Ausbau vom Dachgeschoss Vers, Problem ?

Hallo miteinander.

Eine Frage zu folgender Situation :
Wir wollen ein Haus kaufen. Ergeschoss ist ausgebaut, Dachgeschoss nicht. DG müssen wir aber ausbauen, weil wir zu viert sind. Die Eigentümer haben uns angeboten den Ausbau an Samstagen machen zu können, auch wenn Sie noch drin wohnen. Jetzt sagt der Notar das er keinen Kaufvertrag aufsetzen kann, weil das aus Versicherungstechnischen Gründen nicht ausgebaut werden darf, von uns. Diese Aussage hat wohl auch die Vers. der Eigentümer bestätigt. Falls z.B ein Brand entstehen würde, den wir dann verursacht hätten…
Gibts denn da keine Möglichkeit ??
Um der Doppelbelastung aus dem Weg zu gehen, wäre der vorzeitige Ausbau auf jeden Fall Vorteilhaft.
Danke schon mal für Eure Antworten
Gruß Peter

Das stimmt, Versicherungstechnisch habt Ihr ein Problem, denn wie es der Zufallmanchmal will passiert doch etwas und Eure Verkäufer sin dann so sauer auf Euch dass Sie Euch das Haus doch nicht verkaufen und Eure geleisteten Baumaßnahmen für die Katz sind. Ich würde mir diesen Weg sehr stark überlegen und da die Versicherungsgesellschaft nun sowieso schon Wind von der Angelegenheit bekommen hat können Sie auch nicht als „Mieter“ auftreten der seine Mietwohnung ausbauen will.

Hallo,

die Details des vorzeitigen (nicht vorzeitig vor Vertragsabschluss, sondern vorzeitig vor Auszug der bisherigen Eigentümer) Umbaus lassen sich durchaus in einem anständigen Vertrag regeln. Da muss man sich dann eben Gedanken machen, wann der Vertrag geschlossen wird, wann wer welche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen hat, und wie die Haftung für Schäden aufgrund des Umbaus aussehen soll.

Weiterhin was mit bereits getätigten Umbaumaßnahmen im Falle einer notwendigen Rückabwicklung des Vertrages (d.h. der Vertrag muss natürlich vor Umbau geschlossen werden und abgesehen von Dingen wie arglistig verschwiegenen Mängeln, … natürlich fix sein) passieren soll. Aber das ist eine Situation, die natürlich auch ohne vorzeitigen Umbau eintreten kann, nur normalerweise eben nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt wird.

Ansonsten mal mit dem Versicherungsvertreter sprechen. Für den ein oder anderen Euro extra, oder die Provision einer zusätzlichen Police lässt sich fast alles versichern.

Gruß vom Wiz

Ansonsten mal mit dem Versicherungsvertreter sprechen. Für den
ein oder anderen Euro extra, oder die Provision einer
zusätzlichen Police lässt sich fast alles versichern.

Sollte hier ein Hinweis auf die Bestechlichkeit eines Versicherungsvertreters zu finden sein, folgende Info,
nicht der Versicherungsvertreter ist für die Versicherungsbedingungen zuständig - sondern der Versicherer.

Gruß Merger

Hallo,

Hallo miteinander.

Eine Frage zu folgender Situation :
Wir wollen ein Haus kaufen. Ergeschoss ist ausgebaut,
Dachgeschoss nicht. DG müssen wir aber ausbauen, weil wir zu
viert sind. Die Eigentümer haben uns angeboten den Ausbau an
Samstagen machen zu können, auch wenn Sie noch drin wohnen.

Wie wäre es denn damit, die Kaufabwicklung mit Übertragung im Grundbuch jetzt schon abwickeln. Und für die Zeit wo der jetzige Eigentümer noch im Haus wohnt - eine Miete vereinbaren.

Jetzt sagt der Notar das er keinen Kaufvertrag aufsetzen kann,
weil das aus Versicherungstechnischen Gründen nicht ausgebaut
werden darf, von uns. Diese Aussage hat wohl auch die Vers.
der Eigentümer bestätigt. Falls z.B ein Brand entstehen würde,
den wir dann verursacht hätten…

Dafür wäre dann deine Privathaftpflichtversicherung zuständig.
Also dort einmal nachfragen.

Gruß Merger

Hallo,

nein, ganz sicher nicht. Sondern nur der Hinweis, dass zusätzliche Risiken zusätzlich kosten/hierfür ggf. eine zusätzliche Police abzuschließen ist.

Wobei auch gelegentlich Zeichen und Wunder geschehen, und man Deckungsbestätigungen für erweiterte Risiken bestehender Versicherungen ohne Aufpreis bekommt, wenn man Interesse an anderen Verträgen anmeldet. So neulich gerade noch bei einer von einem Kunden von meinem AG geforderten exorbitanten Schlüsselverlust-Versicherung passiert. Da war die Verzehnfachung ohne Aufpreis machbar.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Hallo,

nein, ganz sicher nicht. Sondern nur der Hinweis, dass
zusätzliche Risiken zusätzlich kosten/hierfür ggf. eine
zusätzliche Police abzuschließen ist.

Wobei auch gelegentlich Zeichen und Wunder geschehen, und man
Deckungsbestätigungen für erweiterte Risiken bestehender
Versicherungen ohne Aufpreis bekommt, wenn man Interesse an
anderen Verträgen anmeldet. So neulich gerade noch bei einer
von einem Kunden von meinem AG geforderten exorbitanten
Schlüsselverlust-Versicherung passiert. Da war die
Verzehnfachung ohne Aufpreis machbar.

Könnte es sich hier auch um eine Vertragsumstellung auf einen neuen Tarif handeln.

Grundsätzlich sollte man alle Versicherungstarife in Abständen von ca. 3 Jahren überprüfen lassen und auch neue verbesserte Leistungen mitversichern.

Ein Beispiel dazu zur Hausrat und Wohngebäudeversicherung:

Vor einigen Jahren war fast bei keinem Versicherer der Abschluss einer Elementarschadenversicherung (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck) möglich.

Heute wird dieses Risiko bei über 60 % der Verträge mit eingeschlossen.

Gruß vom Wiz

Gruß Merger

Hallo,

nein, da ist nichts umgestellt worden. Ich hatte nur den Auftrag an die Kollegin gegeben nachzufragen, was das kosten würde, und die wäre auch gar nicht berechtigt, Verträge umzustellen.

Gruß vom Wiz