Ausbaubeitrag für Regenwasserkanalisation

Hallo,
wer kann mir sagen wie ein Ausbaubeitrag für die Anlieger für die Bau einer Regenwasserkanalisation ohne Regenwassersatzung berechnet wird und welche Rechtsgrundlage dafür in Niedersachsen gilt. Am derzeitigen zu sanierenden RW-Kanal sind bereits einige Anlieger angeschlossen. Ich habe nun gehört dass unter dieser Prämisse 50 % der Kosten auf den öffentlichen und den privaten Teil entfallen. Von diesen 50 % sind wiederum max. 75 % umlagefähig sodaß der Anlieger max. 37,5 % der Baukosten zu tragen hat ist dies korrekt ?

Ich habe von Niedersachsen keine Ahnung, habe das Problem in Hessen ähnlich gehabt.
Ich habe bei der Kommunalverwaltung nachgefragt und den entsprechenden Paragrafen sowie den Link genannt bekommen, so dass ich die Abwassersatzung einsehen konnte und die Kostenverteilung für Wartung/Ausbau der Abwässer kanäle…
Einfach beim entsprechenden Amt nachfragen und sich die Rechtsgrundlagen nennen/schreiben lassen.
MFG

Hallo,
danke für die schnelle Rückmeldung. Das Problem liegt jedoch etwas komplizierter. Die Gemeinde will eigentlich den RW-Kanal im Zuge eines kompletten Straßenausbaus abhandeln. Die Anlieger suchen aber eine kostengünstigere Lösung, also z.B. nur RW-Kanal erneuern lassen. Die Straße hält eigentlich noch mindestens 20 Jahre. Zur Zeit läuft aber ein Dorferneuerungsprogramm wo es Zuschüsse gibt. Das Amt will aber einen besonderen Ausbau vorschreiben. Die Anlieger wollen aber trotz Zuschuss nicht. Daher ist die Alternative beim Bauamt nachzufragen…wie sagt man so schön…kontraproduktiv.

Übrigens,
Du hast in der Mail auf die Abwassersatzung hingewiesen. In diesem Fall gibt es aber keine Satzung weil für die Regenwassereinleitung nicht die Abwassersatzung gilt sondern in diesen Fällen eigentlich besondere Oberflächenentwässerungssatzungen erlassen werden.