Hallo,
wie verhält es sich, wenn ein Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt wurde, der Arbeitnehmer aber bis zum Ende krank geschrieben ist und den Urlaub nicht nehmen konnte? Besteht evtl. auch ein Anspruch auf Auszahlung von Überstunden, die aufgrund der Krankheit nicht mehr abgefeiert werden konnten?
Der AG behauptet, dass eine Auszahlung nur dann besteht, wenn der AN vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig war.
Hallo
wie verhält es sich, wenn ein Arbeitsverhältnis fristgerecht
gekündigt wurde, der Arbeitnehmer aber bis zum Ende krank
geschrieben ist und den Urlaub nicht nehmen konnte?
Die Tage sind abzugelten.
Besteht
evtl. auch ein Anspruch auf Auszahlung von Überstunden, die
aufgrund der Krankheit nicht mehr abgefeiert werden konnten?
Ja, wenn der Überstundenabbau nicht vor Erkrankung schon vereinbart war.
Der AG behauptet, dass eine Auszahlung nur dann besteht, wenn
der AN vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig war.
Nein, das ist falsch.
Gruß,
LeoLo