Hallo,
berechtigt ein Diplom (Dipl-Kfm) zur Ausbildung?
Danke für Eure Hilfe
Hallo,
berechtigt ein Diplom (Dipl-Kfm) zur Ausbildung?
Danke für Eure Hilfe
Hallo.
berechtigt ein Diplom (Dipl-Kfm) zur Ausbildung?
Nein. Ein Gewerbe auszuüben berechtigt zur Ausbildung. Anders ausgedrückt : Um Ausbildung durchzuführen, muss man Kaufmann sein, nicht heißen.
Gruß kw
Hi.
Das ist meines Wissens nach auch nicht ganz richtig, beides zusammen kann aber gelten.
Ein Freund von mir hat bei einem bekannten eine Ausbildung zum Fachinformatiker gemacht. Er musste nachweisen, dass er über bestimmte Qualifikation verfügte und brauchte daher wohl keinen Ausbilderschein, weil die froh waren das sie einen gefunden haben der ausbilden will, aber dennoch natürlich nur mit Qualifikation. Die wäre ja allerdings in deinem Fall gegeben.
Einfach mal bei der IHK nachfragen.
Gruß
Soera
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
bestimmte Qualifikation verfügte und brauchte daher wohl
keinen Ausbilderschein,
Hallo - Erde an Soera … vom Ausbilderschein war nicht die Rede! Die Frage lautete, ob der Titel „Dipl.-Kfm.“ zum Ausbilden berechtigt. Die Antwort war Nein. Entscheidend ist die Kaufmannseigenschaft. Die besitzt der Gewerbetreibende; der Diplomierte besitzt sie zunächst einmal nicht.
Und wo, sagtest Du, kommt der Ausbilderschein dabei ins Spiel? Und was, sagtest Du, war an meinem Posting falsch? Und wie, sagtest Du, kommst Du darauf?
Hallo,
ähm, ja, richtig die Antwort drauf heißt dann wohl jein 
Es ist korrekt das der Titel alleine nicht reicht, aber ( auch wenn er es nicht geschrieben hat - und weiterdenken wird wohl noch erlaubt sein ) wenn er diesen in einem Unternehmen einbringt sei es sein eigenes oder das eines anderen, könnte ihn das durchaus berechtigen.
Ihm werd wohl selbst klar sein, das man ohne Betrieb nicht ausbilden kann! / Warum sollte man auch?
Es wurde nix von Ausbilderschein gesagt, ich bin auch kein Experte, habe lediglich das wiedergegeben was ich zu dem Thema wusste ( habe ich ja im Posting vorher beschreieben, - bevor du nachfragst )
Achja ist sagte nicht, dass dein Posting falsch ist, ich wollte damit nur ausdrücken dass du es nicht so pauschal sagen kannst, da du ja die genauen Hintergründe aufgrund des knappen Ausgangspostings nicht kanntestm, genauso wie ich.
Schönen Gruß zurück an die Erde
Soera
Hallo - Erde an Soera … vom Ausbilderschein war nicht die
Rede! Die Frage lautete, ob der Titel „Dipl.-Kfm.“ zum
Ausbilden berechtigt. Die Antwort war Nein. Entscheidend ist
die Kaufmannseigenschaft. Die besitzt der Gewerbetreibende;
der Diplomierte besitzt sie zunächst einmal nicht.Und wo, sagtest Du, kommt der Ausbilderschein dabei ins Spiel?
Und was, sagtest Du, war an meinem Posting falsch? Und wie,
sagtest Du, kommst Du darauf?
Hallo,
berechtigt ein Diplom (Dipl-Kfm) zur Ausbildung?
Danke für Eure Hilfe
Zu was für einer Ausbildung?
Du meinst sicher berufliche Ausbildung im dualen System.
Die Antwort lautet grundsätzlich: Nein.
Die Bedingungen sind: Eine ausbildungsgeeignter Betrieb und mindestens eine ausbildungsberechtigte Person. Das bedeutet: Der Betrieb muss geeignet sein, um die Ausbildung sinnvoll durchzuführen. Dies muss durch die IHK geprüft sein! Ist er das nicht gibt es z. B. überbetriebliche Ausbildungen.
Weiterhin braucht man eine Person im Betrieb, welche über die Ausbildereignungsprüfung verfügt (Wie ich z. B.
). Allerdings wurde diese Regelung vor ca. 2 Jahren für 5 Jahre außer Kraft gesetzt und zwar deshalb, weil man die Ausbildung erleichtern wollte (Stichwort: Ausbildungsplatzmangel).
Große Firmen wie BASF lassen aber dennoch weiterhin nur Personen mit Ausbildereignungsprüfung an ihre Azubis und verlangen das von ihren Mitarbeitern, wen nsie ausbilden möchten. Weiter Fragen gerne an mich.
Hallo, erstmal Danke für Eure Antwort.
Ich habe mich in der Tat etwas unklar ausgedrückt. Die Frage war, ob ich mit Diplom noch einen Ausbilderschein brauche, wenn ich in einem Unternehmen die Rolle des Ausbilders übernehmen möchte.
Vielleicht ist es jetzt klarer.
Hallo,
ich denke mein Posting hatte es bereits beantwortet.
Nochmals ganz klar: Prnzipiell JA, man braucht den „AdA“-Schein. Derzeit aber ist diese Regelung ausgesetzt, jedoch nicht abgeschaft.
Durch das Diplom des Diplom-Kaufmanns hast du ja genau Null Kenntnisse üebr Ausbildung und das Ausbilden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]