Hallooo,
meine Freundin meinte zu mir am WE, dass momentan Betriebe ohne AdA-Schein ausbilden dürfen. Nun ja, ich bin gelernte Groß- und Außenhandelskauffrau, dürfte ich das auch? Hätte sowieso im Auge gehabt, dass ich den AdA-Schein mache, aber ich finde es sehr wichtig, dass man einem Jugendlichen einen Ausbildungsplatz geben kann und wenn ich erst den Schein mache, vergeht noch einmal ein Jahr…
Gibt es irgendetwas besonderes zu beachten? Bekommt die Firma dann irgendwelche Zuschüsse? Ich muss ja auch noch meinen Chef dazu „überreden“.
Vielen Dank für eine Antwort!
Hallo.
meine Freundin meinte zu mir am WE, dass momentan Betriebe
ohne AdA-Schein ausbilden dürfen.
Das ist so. Zwecks Förderung der Ausbildungsbereitschaft ist die Verpflichtung zur Ausbildereignungsprüfung derzeit aufgehoben.
Nun ja, ich bin gelernte
Groß- und Außenhandelskauffrau, dürfte ich das auch?
Wenn sonst nichts dagegen spricht, ja.
Hätte sowieso im Auge gehabt, dass ich den AdA-Schein mache, aber
ich finde es sehr wichtig, dass man einem Jugendlichen einen
Ausbildungsplatz geben kann und wenn ich erst den Schein
mache, vergeht noch einmal ein Jahr…
Also, für den Ausbilderschein ein Jahr zu brauchen, wäre m.E. schon ein Kunststück. Vollzeit dauert zwei Wochen, Fernunterricht ein halbes Jahr - dazwischen gibt es noch Abstufungen.
Gibt es irgendetwas besonderes zu beachten? Bekommt die Firma
dann irgendwelche Zuschüsse? Ich muss ja auch noch meinen Chef
dazu „überreden“.
Die Kurs- und Prüfungsgebühren kannst Du entweder eurem Betrieb aus dem Kreuz leiern oder aber selbst tragen - steuerlich voll absetzbar. Zuschüsse, sowohl für den AdA-Schein als auch für die Schaffung von Lehrstellen, sollte man bei der BA bzw. IHK eruieren; es bestehen regionale Unterschiede, aber genügend Möglichkeiten.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hi,
diverse Handelskammern erteilen auch Ausbildungsgenehmigungen wenn keine Ausbilderprüfungen abgelegt wurden.
Dazu muss man nur eine abgeschlossene Ausbildung + Berufserfahrung nachweisen können und den Betrieb schon einige Jahre geführt haben.
Hatte mal nen Chef, der nichts kaufmännisches gelernt aber eine Firma hatte, die „Kaufmänner“ ausbilden wollte.
Er erhielt eine Sondergenehmigung von der Kammer (50,00€)und durfte dann fortan Groß+Außenhandelskaufleute und später auch Veranstaltungskaufleute ausbilden.
Wenn solche Möglichkeiten existieren, sollte man sich vorher mal bei seiner kammer danach erkundigen.
Wir wollen nicht davon sprechen, dass ein Azubi bei einem solchen „Ausbilder“ sehr viel weniger Unterstützung findet als wenn es einen „gelernten“ Ausbilder geben würde.
Wenn es aber engagierte und ausgebildete Mitarbeiter gibt, die sozusagen die Ausbildung i.A. für den Chef durchführen, so gibt es weniger Nachteile.
Zahlt der Chef den Schein?
Selten. Er muss damit rechnen, dass ihn sein späterer Ausbilder irgendwann einmal verlässt… und dann hat er einen 3stelligen Eurobetrag in den Wind geschoben und braucht doch wieder einen Ausbilder.
In der Regel wird es nur eine Lohnerhöhung geben.
Der Schein ist ja personengebunden und wird zum „Eigentum“ des Ausbilders… halt eine Zusatzqualifikation.
Was meinst du dazu Eillicht ?
Gruß
BJ
Holla.
diverse Handelskammern erteilen auch Ausbildungsgenehmigungen
wenn keine Ausbilderprüfungen abgelegt wurden.
Dazu muss man nur eine abgeschlossene Ausbildung +
Berufserfahrung nachweisen können und den Betrieb schon einige
Jahre geführt haben.
Das ist ein recht alter Stand. Die Ausbildereignungsverordnung wird seit einigen Jahren nicht mehr durchgesetzt. Das heißt, dass jeder entsprechend beruflich Vorgebildete ohne Nachweis der arbeitspädagogischen Eignung - das und nichts Anderes beinhaltet der AE-Schein! - ausbilden darf.
Zahlt der Chef den Schein?
Selten. Er muss damit rechnen, dass ihn sein späterer
Ausbilder irgendwann einmal verlässt… und dann hat er einen
3stelligen Eurobetrag in den Wind geschoben und braucht doch
wieder einen Ausbilder.
Mit der Argumentation kann man natürlich jedes Fortbildungsersuchen abwimmeln - langfristig sind wir alle tot.
In der Regel wird es nur eine Lohnerhöhung geben.
Nicht unbedingt.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo,
Das ist ein recht alter Stand. Die Ausbildereignungsverordnung
wird seit einigen Jahren nicht mehr durchgesetzt. Das heißt,
dass jeder entsprechend beruflich Vorgebildete ohne
Nachweis der arbeitspädagogischen Eignung - das und
nichts Anderes beinhaltet der AE-Schein! - ausbilden darf.
Gilt meines Wissens nach nur noch bis Ende 2008.
Ob das danach verlängert wird ist momentan wohl noch ungewiss.
Ja, leider ist zur Zeit die Sache mit dem AdA-Schein auf Eis gelegt mit der Folge, dass wirklich jeder Minibetrieb ausbilden darf. Auch ohne jegliches Wissen über Rechte und Pflichten von Azubis usw.
Die IHK´s und Co sind auch recht froh über jeden ausbildungswilligen Betrieb. Was da alles genehimigt wird ist teilweise unglaublich. Da werden Groß- und Außenhändler im Autohaus ausgebildet, das weder Großhandel betreibt noch wirklich Außenhandel hat. *Kopfschüttel*
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
hast Du eine Quelle für die Aussage, dass es ausgesetzt ist? (Berufsbildungsgesetz oder irgendsowas)
Danke.
Gruß
Jörg