Ausbietungsvertrag bei Versteigerung mit Makler

Hallo zusammen,

benötige dringend Hilfe. Möchte gerne ein Haus ersteigern, welches einen Wert lt. Gutachter von 145.000,- Euro hat. Der Eigentümer des Hauses hat sich hochverschuldet und aus dem Staub gemacht. Nach langer mißglückter Suche nach dem Eigentümer bringt die Bank nun das Haus zur Versteigerung. Gleichzeitig hat sie einen Makler eingesetzt, der das Haus im Internet bewirbt. Da der Eigentümer über alle Berge ist, hat sich der Gläubiger Zugang zu dem Haus verschafft und ich hatte die Möglichkeit, mit dem Makler das Haus von innen anzusehen. Der Makler bot mir an, einen Ausbietungsvertrag zu unterschreiben. Ich dachte mir, wozu dies, jeder kann nur bis zu einem bestimmten Betrag mitsteigern, wozu diesen notariell beurkundeten Vertrag und unnötig Kosten produzieren: sprich Maklerprovision und Notargebühren - die ja generell bei einer Versteigerung nicht anfallen. Nun ist der Versteigerungstermin in greifbarer Nähe und der Makler informierte mich, dass sie einen Interessenten gefunden haben, der den Ausbietungsvertrag unterschrieben hat. Beurkundet wurde, dass der Interessent mind. 145.000,- Euro bietet, der Vertrag gleichzeitig gedeckelt bis 160.000,- Euro ist. Würde jedoch ansonsten ein Höchstgebot von bspw. 130.000,- Euro abgegeben werden, würde der Interessent mit dem Ausbietungsvertrag trotzdem den Zuschlag bekommen und zwar zum Preis von 130.000,- Nun meinte der Makler, es hätte gar keinen Sinn, dass ich noch zur Versteigerung komme, es sei denn, ich würde mehr als 160.000,- Euro bieten und das wäre Unsinn, da viel höher als der Schätzpreis.
Nun meine Frage: ist es richtig, was der Makler sagt, könnte ich nur den Zuschlag bekommen, wenn ich mehr als 160.000,- Euro biete?

Bin gespannt auf die Antwort! Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

Wenn dem Bankmakler die Felle wegschwimmen …
Klar kann es sein, dass es noch einen anderen Interessenten gibt. Aber warum erzählt es der Makler? Doch nicht etwa um den Preis hochzutreiben und/oder sich seine Courtage zu sichern? On y soit, qui mal y pense.

vnA

Hallo vnA, vielen Dank für die Antwort… und hat der Makler Recht, dass es keinen Sinn für mich hat, überhaupt noch zur Versteigerung zu kommen, weil ich nur einen Zuschlag bekommen könnte, wenn ich mehr als 160.000,- Euro biete? Das wäre echt schade!

Moin auch,

das stimmt in dem Moment, in dem es wirklich einen solchen vertrag gibt. Aber woher weisst du, dass der Makler das nicht nur sagt um den preis hochzutreiben?

Ralph

Vielen lieben Dank für Eure Antworten! Bis zum 10. Mai ist ja nicht mehr lange! Ich werde berichten :smile: