In einer Mietwohnung wurde- von der Allanz (Unfallversicherung)
bezahlt- ein
Badumbau für einen Rollstuhlbehinderten vorgenommen-d.h.
anstelle der Badewanne wurde eine Dusche eingebaut und quer
vor dem Fenster eine Badewanne mit Tür eingebaut.
Jetzt will der Mieter beim Auszug diese Badwanne ausbauen und
verkaufen. Das Bad wurde durch den Umbau völlig verändert.
Sicherlich mit Genehmigung des Vermieters umgebaut. Und da wird auch etwas abgesprochen gewesen sein,was bei evtl. Auszug mit dem Bad geschehen soll.
Rückbau oder drin lassen und es gibt evtl. eine Kostenbeteiligung des Vermieters.
Anm. Wer kriegt da eigentlich das Geld ? Mieter oder Kostenträger ?
Ansonsten steht es dem Mieter doch frei, das Bad in alten Zustand rückbauen zu lassen.
Das muss jeder Mieter auf Anforderung machen,wenn nichts anderes vereinbart war,
bei ungenehmigten Einbauten sowieso.
In einer Mietwohnung wurde- von der Allanz
(Unfallversicherung)
bezahlt- ein
interessiert niemanden, wer das bezahlt hat.
Badumbau für einen Rollstuhlbehinderten vorgenommen-d.h.
anstelle der Badewanne wurde eine Dusche eingebaut und quer
vor dem Fenster eine Badewanne mit Tür eingebaut.
Jetzt will der Mieter beim Auszug diese Badwanne ausbauen und
verkaufen. Das Bad wurde durch den Umbau völlig verändert.
wäre interessant zu wissen, was dazu mit dem vermieter abgemacht wurde.
Ein Rückbau wäre aus Kostengründen Wahnsinn. Für das Geld, daß
ein Rückbau kosten würde, bekäme man vermutlich ein neues Bad.
beim rückbau WÄRE es ein neues bad. was sonst? aber was daran wahnsinn sein soll, erschließt sich mir nicht. ich habe bei mir sogar zwei neue bäder einbauen lassen. bin ich jetzt doppelt wahnsinnig?
fragt sich halt, warum der mieter unbedingt die wanne mitnehmen will. und warum er nicht mal mit dem vermieter spricht bzgl. kostenteilung.
Ein Rückbau wäre aus Kostengründen Wahnsinn. Für das Geld, daß
ein Rückbau kosten würde, bekäme man vermutlich ein neues Bad.
beim rückbau WÄRE es ein neues bad. was sonst?
Vielleicht hat der Mieter die alten Badeinrichtungen aufgehoben, dann wäre nur die Verfliesung neu.
aber was daran
wahnsinn sein soll, erschließt sich mir nicht. ich habe bei
mir sogar zwei neue bäder einbauen lassen. bin ich jetzt
doppelt wahnsinnig?
Keine Ahnung.
Nur wird die Badewanne vermutlich nicht soviel bringen, wie es kostet den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das ist der Wahnsinn der hier gemeint ist.
Ob Du Dir jetzt ein, zwei oder drei Bäder hast neu machen lassen, interessiert dabei nicht wirklich.
fragt sich halt, warum der mieter unbedingt die wanne
mitnehmen will.
Nichts.
Genau so viel wie der Rückbau eines neuen Bades bei
Mieterwechsel mit einem Normalfall.
wie ‚rückbaut‘ man denn ein altes bad?
dass der mieter - falls nicht mit dem vermieter anders abgesprochen wurde - die pflicht hat, alles so zu hinterlassen, wie es mal war, steht doch wohl außer frage, oder?
Nur wird die Badewanne vermutlich nicht soviel bringen, wie es
kostet den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das ist
der Wahnsinn der hier gemeint ist.
danke, das ist endlich mal eine begründung, die ich verstehe.
Hallo, es wurde die Gegehmigung durch den Vermieter eingeholt . Im Moment läuft eine Räumungsklage gegen die Mieterin und der nicht in der Wohnung lebende Ehemann (und der auch ansonsten keine Rechte an der Wohnung hat), will die Badewanne wieder ausbauen und verkaufen. Der Sohn, wegen dem damals die Wohnung umgebaut wurde, ist bereits vor einem Jahr ausgezogen.
Ja, das steht außer Frage.
Wie man ein Bad zurückbaut? Einbau gebrauchter Waschbecken, Toiletten und Armaturen und/oder Abbau der Duschwand, Ersatz durch Vorhang. Irgendetwas in der Nähe des Originals.
Nur wird die Badewanne vermutlich nicht soviel bringen, wie es kostet den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das ist der Wahnsinn der hier gemeint ist.
Behindertenbadewanne mit Tür, Lift, Sonderbrühschutzarmatur, Massagefunktion usw. kostet schon eine Kleinigkeit. Dazu noch absenkbare, DIN-gerechte Handwaschbecken T Toilette mit Spezialarmatur. Die Technik kostet schon einiges.
Nur wird die Badewanne vermutlich nicht soviel bringen, wie es kostet den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das ist der Wahnsinn der hier gemeint ist.
Behindertenbadewanne mit Tür, Lift, Sonderbrühschutzarmatur,
Massagefunktion usw. kostet schon eine Kleinigkeit.
Im UP stand mit Tür.
Dazu noch
absenkbare, DIN-gerechte Handwaschbecken T Toilette mit
Spezialarmatur. Die Technik kostet schon einiges.
Im UP stand die Badewanne soll mitgenommen werden, von weiteren Dingen stand da nichts.
Grds. muss der VM zwar n. § 544 a BGB einen behindertengerechten Umbau dulden, darf aber vollumfänglich Rückbau in den vermieteten Zustand verlangen.
Entweder verständigt sich der M sich bei Rückgabe also mit dem VM dahingehend, den Umbau so zu belassen und beide Seiten regeln das eindeutig schrfitlich im Übergabeprotokoll oder er saniert das Bad wieder so zurück, wie es vermietet wurde