Hi,
ok, die Überschrift ist etwas herb ausgedrückt, aber was eine Anwältin erklärte, kann ich echt nicht fassen, und hätte gerne noch andere Meinungen.
Leiharbeit, sehr geringer Stundenlohn, Tarifvertrag sieht vor, dass BGB § 670 auf betrieblicher Ebene geregelt wird. Merkblatt für Leiharbeiter der Erlaubnisbehörde (Arbeitsamt) muss ausgehändigt werden (AÜG § 11 (2)) und dort wird darauf hingewisen, dass man grundsätzlich Anspruch auf Fahrtkosten und sogar Verpflegungspauschalen hat. http://64.233.183.104/search?q=cache:stuck_out_tongue:MzGcLNA154J:ww…
Dies wird branchenüblich von seriösen Firmen auch bezahlt. Ein LAG-Urteil Köln stützt zumindest, dass Fahrtkosten, die über die bis zum Betriebssitz hinaus gehen, bezahlt werden müssen. http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg108…
Eine Firma weigert sich, Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen zu bezahlen. Zugesichert wird per zu unterschreibender Einsatzmeldung ein beliebiger, als Auslöse bezeichneter Betrag, mit dem alles abgegolten sein soll.
Nun verdiente ein AN z.B. 980 € netto für 172 Std Arbeit (auch an Feiertagen). Hiervon waren ca. 350 € (abzügl. Monatskarte bis zur Entleihfirma) reine Fahrtkosten (Bahn) für auswärtige Einsatzstellen, die z. T. 250 km weit weg lagen.
Also 630 € für 1 Monat Arbeit, was faktisch einem Stundenlohn von 3,66 € entspricht. Und das für einen Facharbeiter mit 15 J. einschlägiger und umfangreicher Berufserfahrung.
Die Awältin meint nun, dass weder das AÜG, der BGB 670, noch die Inhalte und Zusicherungen des nach AÜG aushändigungspflichtigen Merkblattes gelten, sondern die individualvertragliche Vereinbarung (in Form der Einsatzmeldung) und Tarifvertrag Vorrang haben.
Das bedeutet, dass man bei so einem Job noch Geld mitbringt um arbeiten zu gehen, täglich 2,5 Std einfache! Fahrt zur Einsatzstelle hinnimmt und die Bahnfahrten dafür auch noch selbst bezahlt?
Wenn das deutsche Rechtsprechung, bzw. Recht ist, verstehe ich die Welt nicht mehr.
Als Nichtjurist, ist das für mich eine schamlose Ausbeutung und hat nichts mit guten Sitten zu tun. Ich finde das sittenwidrig.
Die wirtschaftliche Zwangslage wird hier doch ausgenutzt und sämtliche Rechte ausgehebelt.
Was meint ihr dazu?
Danke vorab
bye