Ausbauarbeiten in der Ehewohnung/Ansprüche stellen

Hallo,
Angenommen Ehemann hat beim Ausbau einer Wohnung im Hause der Schwiegereltern mitgeholfen. Die Vereinbarung war, dass wenn er da mitausbaut, kann er in dieser Wohnung dann 3 Jahre mit seiner Familie (Frau und Kind) mietfrei wohnen. Nach 2 Jahren und 5 Monaten trennt sich der Ehemann plötzlich, zieht aus, lässt seine Familie zurück.
Er stellt jetzt jedoch Ansprüche an die Schwiegereltern für die Ausbauarbeiten.
Frau und Kind sind aber zurückgelassen worden, und wohnen die restlichen vereinbarten 7 Monate ab.
Kann er wirklich solche Ansprüche stellen??

Gegenfrage:
Gibt es schriftliche Vereinbarungen darüber?
Ist Geld geflossen oder nur Arbeit?

Persönlich würde ich sagen: es gibt nix.
Da aber wohl sowieso eine Scheidung im Raum steht und vermutlich noch mehr Ansprüche auf irgendetwas kommen: ab zum Anwalt.

Krümelchen

Hallo,
nein es gibt nichts schriftliches, aber das war die Vereinbarung.
Das Material und alles haben die Schwiegereltern komplett gezahlt. der Ehemann hat lediglich gearbeitet,
und stellt die Forderung.

Dann soll er mal die Augen schließen, dann sieht er welche Ansprüche er hat…

Nicht nur, dass er ja 2,5 Jahre kostenfrei gewohnt hat, Materialkosten wurden ja übernommen.
Wenn er jetzt Lohnkosten will liefe das ja unter Schwarzarbeit :wink:

Nicht kirre machen lassen und notfalls Anwalt konsultieren.
Krümelchen