Ausbesserung Bodenbelag

Hallo Forum,

noch ein hypothetischer Fall:
Mal angenommen, einem Mieter ist über einem Fliesenboden ein Spiegel heruntergefallen und zwei Fliesen sind deutlich beschädigt. Ersatzfliesen gibt es nicht.

Müßte der Mieter ggf. das komplette Neu-Fliesen des Bereichs zahlen, sollte es keine gleichen Fliesen mehr am Markt geben? Oder müßte der Vermieter „sehr ähnliche“ Fliesen akzeptieren, da der Mehraufwand für den Mieter ggf. unverhältnismäßig wäre (könnte der eigentlich seine Haftpflicht hierfür heranziehen?)?

Gruß und Dank im Voraus
Greg

Hallo Forum,

noch ein hypothetischer Fall:
Mal angenommen, einem Mieter ist über einem Fliesenboden ein
Spiegel heruntergefallen und zwei Fliesen sind deutlich
beschädigt. Ersatzfliesen gibt es nicht.

Müßte der Mieter ggf. das komplette Neu-Fliesen des Bereichs
zahlen, sollte es keine gleichen Fliesen mehr am Markt geben?

Nein, Mieter muß nicht. Hier ist keine grobe Sachbeschädigung vorgefallen: Es ist bekannt, dass Bodenfliesen leicht beschädigt werden beim Herabfallen von harten spitzen Gegenständen, das ist also fast so etwas wie „normale“ Abnutzung (jedes gute Fliesenfachgeschäft weist darauf hin, jedenfalls beim Kauf von Billigfliesen). Das hätte auch der VM wissen können und für einen entsprechenden Ersatzfliesenvorrat sorgen sollen.

Oder müßte der Vermieter „sehr ähnliche“ Fliesen akzeptieren,
da der Mehraufwand für den Mieter ggf. unverhältnismäßig wäre

Wenn der VM tatsächlich auf Entschädigung dringt und bevor man lang herumstreitet: Das wäre ein möglicher Einigungsvorschlag an den VM. Möglich wäre auch, der M zahlt eine Entschädigung für 2 Fliesen + Verlegekosten im Vorgriff auf eine spätere Neuverlegung des ganzen Bodens. Ein Fiesenboden kostet beispielsweise 100 €/qm (Material + Verlegung), die 2 beschädigten Fliesen haben eine Fläche von vielleicht 0,25 qm, dann wäre also in dem Beispiel eine Entschädigung von max. 25 EUR angebracht.

(könnte der eigentlich seine Haftpflicht hierfür
heranziehen?)?

Probieren. Schäden wie hier an Mietsachen sind eigentlich keine Sache der Haftpflichtversicherung, aber manchmal sind sie kulant.

Wolfgang D.