Ausbilder beansprucht Freizeit

Guten Tag,

ich frage mich, wie viel Freizeit ich für meine Ausbildung verwenden muss und wann „genug“ ist und ob es gegebenenfalls auch Gesetze dazu gibt, die dieses vorschreiben.

Nun werde ich etwas konkreter:
Ich bin eine 23-jährige Teilzeitauszubildende (Teilzeit, weil ich ein Kind habe) und arbeite 30Std/Woche in Gleitzeit.
Ich habe von meinen Fachausbildern nun eine Aufgabe erhalten, die mich stutzig werden lässt.
Ich soll nach der Arbeit/Berufsschule jeden Tag einen Sachverhalt (was einem Zeitaufwand von mindestens 30-90 Minuten entspricht) an meine private E-Mail Adresse geschickt bekommen, den ich dann an dem Tag zu bearbeiten habe, damit er spätestens um 8.30Uhr am nächsten Morgen in ihrem Postfach liegt. Sollte ich es nicht schaffen, soll ich einen Strafsachverhalt zusätzlich machen. Das ganze soll auf unbestimmte Zeit so beibehalten werden, ohne Rücksicht auf Krankheit, Klausurphase in der Berufsschule, Arzttermine, Kinderbetreuung, Haushalt usw.
Ist es rechtens, dass der Ausbildungsbetrieb auch Zeiten meiner regulären Freizeit beanspruchen kann für solche Zwecke?
Sinn des Ganzen soll angeblich sein, dass ein kontinuierliches Lernen dabei rumkommt.
Ich habe in meiner Zwischenprüfung eine 2+ geschrieben, - ich bin also nicht „gefährdet“ das Ausbildungsziel nicht zu erreichen.
Ich empfinde es als Belastung und möchte daher wissen, was und ob ich etwas tun kann.

Ich freue mich über jede Hilfe. Danke!

Hi du,

ich habe etwas im Internet recherchiert und versucht Fakten zu finden um dir korrekt zu antworten. Aber leider nicht so ganz erfolgreich…

Meine Einschätzung zu dem Thema:

Grundsätzlich, denke ich, darf dir dein Ausbilder Hausaufgaben mit nach Hause geben, wenn diese dazu dienen das Ziel der Ausbildung zu erreichen.
Was ich in deinem Fall als äußerst kritisch betrache: Du machst ja deine Ausbildung nicht in Teilzeit, weil du kein Bock hast Vollzeit arbeiten zu gehen, sondern weil du schwerwiegende Gründe hast, nämlich deinen Stöpsel und da finde ich es Dauer unzumutbar, dir ständig so etwas auf’S Auge zu drücken. Dies könnte man dann so machen, wenn man dir zugestanden hätte, die zweite Tageshälfte im Homeoffice zu gestalten, dies müsste dann aber auch m.E. anders vergütet werden.
Aber wie gesagt, ich kann diesen Sachverhalt nur aus dem reinem Empfinden und sehr wackligem Wissen beurteilen.

Aber gib deine Frage doch mal bei:
http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…
ein.
Das ist HP vom deutschen Gewerkschaftsbund und da sitzen Leute die sich mit sowas auskennen!

Viele Grüße,
Tina

P.S.: Wenn du was Konkretes weißt, würde es mich interessieren!

Hallo.

Guten Tag,
ich frage mich, wie viel Freizeit ich für meine Ausbildung
verwenden muss und wann „genug“ ist und ob es gegebenenfalls
auch Gesetze dazu gibt, die dieses vorschreiben.

Also für den Azubi gilt das BBiG und weitere Gesetze, aber auch gem. § 10 (2) BBiG, soweit sich aus dem BBiG nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze.

Nun werde ich etwas konkreter:
Ich bin eine 23-jährige Teilzeitauszubildende (Teilzeit, weil
ich ein Kind habe) und arbeite 30Std/Woche in Gleitzeit.
Ich habe von meinen Fachausbildern nun eine Aufgabe erhalten,
die mich stutzig werden lässt.
Ich soll nach der Arbeit/Berufsschule jeden Tag

Nachfrage? Wer erteilt die Aufgabe? Der Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule?

einen Sachverhalt (was einem Zeitaufwand von mindestens 30-90
Minuten entspricht) … liegt.
Sollte ich es nicht schaffen, soll ich einen
Strafsachverhalt zusätzlich machen.

Womit wird das begründet? An sich ist die Strafmehrarbeit keine Ausbildungsmethode, welche in unserer heutigen Zeit empfohlen wird. Sie entspricht auch nicht den Ausbildungsinhalten der Ausbilder selbst, derartiges anzuwenden.


Ist es rechtens, dass der Ausbildungsbetrieb auch Zeiten
meiner regulären Freizeit beanspruchen kann für solche Zwecke?

Sinn des Ganzen soll angeblich sein, dass ein kontinuierliches
Lernen dabei rumkommt.

Da haben wir mal einen Ansatz. D.h. dass eben die Kontinuität bei dir vermisst wird. Wahrscheinlich hast du schwankende Lernerfolge.

Ich habe in meiner Zwischenprüfung eine 2+ geschrieben, - ich
bin also nicht „gefährdet“ das Ausbildungsziel nicht zu
erreichen.

Dass muss der Ausbilder beurteilen. Die Zwischenprüfung ist ein Weilchen her und irgendwann steht die Abschlussprüfung an. Erkennt der Ausbilder hier Leistungsdefizite, so muss er handeln, um Maßnahmen zu ergreifen, welche das Ausbildungsziel nicht gefährden lassen. Insofern ist das schonmal verantwortungsbewusst vom Ausbildenden.
Natürlich darf das Ganze nicht ausarten und gar gegen Gesetze/Verordnungen verstoßen.

Gem. § 8 (1) BBiG, wurde hier die tägliche/wöchentliche Ausb.zeit verkürzt. Danach ist es nicht Sinn und Zweck der Sache, dies durch andere geeignete Maßnahmen, welche die Ausb.zeit wieder erhöhen, zu umgehen.

Bei tägl. durchschnttl. 60 Min (Mittel von 30 bis 90 Min.) entspricht dies bei einer sonst 5-Tage-Woche durchschnttl. 5 Stunden mehr. Damit wird aus einer 30h-Woche eine 35h-Woche.

Ich empfinde es als Belastung und möchte daher wissen, was und
ob ich etwas tun kann.

Hier ist zunächst mal klarzustellen, aus welchem Grund der Ausbildende diese „Mehrarbeit“ anordnet. Die mangelnde Kontinuität scheint mir nicht ausreichend. Jedenfalls nicht, wenn sonst keine Hindernisse im Lern- und Ausbildungserfolg bestehen sollten.
Dann könnte die zutsändige Stelle der Ausbildungsaufsicht, z.B. die IHK, dortig der Ausbildungsbeauftragte, angerufen werden dies zu beurteilen.
Immerhin hat die Stelle (IHK) ja seinerzeit einmal Gründe darin gesehen, die Ausb.zeit zu kürzen. Diese Kürzung kann der Ausbildende (Betrieb) nicht einseitig ändern oder gar umgehen.

Ich freue mich über jede Hilfe. Danke!

MfG

Vielen Dank für die Antwort,

ich freue mich sehr, dass sich jemand darum bemüht, mir zu helfen!

Ich sehe allerdings, dass ich einige Fragen doch noch nicht bedacht habe, bei meiner Fragestellung hier im Forum.
Nun versuche ich diese Lücken so gut es geht zu schließen.

Nachfrage? Wer erteilt die Aufgabe? Der Ausbildungsbetrieb
oder die Berufsschule?

Diese Extraaufgaben erteilt der Ausbildungsbetrieb, sie gilt für alle Auszubildenden des Betriebs im 2. Lehrjahr, unabhängig der bisherigen Leistungen.

einen Sachverhalt (was einem Zeitaufwand von mindestens 30-90
Minuten entspricht) … liegt.
Sollte ich es nicht schaffen, soll ich einen
Strafsachverhalt zusätzlich machen.

Womit wird das begründet? An sich ist die Strafmehrarbeit
keine Ausbildungsmethode, welche in unserer heutigen Zeit
empfohlen wird. Sie entspricht auch nicht den
Ausbildungsinhalten der Ausbilder selbst, derartiges
anzuwenden.

Begründet wird dies eigentlich nicht. Sie haben einfach „festgelegt“, dass wenn jemand den regulären Pflichtsachverhalt einmal nicht rechtzeitig zuschickt, ein zusätzlicher Strafsachverhalt fällig wird, sodass bei einmaligen Fehlverhalten gleich drei Sachverhalte an einem Tag zugeschickt werden müssen (der fehlende, der strafende und dann der reguläre).
Auch gilt diese Regelung für Zeiten, in denen man krank ist. Wer krank ist, muss jeden einzelnen nachholen und sofort abgeben. Bei einer Woche (Mo-Fr) macht das fünf fehlende Sachverhalte, die dann zeitgleich mit dem regulären Sachverhalt am Dienstag fällig wären.


Ist es rechtens, dass der Ausbildungsbetrieb auch Zeiten
meiner regulären Freizeit beanspruchen kann für solche Zwecke?
Sinn des Ganzen soll angeblich sein, dass ein kontinuierliches
Lernen dabei rumkommt.

Da haben wir mal einen Ansatz. D.h. dass eben die Kontinuität
bei dir vermisst wird. Wahrscheinlich hast du schwankende
Lernerfolge.

Die Ergebnisse der internen Klausuren (die alle 2 Monate sind) sind durchwachsen, das stimmt. Mal liegt einem das Thema, mal nicht. Ich bin aber immer überdurchschnittlich.

Ich habe in meiner Zwischenprüfung eine 2+ geschrieben, - ich
bin also nicht „gefährdet“ das Ausbildungsziel nicht zu
erreichen.

Dass muss der Ausbilder beurteilen. Die Zwischenprüfung ist
ein Weilchen her und irgendwann steht die Abschlussprüfung an.
Erkennt der Ausbilder hier Leistungsdefizite, so muss er
handeln, um Maßnahmen zu ergreifen, welche das Ausbildungsziel
nicht gefährden lassen. Insofern ist das schonmal
verantwortungsbewusst vom Ausbildenden.
Natürlich darf das Ganze nicht ausarten und gar gegen
Gesetze/Verordnungen verstoßen.

Mir ist natürlich klar, dass auch den Ausbildern daran gelegen ist, dass alle ihre Auszubildenden das Ziel der Ausbildung erreichen. Aber dass ich alles in meiner Freizeit machen soll, ist für mich eben das große „Fragezeichen“, - ich weiß, dass ich eine Lernpflicht habe, aber diese sollte doch eigentlich während der regulären Arbeitszeit zu erfüllen sein und nicht überwiegend in der Freizeit.

Gem. § 8 (1) BBiG, wurde hier die tägliche/wöchentliche
Ausb.zeit verkürzt. Danach ist es nicht Sinn und Zweck der
Sache, dies durch andere geeignete Maßnahmen, welche die
Ausb.zeit wieder erhöhen, zu umgehen.

Genau das ärgert mich sehr. Ich habe nicht grundlos die wöchentliche Arbeitszeit reduziert, sondern weil ich mein Kind betreuen muss. Ich kann mein Kind nicht ständig „allein mit sich“ lassen, weil ich Ruhe brauche, um diese Sachverhalte zu machen.

Bei tägl. durchschnttl. 60 Min (Mittel von 30 bis 90 Min.)
entspricht dies bei einer sonst 5-Tage-Woche durchschnttl. 5
Stunden mehr. Damit wird aus einer 30h-Woche eine 35h-Woche.

Diese 5 Stunden, die ich dann mehr mit der Ausbildung verbringe, werden mir weder zeitlich gutgeschrieben noch anderweitig vergütet. Das fällt dann einfach unter den Tisch.

Ich empfinde es als Belastung und möchte daher wissen, was und
ob ich etwas tun kann.

Hier ist zunächst mal klarzustellen, aus welchem Grund der
Ausbildende diese „Mehrarbeit“ anordnet. Die mangelnde
Kontinuität scheint mir nicht ausreichend. Jedenfalls nicht,
wenn sonst keine Hindernisse im Lern- und Ausbildungserfolg
bestehen sollten.

Ich habe bisher einige zusätzlichen Arbeiten übernommen, die für meine Ausbildung nicht erforderlich sind (Filme zusammengeschnitten usw.), ich würde also behaupten, dass ich zu den engagierten Azubis gehöre. Ich liege wie gesagt immer über dem Durchschnitt (bei Klausuren, Beurteilungszeiträumen usw.), die Regelung gilt halt einfach für alle (ohne Ausnahme) - ungeachtet der Leistungen.

Dann könnte die zutsändige Stelle der Ausbildungsaufsicht,
z.B. die IHK, dortig der Ausbildungsbeauftragte, angerufen
werden dies zu beurteilen.

Die IHK hat leider gar keinen Einfluss auf meinen Beruf, ich bin im öffentlichen Dienst und alles läuft intern.

Ist dies ein Fall für die Jugend- und Auszubildendenvertretung? Oder ist das alles so hinzunehmen?

Ich habe bereits den Ausbildungsleiter gefragt, ob ich aufgrund meiner Teilzeitausbildung von dieser Regelung ausgeschlossen werden kann, - dies wurde verneint mit dem lapidaren Satz: „Ein Sachverhalt am Tag, kann man ja wohl MAL machen.“
Der Leiter kennt aber die komplette Vorgehensweise der Fachausbilder (die diese Regelung eingeführt haben).

Ich hoffe, ich habe nun alle Lücken soweit geschlossen.
Ich bin für jede weitere Antwort dankbar.

Hallo Tina,

Danke für deine Einschätzung!

Meine Einschätzung zu dem Thema:

Grundsätzlich, denke ich, darf dir dein Ausbilder Hausaufgaben
mit nach Hause geben, wenn diese dazu dienen das Ziel der
Ausbildung zu erreichen.

Wenn ich „mehr“ Zeit für die Erledigung dafür hätte und es nicht so „viel“ wäre, hätte ich wahrscheinlich nicht so eine Sorge, mit allem überfordert zu sein.
Aber eine Alternative bieten die Ausbilder nicht an, ihre Regelung bleibt bis auf weiteres so.

Dies könnte man dann so machen, wenn man dir

zugestanden hätte, die zweite Tageshälfte im Homeoffice zu
gestalten, dies müsste dann aber auch m.E. anders vergütet
werden.

Ich habe keine Homeoffice-Tätigkeit, - meine Ausbildung wurde lediglich in der wöchentlichen Arbeitszeit reduziert (von 39 auf 30 Stunden), ich gehe mittags heim und bin dann eigentlich fertig damit und kann mich dann um mein Kind kümmern.

Aber gib deine Frage doch mal bei:
http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…
ein.
Das ist HP vom deutschen Gewerkschaftsbund und da sitzen Leute
die sich mit sowas auskennen!

Vielen Dank für diesen Link!
Ich schaue mal, ob man mir da weiterhelfen kann.

P.S.: Wenn du was Konkretes weißt, würde es mich
interessieren!

Ich hoffe, man kann mir da auch konkret etwas zu sagen.

Hallo,

Diese Extraaufgaben erteilt der Ausbildungsbetrieb, sie gilt
für alle Auszubildenden des Betriebs im 2. Lehrjahr,
unabhängig der bisherigen Leistungen.

Interessant. Noch interessanter wäre die Begründung.

einen Sachverhalt

Was ist eigentlich „ein Sachverhalt“? Was muß sich der Normalsterbliche darunter vorstellen? Und was muß bearbeitet werden?

Ich habe in meiner Zwischenprüfung eine 2+ geschrieben, - ich
bin also nicht „gefährdet“ das Ausbildungsziel nicht zu
erreichen.

Zwischenprüfung in einer Ausbildung, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz läuft?

Genau das ärgert mich sehr. Ich habe nicht grundlos die
wöchentliche Arbeitszeit reduziert, sondern weil ich mein Kind
betreuen muss. Ich kann mein Kind nicht ständig „allein mit
sich“ lassen, weil ich Ruhe brauche, um diese Sachverhalte zu
machen.

Wie sieht die Begründung für die Reduzierung der Arbeitszeit genau aus? Welche Begründungen sind genannt?

Die IHK hat leider gar keinen Einfluss auf meinen Beruf, ich
bin im öffentlichen Dienst und alles läuft intern.

Wie steht die/derVorgesetzte des Ausbildungsleiters dazu?

Ist dies ein Fall für die Jugend- und
Auszubildendenvertretung? Oder ist das alles so hinzunehmen?

Ich hätte da gleich ein Gespräch mit der/dem Personalrasvorsitzenden.

Gruß
Jörg Zabel

Guten Abend,

Hallo,

Diese Extraaufgaben erteilt der Ausbildungsbetrieb

Interessant. Noch interessanter wäre die Begründung.

Die Begründung, die mir bekannt ist, habe ich bereits in meinem Anfangsbeitrag geschrieben. Das „kontinuierliche Lernen“ soll dadurch angeregt werden.

einen Sachverhalt

Was ist eigentlich „ein Sachverhalt“? Was muß sich der
Normalsterbliche darunter vorstellen? Und was muß bearbeitet
werden?

Bei der Bearbeitung eines Sachverhalts sollen alle rechtlichen Tatsachen eines fiktiven Kundenanliegens abgeprüft, begründet und beispielsweise kundengerecht ausformuliert werden. Das heißt, man subsumiert viel, arbeitet sowohl mit Fallbeispielen/Kundenanliegen als auch mit Gesetzen, Verordnungen, Geschäftsanweisungen usw…

Ich habe in meiner Zwischenprüfung eine 2+ geschrieben, - ich
bin also nicht „gefährdet“ das Ausbildungsziel nicht zu
erreichen.

Zwischenprüfung in einer Ausbildung, die nicht nach dem
Berufsbildungsgesetz läuft?

Wieso sollte meine Ausbildung nicht nach dem Berufsbildungsgesetz laufen? Es ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die IHK ist kein Kriterium, um einen anerkannten Beruf zu erlernen, soweit ich weiß.

Genau das ärgert mich sehr. Ich habe nicht grundlos die
wöchentliche Arbeitszeit reduziert, sondern weil ich mein Kind
betreuen muss. Ich kann mein Kind nicht ständig „allein mit
sich“ lassen, weil ich Ruhe brauche, um diese Sachverhalte zu
machen.

Wie sieht die Begründung für die Reduzierung der Arbeitszeit
genau aus? Welche Begründungen sind genannt?

Bei der Entscheidung über meinen Antrag wurden folgende Gesamtumstände zugrunde gelegt:
"-Ein berechtigtes Interesse, die Berufsausbildung in Teilzeit durchzuführen, ist wegen der Erziehung Ihrs Kindes gegeben.

  • Ihre Bereitschaft, dass die theoretischen Abschnitte der Ausbildung (Berufsschule, Lehrgänge und Arbeitsgemeinschaften) in Vollzeit absolviert werden.
    -Die Praxisblöcke sollen in Teilzeit mit 30Std/Woche absolviert werden"

So steht’s in der Entscheidung des Antrags.

Die IHK hat leider gar keinen Einfluss auf meinen Beruf, ich
bin im öffentlichen Dienst und alles läuft intern.

Wie steht die/derVorgesetzte des Ausbildungsleiters dazu?

Der Chef meines Chefs? Den habe ich zu diesem Vorfall noch nicht kontaktiert, weil ich zunächst hoffe, dass ich es mit meinem Ausbildungsleiter und den Fachausbildern klären kann, wenn ich genau weiß, was da gerade schief läuft.

Ist dies ein Fall für die Jugend- und
Auszubildendenvertretung? Oder ist das alles so hinzunehmen?

Ich hätte da gleich ein Gespräch mit der/dem
Personalrasvorsitzenden.

Mhm, der Personalrat wäre meine nächste Idee gewesen, da wir aber für jugendliche Beschäftigte und Auszubildende eine extra Vertretung haben, dachte ich, versuche ich vielleicht mein Glück zunächst bei dieser Stelle. Einfach weil ich hoffe, dass so etwas vielleicht schon einmal vorgekommen ist oder anderswo vielleicht, sodass sie genau wissen, was ich tun kann. Der Personalrat ist doch eigentlich für die Arbeitnehmer gedacht, oder?

Ich danke in jedem Fall für den Rat, dass ich mich an die Personalvertretung wenden sollte. Die kennen vielleicht ja die konkreten Regelungen dazu und wissen vielleicht, was ich tun kann.

Hallo,

Bei der Bearbeitung eines Sachverhalts sollen alle rechtlichen
Tatsachen eines fiktiven Kundenanliegens abgeprüft, begründet
und beispielsweise kundengerecht ausformuliert werden. Das
heißt, man subsumiert viel, arbeitet sowohl mit
Fallbeispielen/Kundenanliegen als auch mit Gesetzen,
Verordnungen, Geschäftsanweisungen usw…

Also eine Übungsaufgabe. Aber letztendlich ist es wohl egal.

Wieso sollte meine Ausbildung nicht nach dem
Berufsbildungsgesetz laufen? Es ist ein anerkannter
Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die IHK ist
kein Kriterium, um einen anerkannten Beruf zu erlernen, soweit
ich weiß.

Stimmt. Und auch nicht. Der Hinweis auf „Behörde“ hat mich auf die falsche Spur gebracht.
Auf jeden Fall gibt es dann irgendwo das Gegenstück zur IHK. Möglicherweise beim Regierungspräsidium. Vielleicht auch bei der Mittelbehörde, das kommt auf den Ausbildungsberuf an.

Such nach der „zuständigen Stelle“ nach Berufsbildungsgesetz. Es dürfte die gleiche Institution sein, bei der der Prüfungsausschuß sitzt. Möglicherweise kann Deine Berufsschullehrerin Dir einen Hinweis geben.

Bei der Entscheidung über meinen Antrag wurden folgende
Gesamtumstände zugrunde gelegt:
"-Ein berechtigtes Interesse, die Berufsausbildung in Teilzeit
durchzuführen, ist wegen der Erziehung Ihrs Kindes gegeben.

  • Ihre Bereitschaft, dass die theoretischen Abschnitte der
    Ausbildung (Berufsschule, Lehrgänge und Arbeitsgemeinschaften)
    in Vollzeit absolviert werden.
    -Die Praxisblöcke sollen in Teilzeit mit 30Std/Woche
    absolviert werden"

So steht’s in der Entscheidung des Antrags.

Das erscheint mir eindeutig.

Da alle Azubis des 2. Ausbildungsjahres gleich behandelt werden, was sagen die?

Die IHK hat leider gar keinen Einfluss auf meinen Beruf, ich
bin im öffentlichen Dienst und alles läuft intern.

Genau hier „alles läuft intern“ hat mich in Richtung Beamtenausbildung denken lassen.

Mhm, der Personalrat wäre meine nächste Idee gewesen, da wir
aber für jugendliche Beschäftigte und Auszubildende eine extra
Vertretung haben, dachte ich, versuche ich vielleicht mein
Glück zunächst bei dieser Stelle. Einfach weil ich hoffe, dass
so etwas vielleicht schon einmal vorgekommen ist oder anderswo
vielleicht, sodass sie genau wissen, was ich tun kann. Der
Personalrat ist doch eigentlich für die Arbeitnehmer gedacht,
oder?

Der Personalrat ist für Alle da. (Personalvertretungsrecht dürfte auch ein Ausbildunginhalt sein.) Sprich die Person an, der Du am ehesten vertraust. Da alleAuszubildenden gleich behandelt werden, ist möglicherweise doch die Jugend- und Auszubildendenvertretung eher der Ansprechpartner.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo auch,

du hast alles zu tun um das Ausbildungsziel zu erreichen!

nicht für den Betrieb, nicht für die Schule…sondern… für DICH!

Gruß Angus

Hallo.

Genau das ärgert mich sehr. Ich habe nicht grundlos die
wöchentliche Arbeitszeit reduziert, sondern weil ich mein Kind
betreuen muss. Ich kann mein Kind nicht ständig „allein mit
sich“ lassen, weil ich Ruhe brauche, um diese Sachverhalte zu
machen.

Wie sieht die Begründung für die Reduzierung der Arbeitszeit
genau aus? Welche Begründungen sind genannt?

Bei der Entscheidung über meinen Antrag wurden folgende
Gesamtumstände zugrunde gelegt:
"-Ein berechtigtes Interesse, die Berufsausbildung in Teilzeit
durchzuführen, ist wegen der Erziehung Ihrs Kindes gegeben.

  • Ihre Bereitschaft, dass die theoretischen Abschnitte der
    Ausbildung (Berufsschule, Lehrgänge und Arbeitsgemeinschaften)
    in Vollzeit absolviert werden.
    -Die Praxisblöcke sollen in Teilzeit mit 30Std/Woche
    absolviert werden"

Ich habe den Rest des „Antwortbaumes“ bis runter mitgelesen und steige an dieser Stelle mal ein.
Die zutsändige Stelle, welche hier nicht die IHK ist, ist jene, welche diese Ausnahme, im TZ lernen zu können, genehmigt hat. Da es bei dir um den öffentl. Dienst und in NRW geht, können dies sein:

Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 48/Sport
Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 57.03
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln - Dezernat 31
Bundesversicherungsamt
Bundesverwaltungsamt
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen
Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Präsident des Oberlandesgerichts Hamm
Präsident des Oberlandesgerichts Köln
Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe
Wehrbereichsverwaltung West

Dort sitzt dann ein Ausbildungbeauftragter, ähnlich wie bei der IHK, welcher hier erster Ansprechpartner sein sollte.

Ansonsten ist auch die JAV aufzusuchen, welche ja die Interessen der Jugendlichen und Azubis vertritt. Diese arbeitet mit dem Personalrat zusammen.

Mit den Hausaufgaben je eines Sachverhaltes/Tag für die Azubis im 2. Lj. findet keine Trennung zwischen den „Vollzeit“-Azubis und „Teilzeit“-Azubis statt. Insofern sind die ja alle betroffen, was für die VZ tätigen Azubis auch eine Freizeitbelastung darstellt. Es sei denn, diese haben Gelegenheit, dies während des Praxisblocks zu erledigen. Sollte dies so sein, dürfte das Verhalten, dem TZ tätigen Azubi dies in der Freizeit erledigen zulassen, nicht statthaft sein.

Der lapidare Satz

„Ein Sachverhalt am Tag, kann man ja wohl MAL machen.“

ist kein Kriterium für die Ausbildung und auch nicht begründbar. Es muss schon einen Bezug zum Ausbildungsinhalt gem. Ausbildungsrahmenplan, betrieblichen Ausbildungsplan und dem Lernerfolg haben.
Gerade hierüber könnte die Argumentation aufgebaut werden. Eine reine Begründung über das „kontinuierliche Lernen“ ist nicht haltbar, da an sich die Ausbildung selber ein kontinuierliches Lernen, nämlich durch mehrjährigen, in Blöcken unterteilte, Lernen, getrennt in Theorie und Praxis, darstellt.

Ferner missfällt grundsätzlich die „Strafregelung“ , dass bei nicht(rechtzeitiger) Vorlage der Hausaufgaben, Extra-Aufgaben dazu kommen. Dies dürfte sicher nicht haltbar sein und ist auf jeden Fall zu beanstanden. Insbesondere hierzu sollte sich die JAV positionieren und über den Personalrat die Änderung beantragen bzw. und dies dürfte eher der Fall sein, die Untersagung dieser Strafanwendung.

Ja also hier bleibt abzuwarten wie es ausgeht. Hausaufgaben sind nicht unüblich und können nur in der Gesamtheit des Falles betrachtet werden, da es hier zu einer grundsätzlichen auf Dauer angelegten Mehrarbeit kommt, welche die Gründe zur TZ-Ausbildung unangemessen aushebeln.
So und in dieser Form, insbesondere auch der Strafhausaufgaben, dürfte dies aus meiner Sicht nicht stattfinden. Auf jeden Fall, gehört das dur die zuständige Ausb.aufsicht beurteilt, welche angerufen werden sollte. Parallel dazu sollte die JAV eingeschaltet werden, welche sich erstens der TZ-Frage + 5 Mehrstunden und der der Strafhausaufgaben annehmen sollte. Am besten sollte das ganze einmal Tagesordnungspunkt auf einer Sitzung werden.

MfG

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Guten Morgen,

Die zutsändige Stelle, welche hier nicht die IHK ist, ist
jene, welche diese Ausnahme, im TZ lernen zu können, genehmigt
hat. Da es bei dir um den öffentl. Dienst und in NRW geht,
können dies sein:

Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 48/Sport
Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 57.03
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln - Dezernat 31
Bundesversicherungsamt
Bundesverwaltungsamt
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen
Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes
Nordrhein-Westfalen
Präsident des Oberlandesgerichts Hamm
Präsident des Oberlandesgerichts Köln
Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe
Wehrbereichsverwaltung West

Dort sitzt dann ein Ausbildungbeauftragter, ähnlich wie bei
der IHK, welcher hier erster Ansprechpartner sein sollte.

Vielen Dank für diese Auflistung, ich werde meine Unterlagen noch einmal durchgehen und schauen, ob ich einer der genannten Stellen irgendwo dort finden kann. Dann schreibe ich denen, vielleicht bringt das etwas.

Ansonsten ist auch die JAV aufzusuchen, welche ja die
Interessen der Jugendlichen und Azubis vertritt. Diese
arbeitet mit dem Personalrat zusammen.

Auch dahin werde ich dann einen Brief schicken, damit die mir vielleicht vor Ort auch direkt helfen können.

Mit den Hausaufgaben je eines Sachverhaltes/Tag für die Azubis
im 2. Lj. findet keine Trennung zwischen den „Vollzeit“-Azubis
und „Teilzeit“-Azubis statt. Insofern sind die ja alle
betroffen, was für die VZ tätigen Azubis auch eine
Freizeitbelastung darstellt. Es sei denn, diese haben
Gelegenheit, dies während des Praxisblocks zu erledigen.
Sollte dies so sein, dürfte das Verhalten, dem TZ tätigen
Azubi dies in der Freizeit erledigen zulassen, nicht statthaft
sein.

Nein, für alle Azubis gilt: nach der Arbeit/Berufsschule. Für die Vollzeiter macht das dann eine Arbeitszeit von 44 Stunden pro Woche. Viele von ihnen sind aber in ihrer Freizeit stark in Vereinswesen eingebunden und müssen dies dann schleifen lassen.
Wir sind einheitlich gegen diese verpflichtenden Mehrarbeiten während unserer Freizeit.
Sollten wir uns dann auch gemeinsam an die JAV wenden oder jeder einzeln?

Der lapidare Satz

„Ein Sachverhalt am Tag, kann man ja wohl MAL machen.“

ist kein Kriterium für die Ausbildung und auch nicht
begründbar. Es muss schon einen Bezug zum Ausbildungsinhalt
gem. Ausbildungsrahmenplan, betrieblichen Ausbildungsplan und
dem Lernerfolg haben.
Gerade hierüber könnte die Argumentation aufgebaut werden.
Eine reine Begründung über das „kontinuierliche Lernen“ ist
nicht haltbar, da an sich die Ausbildung selber ein
kontinuierliches Lernen, nämlich durch mehrjährigen, in
Blöcken unterteilte, Lernen, getrennt in Theorie und Praxis,
darstellt.

Ich wäre nicht so unter Druck, wenn das alles auf einer gewissen Freiwilligkeit beruhen würde, bei der auch keine Fristen bestehen (die dann bei Fälligkeit Strafaufgaben nach sich ziehen). Wenn man mir zusätzliche Übungsaufgaben geben würde, die ich während der Arbeitszeit lösen könnte, hätte ich nichts dagegen auszusetzen. Nur das bedeutet eben auch, dass ich währenddessen eben nicht gleichzeitig noch in den Teams mitarbeiten kann. Dies ist für die Ausbilder keine Alternative, da die Auszublendenden wie Arbeitskräfte eingesetzt werden (was so auch nicht im Ausbildungsrahmenplan vorgesehen ist).

Ferner missfällt grundsätzlich die „Strafregelung“ , dass bei
nicht(rechtzeitiger) Vorlage der Hausaufgaben, Extra-Aufgaben
dazu kommen. Dies dürfte sicher nicht haltbar sein und ist auf
jeden Fall zu beanstanden. Insbesondere hierzu sollte sich die
JAV positionieren und über den Personalrat die Änderung
beantragen bzw. und dies dürfte eher der Fall sein, die
Untersagung dieser Strafanwendung.

Ich werde diese Regelung im jedem Fall der JAV genauer vortragen, damit diese die beurteilt und gegebenenfalls die Ausbildungsleitung nochmals (auch, wenn sie die längst kennt) darum bittet, diese einzustellen.

Am besten sollte das ganze
einmal Tagesordnungspunkt auf einer Sitzung werden.

Wir (alle Azubis des 2. Lehrjahres) haben in 14 Tagen eine Besprechung mit der Ausbildungsleitung (samt Fachausbildern). Sollte ich die JAV bitten, dieser Besprechung beizuwohnen, um vielleicht direkt vor Ort das Thema anzusprechen und eine bessere Alternative dazu auszuarbeiten?

Ich danke Euch allen für die ausführlichen Antworten und Einschätzungen des Vorfalls!

Hallo,

Ich empfinde es als Belastung und möchte daher wissen, was und
ob ich etwas tun kann.

Da hier weder die Behörde noch der Ausbildungsberuf nicht bekannt ist, nur soweit: bei Ausbildungsberufen im ÖD sind die Behörden selbst „Zuständige Stelle“. Vielleicht gibt es aber eine vorgesetzte Behörde, die diese Funktion hat wie z.B Bundesagentur für Arbeit.
-Gibt es neben den Fachausbildern auch einen Ausbildungsleiter? Wenn ja, an diesen wenden.
-Personalrat
-Was steht dazu im Ausbildungsvertrag?
-Was steht dazu in der Ausbildungsordnung? Vermutlich nichts. Meist gibt es Regelungen zur Führung des Berichtsheftes. Dann steht dort sinngemäß, dass das Berichtsheft während der Ausbildungszeit geführt werden darf. Dies würde ich auch auf solche „Hausaufgaben“ anwenden. Ausbildungszeit ist die im Ausbildungsbetrieb.
-derartige „Hausaufgaben“ sind Teil der Ausbildung und somit Ausbildungszeit im Rahmen der vereinbarten Stunden des Ausbildungsvertrages. Keine Rolle spielt, ob Vollzeit- oder Teilzeit- Azubi.
-während einer ärztlich bescheinigten AU ist auch keine Ausbildungsleistung in Form von Hausaufgaben zu erbringen.
-ein Azubi ist nicht verpflichtet, seine private E-Mailadresse dem Ausbildungsbetrieb bekannt zu geben - es sei denn, dies wäre vereinbart.

Gruß
Otto

Wir sind einheitlich gegen diese verpflichtenden Mehrarbeiten
während unserer Freizeit.
Sollten wir uns dann auch gemeinsam an die JAV wenden oder
jeder einzeln?

Wenn alle dagegen sind, dann gleich alle. In der Gemeinschaft ist man ja stärker.


Sollte ich die JAV bitten, dieser Besprechung beizuwohnen, um
vielleicht direkt vor Ort das Thema anzusprechen und eine
bessere Alternative dazu auszuarbeiten?

Die Beisitzung ist auf jeden Fall anzuregen.

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