Vielen Dank für die Antwort,
ich freue mich sehr, dass sich jemand darum bemüht, mir zu helfen!
Ich sehe allerdings, dass ich einige Fragen doch noch nicht bedacht habe, bei meiner Fragestellung hier im Forum.
Nun versuche ich diese Lücken so gut es geht zu schließen.
Nachfrage? Wer erteilt die Aufgabe? Der Ausbildungsbetrieb
oder die Berufsschule?
Diese Extraaufgaben erteilt der Ausbildungsbetrieb, sie gilt für alle Auszubildenden des Betriebs im 2. Lehrjahr, unabhängig der bisherigen Leistungen.
einen Sachverhalt (was einem Zeitaufwand von mindestens 30-90
Minuten entspricht) … liegt.
Sollte ich es nicht schaffen, soll ich einen
Strafsachverhalt zusätzlich machen.
Womit wird das begründet? An sich ist die Strafmehrarbeit
keine Ausbildungsmethode, welche in unserer heutigen Zeit
empfohlen wird. Sie entspricht auch nicht den
Ausbildungsinhalten der Ausbilder selbst, derartiges
anzuwenden.
Begründet wird dies eigentlich nicht. Sie haben einfach „festgelegt“, dass wenn jemand den regulären Pflichtsachverhalt einmal nicht rechtzeitig zuschickt, ein zusätzlicher Strafsachverhalt fällig wird, sodass bei einmaligen Fehlverhalten gleich drei Sachverhalte an einem Tag zugeschickt werden müssen (der fehlende, der strafende und dann der reguläre).
Auch gilt diese Regelung für Zeiten, in denen man krank ist. Wer krank ist, muss jeden einzelnen nachholen und sofort abgeben. Bei einer Woche (Mo-Fr) macht das fünf fehlende Sachverhalte, die dann zeitgleich mit dem regulären Sachverhalt am Dienstag fällig wären.
…
Ist es rechtens, dass der Ausbildungsbetrieb auch Zeiten
meiner regulären Freizeit beanspruchen kann für solche Zwecke?
Sinn des Ganzen soll angeblich sein, dass ein kontinuierliches
Lernen dabei rumkommt.
Da haben wir mal einen Ansatz. D.h. dass eben die Kontinuität
bei dir vermisst wird. Wahrscheinlich hast du schwankende
Lernerfolge.
Die Ergebnisse der internen Klausuren (die alle 2 Monate sind) sind durchwachsen, das stimmt. Mal liegt einem das Thema, mal nicht. Ich bin aber immer überdurchschnittlich.
Ich habe in meiner Zwischenprüfung eine 2+ geschrieben, - ich
bin also nicht „gefährdet“ das Ausbildungsziel nicht zu
erreichen.
Dass muss der Ausbilder beurteilen. Die Zwischenprüfung ist
ein Weilchen her und irgendwann steht die Abschlussprüfung an.
Erkennt der Ausbilder hier Leistungsdefizite, so muss er
handeln, um Maßnahmen zu ergreifen, welche das Ausbildungsziel
nicht gefährden lassen. Insofern ist das schonmal
verantwortungsbewusst vom Ausbildenden.
Natürlich darf das Ganze nicht ausarten und gar gegen
Gesetze/Verordnungen verstoßen.
Mir ist natürlich klar, dass auch den Ausbildern daran gelegen ist, dass alle ihre Auszubildenden das Ziel der Ausbildung erreichen. Aber dass ich alles in meiner Freizeit machen soll, ist für mich eben das große „Fragezeichen“, - ich weiß, dass ich eine Lernpflicht habe, aber diese sollte doch eigentlich während der regulären Arbeitszeit zu erfüllen sein und nicht überwiegend in der Freizeit.
Gem. § 8 (1) BBiG, wurde hier die tägliche/wöchentliche
Ausb.zeit verkürzt. Danach ist es nicht Sinn und Zweck der
Sache, dies durch andere geeignete Maßnahmen, welche die
Ausb.zeit wieder erhöhen, zu umgehen.
Genau das ärgert mich sehr. Ich habe nicht grundlos die wöchentliche Arbeitszeit reduziert, sondern weil ich mein Kind betreuen muss. Ich kann mein Kind nicht ständig „allein mit sich“ lassen, weil ich Ruhe brauche, um diese Sachverhalte zu machen.
Bei tägl. durchschnttl. 60 Min (Mittel von 30 bis 90 Min.)
entspricht dies bei einer sonst 5-Tage-Woche durchschnttl. 5
Stunden mehr. Damit wird aus einer 30h-Woche eine 35h-Woche.
Diese 5 Stunden, die ich dann mehr mit der Ausbildung verbringe, werden mir weder zeitlich gutgeschrieben noch anderweitig vergütet. Das fällt dann einfach unter den Tisch.
Ich empfinde es als Belastung und möchte daher wissen, was und
ob ich etwas tun kann.
Hier ist zunächst mal klarzustellen, aus welchem Grund der
Ausbildende diese „Mehrarbeit“ anordnet. Die mangelnde
Kontinuität scheint mir nicht ausreichend. Jedenfalls nicht,
wenn sonst keine Hindernisse im Lern- und Ausbildungserfolg
bestehen sollten.
Ich habe bisher einige zusätzlichen Arbeiten übernommen, die für meine Ausbildung nicht erforderlich sind (Filme zusammengeschnitten usw.), ich würde also behaupten, dass ich zu den engagierten Azubis gehöre. Ich liege wie gesagt immer über dem Durchschnitt (bei Klausuren, Beurteilungszeiträumen usw.), die Regelung gilt halt einfach für alle (ohne Ausnahme) - ungeachtet der Leistungen.
Dann könnte die zutsändige Stelle der Ausbildungsaufsicht,
z.B. die IHK, dortig der Ausbildungsbeauftragte, angerufen
werden dies zu beurteilen.
Die IHK hat leider gar keinen Einfluss auf meinen Beruf, ich bin im öffentlichen Dienst und alles läuft intern.
Ist dies ein Fall für die Jugend- und Auszubildendenvertretung? Oder ist das alles so hinzunehmen?
Ich habe bereits den Ausbildungsleiter gefragt, ob ich aufgrund meiner Teilzeitausbildung von dieser Regelung ausgeschlossen werden kann, - dies wurde verneint mit dem lapidaren Satz: „Ein Sachverhalt am Tag, kann man ja wohl MAL machen.“
Der Leiter kennt aber die komplette Vorgehensweise der Fachausbilder (die diese Regelung eingeführt haben).
Ich hoffe, ich habe nun alle Lücken soweit geschlossen.
Ich bin für jede weitere Antwort dankbar.