel ich weiss, benötige ich eine Baugenehmigung und die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Welche Gründe gibt es, ein solches Vorhaben abzulehnen bzw. welche Rechte habe ich…? Vielleicht weiss ja jemand einen Rat.
Herzlichen Dank vorab!
Hallo,
die Garage ist vermutlich der für die ETW nachgewiesene Stellplatz. Der muss dann woanders nachgewiesen werden. Ausserdem muss die Garage den Brand- und Schallschutzanforderungen an einen Wohnraum genügen. Das ist **bundeslandabhängiges** Baurecht.
Wenn die Teilungserklärung der ETW auf Wohnflächenanteile basiert (was normal wäre), darf man die uU ebenfalls ändern, wenn die Miteigentümer das wünschen. Die Ablehnungsgründe stehen oben, ein Recht darauf gibt es nicht.
Gruß
Schnabel