Ausbildende Erzieherin Recht auf bildungspaket?

Hallo liebe Wer Weiss Was- Mitglieder,
ich hätte eine frage und zwar bin ich eingehende Erzieherin und wollte fragen, ob ich ein Recht auf Bildungspaket habe? ich wohne zuhause und habe auch kein Nebenjob. Von der Schule aus hab ich ein Zettel bekommen, wo drauf steht, dass ich Bücher zurück erstattet bekomme, also das Geld was ich bezahlt habe dafür, jedoch weiß ich nicht wo ich damit hingehen soll. im Jobcenter wurde mir gesagt, dass wenn ich nichts vom Jobcenter beziehe wie z.B Wohngeld usw, dass ich beim Bafög Amt damit gehen muss, stimmt dass? Ich kriege auch vom Bafög Amt Geld für die 2te Ausbildung die ich mache. Habe aber gehört von Freunden, dass ich es beim Jobcenter machen müsste. Ich bin etwas irritiert, ich hoffe ihr könnt mir dabei weiter helfen.
ich danke euch jetzt schon mal :smile:

Anspruch auf Leistungen besteht für Kinder und Jugendliche außrhalb des SGB II, nur mit Anspruch auf Kinderzuschlag bzw. Wohngeld, die

  • noch keine 25 Jahre alt1 sind beziehungsweise im Fall sozialer und kultureller Teilhabe
    am Leben in der Gemeinschaft noch keine 18 Jahre alt sind
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule (nicht: Berufsschule mit Bezug
    von Ausbildungsvergütung) besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Zuständigkeit nach §§ 29, 44b SGB II:
Die kreisfreien Städte und Kreise sind Träger der Leistungen nach § 28 SGB II (§ 6 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 SGB II).
Zuständig für Antragstellung, Prüfung und Bescheiderteilung sind grundsätzlich die besonderen
und gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter). Dort werden auch Widersprüche und Klagen
bearbeitet.

Gruß Gwen

Hallo,

kann Dir leider nicht weiterhelfen, da ich mich mit dem Bildungspaket nicht auskenne, sondern eher mit Bafög.

LG
figuralis

Hallo

Von der Schule aus hab ich ein Zettel bekommen, wo drauf steht, dass ich Bücher zurück erstattet bekomme, also das Geld was ich bezahlt habe dafür, jedoch weiß ich nicht wo ich damit hingehen soll.

Da liegt es nahe, sich im Sekretariat der Schule zu erkundigen :wink: Dort wird man dir sicher sagen können, wie du vorgehen musst und was du dazu brauchst.

im Jobcenter wurde mir gesagt, dass wenn ich nichts vom Jobcenter beziehe wie z.B Wohngeld usw, dass ich beim Bafög Amt damit gehen muss, stimmt dass?

Das Jobcenter zahlt Grundsicherungsleistungen (Regelsatz und angemessene Kosten der Unterkunft), aber kein Wohngeld . Wohngeld kommt vom Wohnungsamt der Kommune.

Erkundige dich in der Schule und ggf. bei der zuständigen Bafög-Stelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/zustaendiges_bafoeg…

(Das „Bildungspaket“ ist etwas ganz Anderes als das, worum es dir vermutlich geht:smile:
http://www.bildungspaket.bmas.de/das-bildungspaket/f…

LG